BW:Bezirksverband Südwürttemberg/Vorstand/GO

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Piratenpartei Deutschland
Geschäftsordnung für den Vorstand des Bezirksverband Südwürttemberg


1. Der Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus den folgenden Personen:

  • Vorsitzender: Borys Sobieski
  • stellv. Vorsitzender: Christoph Schönfeld
  • Schatzmeister: Joachim Baur

2. Aufgabenverteilung

(1) Die Tätigkeitsbereiche der Vorstandsmitglieder sind im Folgenden gelistet. Alle nicht gesondert aufgeführten Aufgaben werden durch den Vorstand gemeinschaftlich wahrgenommen.

Borys Sobieski, Vorsitzender

  • Kontakt zu übergeordneten Gliederungen
  • Kontakt zu anderen Gliederungen
  • Betreuung und Nutzung des Twitteraccounts
  • Betreuung und Nutzung des Facebookaccounts
  • Betreuung und Content Erstellung für die Wiki Seiten des Bezirksverbands
  • Übernahme der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für den Bezirksverband

Christoph Schönfeld, Stv. Vorsitzender

  • Kontakt zu übergeordneten Gliederungen
  • Kontakt zu anderen Gliederungen
  • Betreuung und Nutzung des Twitteraccounts
  • Betreuung der und Content Erstellung für die Wiki Seiten des Bezirksverbands
  • Dokumentation der Beschlüsse und Anträge des Bezirksverbands
  • Führung und Pflege des Bezirksverbandsarchives

Joachim Baur, Schatzmeister

  • Kontozugriff auf die Konten des Bezirksverbands
  • Rechenschaftsbericht für den Bezirksverbands
  • Dokumentation der Beschlüsse und Anträge des Bezirksverbands
  • Führung und Pflege des Bezirksverbandsarchives
  • Übernahme der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für den Bezirksverbands

3. Vorstandssitzungen

(1) Vorstandssitzungen finden öffentlich, persönlich und/oder fernmündlich unter Vorbehalt jeden ersten Dienstag im Monat statt.
(2) Eine Vorstandssitzung wird durch ein Vorstandsmitglied mit einer Frist von drei Tagen per E-Mail/Mailingliste angekündigt.
(3) Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens 2/3 der Vorstandsmitglieder anwesend sind.

4. Beschlussfassung

(1) Beschlüsse werden mit absoluter Mehrheit gefasst.
(1a) Sämtliche Beschlüsse werden protokolliert und zeitnah an entsprechender Stelle veröffentlicht, sofern dem nicht Datenschutz oder sonstige rechtlichen Vorgaben entgegenstehen.
(1b) Vertrauliche Beschlüsse werden separat protokolliert und anonymisiert veröffentlicht.
(2) Der Vorstand ist auch abseits von Vorstandssitzungen beschlussfähig.
(3) Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seines Tätigkeitsbereichs allein zu Entscheidungen berechtigt.

5. Antragsrecht

(1) Anträge an den Vorstand sind an vorstand@piraten-suedwuerttemberg.de oder per Post an die auf der Webseite (Impressum) hinterlegten Adresse zu stellen.
(2) Antragsberechtigt sind:

  • Die Mitglieder des Bezirksverbands Südwürttemberg
  • Die Mitglieder des Vorstands des Bundesverbandes der Piratenpartei Deutschland
  • Die Mitglieder des Vorstands des Landesverbandes Baden-Württemberg

(3) Bei Finanzanträgen ist die maximale Höhe der Kosten zu benennen.

6. Aufgabenverteilung per Beauftragungen

(1) Der Vorstand kann einzelne Mitglieder des Bezirksverbands mit Aufgaben beauftragen.

7. Inkrafttreten und sonstige Regelungen

(1) Diese Geschäftsordnung wurde am 02.10.2018 in dieser Form in Kraft gesetzt.