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FAQ zur Aufstellungsversammlung

Wer ist stimmberechtigt?

Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Piratenpartei, die am Tag der Aufstellung wahlberechtigt sind für die Bundestagswahl sind. Das bedeutet sie müssen Deutsche und volljährig sein. Außerdem müssen sie ihren Erstwohnsitz in Bayern haben. Irrelevant dabei ist, ob sie Mitglied im Landesverband Bayern sind oder nicht. Ebenso ist es nicht von Bedeutung ob der Mitgliedsbeitrag bezahlt wurde oder nicht. Eine Aufstellungsversammlung ist nämlich kein Parteitag.

Wie wird meine Stimmberechtigung geprüft?

Die Parteimitgliedschaft wird bei Parteitagen anhand unserer Mitgliederdatenbank. Alter, Staatsangehörigkeit und Wahlberechtigung werden anhand eine gültigen Ausweisdokuments geprüft. Am schnellsten und einfachsten geht das anhand eines gültigen Personalausweises oder eines gültigen Reisepasses plus aktueller Meldebescheinigung.

Welches Wahlverfahren wird angewandt?

Das vorgeschlagene Wahlverfahren findest du auf dieser Seite. Ebenso die Geschäfts- und Wahlordnung. Dort ist auch der Ablauf des Kandidatengrillens beschrieben.

Wo kann ich mich über die Kandidaten informieren

Im Wiki gibt es eine Kandidatenliste. Ein Teil der Kandidaten hat die Möglichkeit genutzt sich von Benjamin Stöcker interviewen zu lassen. Außerdem gibt es unsere Fragenplattform "Piratenwatch".

Ich will kandidieren. Was muss ich beachten?

Du musst wählbar sein (Deutscher, am Wahltage volljährig) und darfst nicht Mitglied einer anderen Partei sein. Außerdem darfst du nicht auf einer anderen Landesliste der Piraten aufgestellt worden sein.

Für alle Kandidaten ist es wichtig, dass sie folgendes zur Aufstellungsversammlung mitbringen:

  • eine Wählbarkeitsbescheinigung nach Anlage 16 BWahlO, die von der jeweiligen Gemeinde ausgefüllt werden muss.
    • Wichtig: Auch Direktkandidaten, die bereits eine Wählbarkeitsbescheinigung eingeholt haben, benötigen eine separate für die Listenkandidatur, da die Wahlvorschläge an verschiedenen Stellen eingereicht werden.
  • Zusimmungserklärung für Bewerber nach Anlage 22 BWahl. Diese muss (am besten maschinell) ausgefüllt und unterschrieben mitgebracht werden.
  • Außerdem soll sich jeder in diesem Kandidatenwiki bis spätestens zum 18.10. als Kandidat eintragen. Die dort hinterlegten Informationen werden während der Kandidatenvorstellung über der Bühne am Beamer präsentiert. Daher sollten dort die wichtigsten Informationen zu allen Kandidaten vorliegen. Die Eintragung muss unbedingt bis zum 18.10. erfolgen, da dann die Daten auf einen lokalen Server in Maxhütte übertragen werden und spätere Eintragungen nur noch in Maxhütte stattfinden können.
  • Alle Kandidaten müssen sich nach(!) der Akkreditierung bei der sogenannten Kandidatenerfassung melden. Verantwortlich ist hier Roland 'ValiDOM' Jungnickel.

Wenn du gewählt werden solltest, ist deine Zustimmung zur Aufstellung auf der Landesliste übrigens unwiderruflich.

Kann ich auch kandidieren wenn ich kein bayerischer Pirat bin?

Ja das geht, du musst allerdings wählbar sein. Das heißt wir brauchen von dir eine Wählbarkeitsbescheinigung (siehe oben). Bei der Aufstellungsversammlung musst du dich nicht akkreditieren, sondern kannst gleich zur Kandidatenerfassung gehen.

Ich möchte kandidieren, kann aber nicht vor Ort sein. Geht das?

Ja, das ist möglich. In dem Fall musst du aber unbedingt Wählbarkeitsbescheinigung und Zustimmungserklärung unbedingt vorher abgeben (z.B. in der LGS, auch auf dem Postweg möglich). Außerdem muss dich dann ein Teilnehmer der Versammlung vorschlagen, nötigenfalls macht das die Versammlungsleitung. Du kannst einen Text vorbereiten und von einem Piraten deiner Wahl oder der Versammlungsleitung vorlesen lassen. Oder du bereitest ein kurzes Video (maximal 10, besser 3 Minuten) vor, dass dann abgespielt wird. Rückfragen an dich werden beim "Grillen" aber nicht möglich sein.

Melde dich bitte auf jeden Fall beim Orgateam: Mailingliste AV-Orga

Was sind Zeugen der Versammlung?

Bei jeder Aufstellungsversammlung für die Bundestagswahl müssen zwei Teilnehmer der Versammlung gegenüber dem Wahlleiter an Eides statt versichern, dass die Wahlen nach den gesetzlichen Vorgaben (u.a. geheime Wahl) stattgefungen haben. Die Zeugen werden von der Versammlung benannt. Sie sollen nicht kanidieren oder ein sonstiges Versammlungsamt inne haben.

Was sind Vertrauenspersonen?

Sobald der Wahlvorschlag, also die Landesliste, beim Wahlleiter eingereicht wurde, sind nur noch die Vertrauensperson oder deren Stellvertreter berechtigt gegenüber dem Wahlleiter eine Erklärung zum Wahlvorschlag abzugeben. Das bedeutet umgekehrt auch, dass der Wahlleiter sich bei Fragen an die diese beiden Personen wenden wird.

Ich habe noch eine Frage. An wen kann ich mich wenden?

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