BY:Aufstellungsversammlung BTWListe/Wahlverfahren

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Wahlverfahren

Sinn und Zweck

Dieser Text beschreibt den Vorschlag des Orga-Teams zum Versammlungsablauf der Aufstellungsversammlung für die Bundestagsliste im Landesverband Bayern. Beim Landesparteitag 2012.2 wurden die notwendigen Satzungsänderungen beschlossen. Die Geschäftsordnung beschreibt das hier erläuterte Verfahren.

Grundgedanken

Bei der Erarbeitung des Wahlverfahrens wurden zu Beginn einige Grundsätze festgelegt:

  • Das Wahlverfahren soll rechtssicher und zukunftsfest sein.
  • Das Wahlverfahren auch für viele Kandidaten (>100) tauglich sein.
  • Das Wahlsystem soll verständlich sein und ohne Rechnereinsatz in möglichste kurzer Zeit auszählbar sein.
  • Bei mehreren Wahlgängen soll möglichst immer das gleiche Wahlverfahren verwendet werden
  • Das Wahlsystem soll das innerparteiliche Minderheiten nicht benachteiligen.

Nach Parteiengesetz müssen Beschlüsse mit einer einfachen Mehrheit gefällt werden. Dies wird durch eine Endbestätigung der ganzen Liste erledigt. Dadurch können wir vorher ein relatives Wahlsystem einsetzen. Dies hat den Vorteil, dass wir genau vorhersagen können wie viele Wahlgänge wir haben werden, was derzeit bei Verwendung von "Wahl durch Zustimmung" (Approval Voting) nicht der Fall wäre.

Prinzipieller Ablauf der Versammlung

0 Vor der Versammlung

Bei der Kandidatenerfassung wird die Reihenfolge der Kandidaten für die Vorstellung per Los bestimmt.

1 Versammlungseröffnung

Es wird eine Geschäftsordnung beschlossen. Die Versammlungsleitung und die Zeugen werden bestimmt.

2 Kandidatenvorstellung

Die Kandidatenliste wird geschlossen. Jeder Kandidat erhält maximal 10 Minuten Zeit sich vorzustellen. Die Kandidaten werden gebeten sich kürzer zu fassen (3 Minuten). Nachfragen sind nicht erlaubt. Bei 70 Kandidaten wird das also zwischen 4 und 12 Stunden in Anspruch nehmen.

3 Anzahl der Listenplätze

Die Versammlung beschließt in geheimer Abstimmung wieviele Plätze überhaupt besetzt werden sollen. Jeder Stimmberechtigte erhält einen Stimmzettel auf dem man die Zahlen 1-45 ankreuzen kann. Man kreuzt die Zahl an, die man maximal an Plätzen besetzen möchte. Kreuze man also 20 an, stimmt man automatisch auch für 19, 18, 17, 16 usw. Wenn man gar keine Liste aufstellen will, kreuzt man das entsprechende Feld an. Die Bundestagsliste wird genau mit so vielen Kandidaten besetzt, wie sich die Merheit der Piraten vorstellen kann zu besetzen.

Beispiel: Es sind 50 Piraten anwesend. Die Liste kann maximal 10 Plätze haben. Folgendes Ergebnis hat die Wahl. Damit werden 6 Plätze besetzt, da sich hier noch eine Mehrheit findet (bei 7 Plätzen nicht mehr)

Anzahl Listenplätze Anzahl Stimmen Kumulierte Anzahl Stimmen
keine (0) 1 50
1 0 49
2 4 49
3 4 45
4 9 41
5 6 32
6 8 26
7 11 18
8 3 7
9 1 4
10 3 3

3 Vorwahl

Es gibt nun einen Wahlgang in dem eine Vorsortierung der Kandidaten stattfindet. Jeder Stimmberechtigte hat soviele Stimmen wie Listenplätze mal 1,33 (also ein Drittel mehr Stimmen als Plätze zu vergeben sind). Im Beispiel von oben (6 Plätze) sind das also 8 Stimmen. Stimmenkumulation ist erlaubt, wenn

  • mindestens 4 Stimmen zu vergeben sind -> maximal 2 Stimmen kumulieren
  • mindestens 16 Stimmen zu vergeben sind -> maximal 3 Stimmen kumulieren

4 Bestimmung der Platzmargen

Die Versammlung legt in der Auszählpause der Vorwahl fest, in welchen Gruppen sie die Plätze vergeben will. Dies geschieht durch offene Abstimmung. Vorschläge kann jeder Versammlungsteilnehmer machen. Ein Beispiel: Platz 1 separat, dann 2 bis 6, dann 7 bis 12, dann den Rest.

5 Wahl der Kandidaten für jede Platzmarge

Wenn das Ergebnis der Vorwahl feststeht, werden die Plätze entsprechend besetzt und dabei auch die Reihenfolge der Kandidaten festgelegt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Es dürfen immer 4 mal so viele Kandidaten antreten wie Plätze zu besetzen sind. Wenn z.B. Platz 1 separat besetzt werden soll, dann dürfen die ersten 4 Piraten nach der Reihenfolge aus der Vorwahl kandidieren. Möchte eine Pirat (z.B. Nr 2 in der Vorwahlliste) nicht für den Spitzenplatz kandidieren, rutscht der nächste aus der Vorwahlliste nach (hier im Beispiel Nr. 5).

Die Kandidaten erhalten hier nochmal 1 Minute Zeit sich vorzustellen.

5.1 Fragerunde

Vor der Wahl gibt es eine Fragerunde. Jeder der eine Frage stellen möchte, wirft seinen Namen und seine Akkreditierungsnummer in die Lostrommel. Zunächst werden so viele Fragen zugelassen wie Kandidaten vorhanden sind, im Beispiel also 4. Es werden also nacheinander 4 Frage ausgelost. Diese haben dann 45 Sekunden Zeit ihre Frage zu stellen. Entweder an alle Kandidaten, aber dann muss die Frage so gestellt sein, dass man mit Handzeichen antworten kann (Ja/Nein-Frage) oder an einen bestimmten Kandidaten. Der hat dann 90 Sekunden Zeit für die Antwort.

Sollte die Versammlung noch mehr Fragen stellen wollen, kann sie das beschließen (z.B. noch weitere 10 Fragen). Es werden so lange weiter Fragen gestellt, bis die Versammlung beschließt keine weiteren mehr stellen zu wollen.

5.2 Wahl

Nun wird gewählt, dass Wahlverfahren ist im Prinzip das gleiche wie bei der Vorwahl, allerdings hat jeder nur so viele Stimmen wie Plätze zu vergeben sind (im Beispiel also 4). Stimmenkumulation ist erlaubt, wenn

  • mindestens 4 Stimmen zu vergeben sind -> maximal 2 Stimmen kumulieren
  • mindestens 16 Stimmen zu vergeben sind -> maximal 3 Stimmen kumulieren

Es wird ausgezählt und das Ergebnis bekannt gegeben. Bei Stimmengleichheit können sich die betreffenden Kandidaten einigen. Können sie das nicht, entscheidet eine Stichwahl, bei dortiger Stimmengleichheit das Los. In der Vorwahl entscheidet nur das Los.

Alle gewählten Kandidaten werden aus der Vorwahlliste gestrichen. Die nächste Platzmarge wird dann besetzt wie unter Punkt 5 beschrieben. Im Beispiel: Nr. 3 wurde gewählt. Sie wird gestrichen. Nr. 2 hatte in diesem Wahlgang verzichtet, die neue Reihenfolge ist also: 1, 2, 4, 5,.... Für die nächste Platzmarge dürfen diese Kandidaten wieder antreten.

6 Listenbestätigung

Die Liste muss nun noch mit einer 2/3-Mehrheit bestätigt werden. Dafür findet eine letzte geheime Abstimmung statt.