Open Data
Siehe auch: Open Government
Kontext:
Open Data Definition:
“Alle Daten aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und öffentlicher Verwaltung, die nicht berechtigten Datenschutz- oder Sicherheitsbeschränkungen unterliegen, sollten der Allgemeinheit im Internet offen zugänglich, in vollem Umfang und ohne vorherige Filterung oder Einschränkungen (Roh-Daten), in offenen maschinenlesbaren Formaten, über offene Schnittstellen (API), zeitnah und kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Dazu sollten auf allen Ebenen (Bund, Länder, Kommunen) Datenportale geschaffen werden, auf denen die Informationen der Allgemeinheit zeitnah, kostenfrei und unter Lizenzen zur Verfügung stehen, die die weitere Nutzung und Bearbeitung der Daten nicht einschränkt.”
opendata technisch:
big data, visualisierung, machine readability, open standards
Forderungen:
data.gov für Dtld. Digitalisierung von Beständen API Staatsarchive, Bibliotheken, Parlamente, Private, öffentliche Einrichtungen, öffentliche Infrastruktur (vgl Tests von Restaurants) Deutsche Digitale Bibliothek Europeana
Informationsfreiheitsbeauftrager mit Weisungsbefugnis vgl. IMMI
Links
- BW:Arbeitsgruppen/Landespolitik/Inneres Justiz
- AG Justizpolitik der Bundespartei