BE:Steglitz-Zehlendorf/BVV/Naturschutzgesetz in Lichterfelde Süd durchsetzen
- Ursprung: Bürger
- Ortsteil: Lichterfelde
- (vermutlicher) Ausschuss: Stadtplanung;Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung;Haushalt
Inhaltsverzeichnis
Naturschutzgesetz in Lichterfelde-Süd durchsetzen!
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen
- für das gesamte Gebiet südlich der Thermometer-Siedlung, das von der Réaumurstraße/Landweg, Osdorfer Straße, der Landesgrenze zu Brandenburg und der Trasse der Anhalter Bahn begrenzt wird, ein neues Landschaftsplanverfahren nach §§ 8–10 NatSchGBln einzuleiten und
- dabei eine „vorgezogene Bürgerbeteiligung“ nach § 10 Absatz 3 NatSchGBln durchzuführen.
Das Bezirksamt wird gebeten, alle noch zu erarbeitenden Entwürfe von Plänen zu Lichterfelde Süd mit den Trägern öffentlicher Belange (inklusive der anerkannten Naturschutzverbände) abzustimmen.
Das Bezirksamt wird gebeten, für das gesamte Gebiet südlich der Thermometer-Siedlung, das von der Réaumurstraße/Landweg, Osdorfer Straße, der Landesgrenze zu Brandenburg und der Trasse der Anhalter Bahn begrenzt wird, ein neues Landschaftsplanverfahren nach §§ 8–10 NatSchGBln einzuleiten.
Das Bezirksamt wird gebeten, eine „vorgezogene Bürgerbeteiligung“ nach § 10 Absatz 3 NatSchGBln durchzuführen.
Das Bezirksamt wird gebeten,, den noch zu erarbeitenden Entwurf des neuen Landschaftsplans mit den Trägern öffentlicher Belange (inklusive der anerkannten Naturschutzverbände) abzustimmen.
Das Bezirksamt wird gebeten, rechtzeitig öffentliche Mittel für gegebenfalls erforderlichen ergänzenden ökologischen Untersuchungen von Flora, Fauna, Boden, Gewässer (Gräben, Pfuhle) und Klima sowie für die Aktualisierung der Untersuchungen der Defizite an Naherholungsflächen in Lichterfelde-Süd durch Umschichtungen im Bezirkshaushalt bereitzustellen.
Begründung
Seit Juli 2010 ist (Internet-)bekannt, daß die derzeitige Grundstückseigentümerin des in Rede stehenden Planungsgebiets, die „CA Immo Group, Wien“, dort eine intensive Bebauung wünscht (Entwicklung eines neuen Quartiers mit Wohnbebauung sowie einen Golfplatz als Zwischennutzung). Baurechtlich unterliegt das Areal noch dem alten West-Berliner Baunutzungsplan von 1960, der ohne Bürgerbeteiligung zustande gekommen ist. (Die Idee mit dem Golfplatz ist inzwischen ziemlich 'tot').
Aufgrund der Erkenntnisse aus dem Landschaftsplanverfahren XII-L2 sowie neueren Grobuntersuchungen ist aber bekannt, daß sich auf wesentlichen Teilflächen des Gebiets — nicht nur auf dem „Parks Range“ — wertvolle und schützenswerte Biotope entwickelt haben.
Angesichts dieser Fakten und der Vorgeschichte ist es dringend geboten, die Ansprüche der Allgemeinheit durchzusetzen , die sich u. a. aus dem Berliner Naturschutzgesetz ergeben, will man sich nicht dem Verdacht einer „Gefälligkeitsplanung“ für den Investor aussetzen. Die gesamten Natur-Belange und die Naherholungs-Belange der Anwohner können nur in einem förmlichen Landschaftsplanverfahren nach den Regeln der Naturschutzgesetze (Bund + Berlin) abschließend und rechtsverbindlich geklärt werden. Erst danach kann mit einer sachgerechten Bauleitplanung begonnen werden.
Ansonsten wird auf die ausführliche Begründung des früheren Bezirksamts Steglitz in der BVV-Drucksache-Nr. 774 zur „Aufstellung des Landschaftsplanes XII-2 — Lichterfelde-Süd“ vom 29.11.1983 verwiesen.
Was besagt der Antrag genau?
zu 1
- Ein Landschaftsplan setzt, soweit es erforderlich ist, rechtsverbindlich die Zweckbestimmung von Flächen sowie Schutz-, Pflege- und Entwicklungs- einschließlich Wiederherstellungsmaßnahmen und die zur Erreichung der Ziele notwendigen Gebote und Verbote fest.
- Wichtig ist, daß ein Landschaftsplan dieses „auf Dauer“ festsetzt (§ 1 NatSchGBln), und daß die Inhalte der Landschaftsplanung in der (anschließenden) Bauleitplanung „zu berücksichtigen sind“ (§ 3 NatSchGBln).
- Das trifft für Lichterfelde-Süd zu: „Ein Erfordernis zur Aufstellung von Landschaftsplänen besteht besonders für örtliche Bereiche, in denen die konkretisierten Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht nachhaltig und rechtlich gesichert sind“ (§ 8 NatSchGBln).
- Die Festsetzungen eines Landschaftsplans dürfen denen eines Bebauungsplans nicht widersprechen.
- Ja, aber für das Planungsgebiet in Lichterfelde-Süd gibt es noch keine Bebauungspläne nach dem Baugesetzbuch. Insofen können diese noch zu entwickelnden B-Pläne sinnvoll auf der L-Planung aufbauen.
- Frage: Kann ein Bebauungsplan einfach Festsetzungen aus einem Landschaftsplan außer Kraft setzen?
- Ja, das kann er. Natürlich müssen dazu besondere (neuere) Erkenntnisse vorliegen. Ein B-Plan (auch der L-Plan) ist eine Rechtsverordnung, die von der BVV beschlossen wird. Das ist eine der ganz wenigen Gelegenheiten, wo eine BVV wirklich einmal selbst fortwirkendes Recht (neu) setzt.
Referenzen
- BlnNatSchG §8
- Dieser Paragraph beschreibt, was „Landschaftspläne“ sind.
- BlnNatSchG §9
- Dieser Paragraph beschreibt die notwendige Vorabstimmumg zwischen Bezirk und dem Berliner Senat (Hauptverwaltung).
- BlnNatSchG §10
- Dieser Paragraph beschreibt das Verfahren zur Aufstellung eines Landschaftsplans im Land Berlin, für das (grundsätzlich) die Bezirke zuständig sind. Die BVV beschließt abschließend den Landschaftsplan (L-Plan).
BTW, das Berliner Naturschutzgesetz ist gespiegelt unter: http://pruefstein-lichterfelde-sued.de/Docs/Bln_NatSchGes_2008.pdf
- Was ist BVV-Beschluss Nr. 295 der BVV Steglitz vom 18.2.1981 ?
- In diesem Beschluß wurde dem Bezirksamt 1981 empfohlen, für Lichterfelde-Süd einen Landschaftsplan aufzustellen.
- Was ist BVV-Drucksache-Nr. 774 vom 29.11.1983 ?
- Da ist eine Vorlage des Bezirksamts zur Kenntnisnahme, daß der Bezirk einen L-Plan (XII-2, später XII-L2 genannt) für Lichterfelde-Süd aufstellen wird. Sie enthält eine sehr ausführliche Begründung, die im Kern (Natur, Naherholung) noch heute gilt.
- Was ist Landschaftsplanverfahren XII-L2 ?
- Dieses vom Bezirk Steglitz 1983 gestartete Landschaftsplanverfahren betrifft nur den nördlichen Teil des _heutigen_ Planungsgebiets (Karte hat die Fraktion), also ohne den Ex-Truppenübungsplatz „Parks Range“. Im Internet ist der Bezirksamts-Entwurf des XII-L2 vom Dezember 1984 zu finden unter: http://forum.pruefstein-lichterfelde-sued.de/PLS_Forum_2012.html#LF_002
Die fehlenden Dokumente werden nachgereicht (sollte postalisch bei der Fraktion angekommen sein, wird dann eingescannt und online gestellt)
- Frage: Wenn das Gebiet gemäß diesen Antrages geschützt wird, können dann Wege (zur Naherholung) angelegt werden? Wird das dadurch gefordert?
- Ja, denn für die Teilfläche des „Parks Range“ im südlichen Teil ist ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) gefordert — _kein_ Naturschutzgebiet (NSG), wie das beim Schloßpark Lichterfelde (Krahmerstraße). Ein LSG dient auch der Naherholung der Allgemeinheit und muß öffentliche Wege erhalten. Bekanntlich gibt’s in Lichterfelde-Süd ein großer Defizit an Naherholungsflächen, die nur noch im Planungsgebiet realisiert werden können. Deshalb muß im L-Plan auch aufgezeigt werden, wie das LSG von der Thermometer-Siedlung aus (von der Réaumurstraße) auf öffentlichen Wegen erreicht werden kann. Außerdem muß erwartet werden, daß der L-Plan weitere öffentliche Teilflächen für Freizeitaktivitäten wie Spiel, Sport, Mietergärten usw. im Planungsgebiet hoheitlich festlegt (siehe auch letzte Frage zum Punkt 2).
zu 2
- Anscheinend soll, dem Antrag nach, das gesamte Gebiet geschützt werden. Das heißt, selbst eine Randbebauung ist nicht vorgesehen.
- Nein, der Antrag impliziert _nicht_, daß das gesamte Areal LSG werden soll. Das ist im L-Verfahren auch nicht zu erwarten.
- Es verbleibt ziemlich sicher im Nordteil an der Réaumurstrafle und längs der Bahn (in Nähe des S-Bahnhofs Lichterfelde-Süd) ein Gelände-Streifen, der bebaut werden kann und auch sollte. Deshalb auch der Schlußsatz im 3. Absatz der Begründung!
- Ob’s noch eine weitere Bebauung von anderen Rändern des Planungsgebietes geben kann, muß im L-Planverfahren geklärt werden, beispielweise auch durch die gesetzliche Bürgerbeteiligung.
- Denn die Thermometer-Siedlung bedarf der soziologischen Stabilisierung durch eine behutsame Süderweiterung. Ob das allerdings eine „Aufwertung“ darstellen würde, ist unklar. Das hängt noch von vielen, ganz anderen Faktoren ab...
- Unklar ist außerdem, was an Bebauung noch verträglich ist. Erst eine soziologische Untersuchung, z. B. durchs Deutsche Institut für Urbanistik (DIFU Berlin) könnte verläßliche Aussagen liefern, wieviel Wohnungen in welcher Art notwendig sind. Das DIFU hatte bereits im Rahmen der Sanierung (nach dem Städtebauförderungsgesetz) der Woltmann-Siedlung (Siedlung östlich der Osdorfer Straße, heute „City Village“ der GSW) hervorragende Arbeit zu solchen Fragen geleistet.
- Was Besagt Bezirksamts-Beschluss vom 5.12.1988 (BVV-Drucksache-Nr. 1092) ?
- Er lieferte das Ergebnis der zwischen 1985 und 1988 erfolgten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) im L-Planverfahren XII-L2 sowie eine Korrektur des räumlichen Geltungsbereichs des XII-L2.
- Unter gleichem Datum (5.12.1988) gibt’s noch eine (wichtige) Vorlage zur Kenntnisnahme (Ds.-Nr. 1093), in der das Bezirksamt über den Ankauf bzw. die Anmietung einer rund 37 Hektar großen Teilfläche im Nordteil des Planungsgebiets berichtet, um dort öffentliche Verpflichtungen realisieren zu können (Wege und Naherholung). Realisiert wurde das aber nie (Grund unklar).
- Anmerkung: Es ist ein Riesenskandal, daß der Bund 2007 auch diese planungsbefangenen Flächen — ohne jegliche Nachfrage bei der Kommune — an Spekulanten verkaufte. Das muß aber noch im Deutschen Bundestag aufgearbeitet werden, was wohl erst möglich sein wird, wenn die PIRATEN demnächst auch im Parlament unter der gläsernen Reichstagskuppel sitzen werden.
zu 3
Ohne diesen Satz müsste eine vorgezogene Bürgerbeteiligung nicht stattfinden
- Die Revitalisierung eines viele Jahre ruhenden L-Planverfahrens ist m. E. nicht gesetzlich geregelt. Deshalb muß die Logik weiterhelfen. Und diese ergibt, daß eine nochmalige vorgezogene Bürgerbeteiligung erfolgen sollte, da sich die Planinhalte ändern werden. Das will dieser Antragspunkt sicherstellen.
zu 4
ist denke ich klar
- Wichtig ist, daß unbedingt die Naturschutzverbände noch einmal amtlich befragt werden.
zu 5
- Was für Untersuchungen sind denn erforderlich?
- Die Vermuteten stehen bereits im Punkt 5 des Antragstextes.
- Was für Untersuchungen fanden schon statt?
- dazu gab es schon eine Antwort dieses Jahr vom Bezirksamt, Anfrag einer Fraktion (wer erinnert sich, wann und von wem genau?)
- Präzise kann das nur das Bezirksamt sagen (Untere Naturschutzbehörde). Es gibt aber eine eindeutige LSG-Empfehlung des Sachverständigenbeirats für Naturschutz und Landschaftspflege beim Landesbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege vom 23.9.2010 („2010“, sic!) für die Teilfläche des „Parks Range“, gespiegelt zu finden unter: http://pruefstein-lichterfelde-sued.de/Docs/LBNatSch__2010_09_23.pdf
LSG, FlNPl, Bebauungsplan
Aus (oder auch zusammen mit) einem LSG wird ein Flächennutzungsplan entwickelt, der legt dann z.B. die Bebauung, ihre Dichte und Höhe ect. fest Der Bebauungsplan macht das dann konkret und KANN LSG/FlNPl 'überfahren'
Informationssammlung
- http://wiki.piratenpartei.de/BE:Steglitz-Zehlendorf/BVV/Landschaftspark_Lichterfelde_S%C3%BCd
- eingereichter Antrag
- Datei:BE Steglitz-Zehlendorf Landschaftspark Lichterfelde Süd Öffentlichkeitsvernstaltung 1 Protokoll.pdf
- Notizen vom 2. Workshoptreffen am 6.7.2012
Hinweise der BI
Der PIRATEN-Antrag 0227/IV sollte jetzt auch zu einer Grundsatz-Debatte führen, denn (was oft vergessen wird):
- B-Planung = Primär zur Verwertung von Grund + Boden, also fürs "GELD", geregelt im BauGesBuch zuständig Stadtplanungs-Amt. - L-Planung = Primär für die Menschen (Natur, Erholung), zuständig Naturschutz-Amt.
Es bedurfte in den 1970er-Jahren einer ziemlichen Anstrengung (auch von Bürgern), um unter Rot-Gelb in Bonn die L-Planung _neu_ im NatSchGes zu verankern. Leider verlor man dann in den 1990er-Jahren im Zuge der neo-liberalen Politik-Ausrichtung die förmliche L-Planung (mit Bürger-Beteiligung) etwas aus den Augen, da diese für Investoren "hinderlich" sei, wurde argumentiert...
Der Antrag wird also zur nächsten BVV am 23.5.2012 auf der Tagesordnung stehen. Deshalb ist wohl noch zu klären, in welche BVV-Ausschüsse der Antrag überwiesen werden sollte.
Sicher wird es sinnvoll sein, den Antrag einige Zeit unabgestimmt zu lassen, damit dieser eine öffentliche Wirkung (Presse!) entfalten kann (er trifft ja ins ganz Schlimme, denn das hätte das BezAmt schon von sich aus vor 2 Jahren angehen müssen). Aus meiner Erfahrung rate ich den Antrag zumindest in folgenden Ausschüssen behandeln zu lassen:
- Umwelt/Landschaftsplan (wohl federführend),
- Stadtplanung (Aufzeigen der gesetzl. Pflichtaufgabe, gerade in diesem Fall und bei der Vorgeschichte),
- Haushalt (wg. der Gretchenfrage, wer die Gutachten bezahlt -- der Steuerzahler oder der Bau-Investor) und
- JWA (wg. der fehlenden Flächen für Freizeitaktivitäten auch für die benachteiligten Jugendlichen in Li-Süd. Für diese wird noch immer viel zu wenig getan).
Hier kommen noch 3 Anregungen für die BVV-Debatte bzw. die Diskussionen in den Ausschüssen, die ich jetzt noch ausgebuddelt habe:
- Die Bürger-Forderungen von 1982, damals in einer Petition eingereicht. Dokumentiert unter:
- http://pruefstein-lichterfelde-sued.de/Ex/PLS_Dies-Das_01.html#ULS_1
- Das dort geforderte "Gewerbe" muß man aus heutiger Sicht als "etwas Gewerbe plus etwas Wohnbebauung" interpretieren.
- Es gibt einen umfangreichen AH-Antrag der GRÜNEN aus dem Jahr 2004, teilweise dokumentiert unter:
- http://pruefstein-lichterfelde-sued.de/Ex/PLS_Dies-Das_01.html#GRUENE_3
- Darin forderten die GRÜNEN eine Ausweisung des Gebiets als dauerhafte "Grünfläche". Auch weisen sie auf das große amtlich festgestellte Naherholungsflächen-Defizit hin (45 ha).
- Es gibt auch eine Einlassung des Senats zum Planungsgebiet in Lichterfelde-Süd, die im Mai 2011 erfolgte (Kl. AH-Anfrage 16/15415), gespiegelt unter:
- http://pruefstein-lichterfelde-sued.de/Docs/AHKA_LiSued_2011___16-15415.pdf Die SenVerw spricht darin immer wieder auch von einem "landschaftsplanerischen Konzept", das der Bezirk noch zu entwickeln habe. Und warum sollte dieses Konzept nicht zunächst den Bürgern vorgestellt werden. Genau das hatten die Bürger vor Ort am 19.4.2012 erwartet, aber es kam dort nur 'heiße Luft' vom Steglitz-Zehlendorfer "Trio Infernale".
- Der derzeit (noch) gültigen FNP für Lichterfelde-Süd ist unzureichend:
- Eine kleine Liste zur Flora und Fauna von Lichterfelde-Süd, zu finden unter:
- Ein referendierender Artikel der AL zur "Ökologischen Bedeutung von Lichterfelde-Süd" von 1984 unter:
- Dazu eine aktuelle Kommentierung unter:
- Text und Tabelle "Biotope in Lichterfelde-Süd", zu finden unter:
Debatte
Pro |
Contra |
Bitte gute Argumente nach oben sortieren
|
Bitte gute Argumente nach oben sortieren
|
Positionen
Aufwertung der Thermometersiedlung
Eine Aufwertung erhöht zwar die Lebensqualität, steigert aber auch die Mieten und kann zu Verdrängungseffekten führen
Für eine Aufwertung
Für eine beschränkte Aufwertung
- --Wobble 09:50, 11. Mai 2012 (CEST)
- --Olav 10:10, 11. Mai 2012 (CEST)
- -- Alf 19:27, 12. Mai 2012 (CEST)
Gegen eine Aufwertung
Randbebauung
In der Diskussion zu dem Gebiet ist eine Randbebauung im Gespräch
Für eine Randbebauung
- --Wobble 09:50, 11. Mai 2012 (CEST) (aber ohne Einfamilienhäuser, da das die Gegend zu sehr aufwertet)
- --Olav 10:10, 11. Mai 2012 (CEST)
- --Georg v. Boroviczeny ausdrücklich Blockbebauung mit 4 - 6 Geschossen, Verpflichtung auch Mietgrenzen für einen Teil der Wohnungen (würde die Thermometersiedlung auch entlasten)
Gegen eine Randbebauung
- Steglitz-Zehlendorf/BVV/Themen
- Steglitz-Zehlendorf/BVV/Themen/Bürger
- Steglitz-Zehlendorf/BVV/Themen/Lichterfelde
- Steglitz-Zehlendorf/BVV/Themen/Stadtplanung
- Steglitz-Zehlendorf/BVV/Themen/Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung
- Steglitz-Zehlendorf/BVV/Themen/Haushalt
- Steglitz-Zehlendorf/BVV
- Steglitz-Zehlendorf