BE:Squads/Integration, Inklusion und Partizipation/Programm
Inhaltsverzeichnis
Unsere Zielrichtung
Grundsatzprogramm der Berliner Piratenpartei
Integration und Migration
Das Ziel von Integration ist das friedliche Zusammenwachsen zu einer Gemeinschaft, in der die demokratische, kulturelle und wirtschaftliche Teilhabe jedes Einzelnen nicht von Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Lebensalter, religiöser Überzeugung, körperlichen und geistigen Fähigkeiten oder finanzieller Lage abhängt. Die Verantwortung für Gelingen oder Scheitern dieses Prozesses obliegt der Gesamtheit unserer Gesellschaft und damit jedem Einzelnen. Solidarität und Verständigung zwischen allen Menschen, unabhängig von ihrem rechtlichen Status und ihrer Herkunft, sind für uns ein hohes Gut. Rassismus jeder Art und andere Formen der Ausgrenzung lehnen wir ab. Berlin lebt von der Vielfalt seiner Einwohner und übt dabei auch eine bundesweite Vorbildfunktion aus. Die Grundrechte sind auf alle Menschen auszudehnen, die in Berlin ihren Lebensmittelpunkt haben. Bestehende Benachteiligungen, die diese Menschen unverhältnismäßig einschränken, müssen beseitigt werden.
Demokratische Beteiligung
Menschen sollen an Entscheidungen, von deren Folgen sie unmittelbar betroffen sind, und den vorbereitenden demokratischen Prozessen möglichst umfassend beteiligt werden. Deshalb haben alle Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in Berlin haben, das Recht auf umfassende demokratische Mitbestimmung auf allen Ebenen der städtischen Politik. Das bezirkliche Wahlrecht ein sollte nicht den Besitz einer EU-Staatsangehörigkeit voraussetzen. Darüber hinaus ist die Möglichkeit des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit deutlich zu erleichtern. Der Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland ist anzustreben. So wird das Wahlrecht auch auf Landes- und Bundesebene ermöglicht.
Freizügigkeit
Die im Grundgesetz verankerte Freizügigkeit soll für alle Menschen in unserer Gesellschaft gelten. Jeder hat das Recht zur freien Wahl des Wohn- und Aufenthaltsortes, daher sprechen wir uns gegen Maßnahmen aus, die Migration verhindern, die innerhalb der Grenzen unseres Bundeslandes stattfindet oder diese überschreitet.
Freier Zugang zu Bildung und Wissen
Der freie Zugang zu Informationen, Wissen und Bildung ist Grundlage für die Teilhabe jedes Einzelnen an unserer Gesellschaft. Dieser Zugang ist für alle Menschen, die in Berlin ihren Lebensmittelpunkt haben, gleichermaßen zu gewährleisten. Hierfür sind eventuelle Hindernisse wie Schülerdatenübermittlungen oder Ausbildungsverbote für Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge zu beseitigen.
Das Beherrschen der deutschen Sprache ist eine Schlüsselqualifikation für Austausch, Verständigung und demokratische Beteiligung. Mehrsprachigkeit ist jedoch ein zusätzlicher Gewinn für die Gesellschaft. Daher sind im Bildungssystem der Spracherwerb in der jeweiligen Erstsprache und in weiteren Sprachen zu fördern. Außerdem sind umfangreiche Möglichkeiten für einen mehrsprachigen Unterricht zu schaffen.
In öffentlich finanzierten Einrichtungen sollte der kostenfreie Zugang zu traditionellen und neuen Medien gewährleistet werden. Dies gilt auch für die so genannten Gemeinschaftsunterkünfte und Erstaufnahmeeinrichtungen. Die Beteiligung am sozialen und kulturellen Leben steht und fällt mit der Möglichkeit, sich im Arbeits- und Wirtschaftsleben zu etablieren. Daher setzen wir uns für einen gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt ein. Dies schließt die Gewährung einer uneingeschränkten Arbeitserlaubnis für Asylsu- chende und geduldete Flüchtlinge und die weiterreichende Anerkennung von Qualifikationsnachweisen aus dem Heimatland mit ein.
Zugang zum Arbeitsmarkt
Die Beteiligung am sozialen und kulturellen Leben steht und fällt mit der Möglichkeit, sich im Arbeits- und Wirtschaftsleben zu etablieren. Daher setzen wir uns für einen gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt ein. Dies schließt die Gewährung einer uneingeschränkten Arbeitserlaubnis für Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge und die weiterreichende Anerkennung von Qualifikationsnachweisen aus dem Heimatland mit ein.
Berliner Wahlprogramm 2011
Sprache ist der Schlüssel zur Bildung
Der freie Zugang zu Informationen, Wissen und Bildung ist die Voraussetzung für das Zusammenleben in unserer Gesellschaft. Er beruht auf Sprachkompetenz. Jede Sprache ist Schlüssel zu einer Kultur, das Erlernen mehrerer Sprachen erweitert den kulturellen Horizont. Je größer die Sprachkompetenz, desto leichter fällt die Verständigung mit Anderen in der Gesellschaft. Verständigung und demokratische Beteiligung in unserem Land hängen von der Beherrschung der deutschen Sprache ab. Die bisherige Bildungs- und Integrationspolitik ist an dieser Aufgabe gescheitert.
Unsere Ansätze:
• Die mehrsprachige Kompetenz muss durch einen Sprachenpass individuell dokumentierbar sein. Dies gilt auch für Sprachen, die nicht zum Fächerkanon der jeweiligen Schule gehören. Hierfür werden externe Experten bzw. qualifizierte Muttersprachler hinzugezogen.
• Das Sprachlerntagebuch (siehe Berliner Bildungsprogramm des Senats) soll nicht ausschließlich auf Deutsch geführt werden, sondern – soweit möglich – auch in den anderen von den Kindern gesprochenen Sprachen.
• Auf die individuellen Voraussetzungen der Lernenden ist Bezug zu nehmen.
• Die Ausbildung der Lehrer muss auch Kompetenzen für den Unterricht des Deutschen als Zweitsprache vermitteln.
• Für die zahlenmäßig geeigneten Muttersprachen sind entsprechend qualifizierte Lehrer und Erzieher für den bilingualen Unterricht auszubilden. Lehramtsabschlüsse aus anderen Ländern müssen leichter anerkannt werden.
• Wir werden einen umfassenden Modellversuch für multilingualen Unterricht an Berliner Schulen und Kindergärten durchführen. Hierzu werden Lehrmittel und speziell geschulte Lehrkräfte bereitgestellt. Eine Vernetzung der an dem Modellversuch beteiligten Schulen ist erforderlich, um Erfahrungen und Lehrinhalte austauschen zu können. Auf der Grundlage der gefestigten Erstsprache ist Deutsch als Alltagssprache zu erlernen.
• Für den Informationsaustausch und zur Herstellung spezieller Lehrmittel soll verstärkt auf digitale Ressourcen zurückgegriffen werden.
• Darüber hinaus werden wir das Angebot von bi- und multilingualem Unterricht in natur- und geisteswissenschaftlichen Fächern erweitern und entsprechende Vorhaben der Bildungseinrichtungen konsequent fördern.
• Es ist jedem, unabhängig von seinem Alter und seiner Nationalität bzw. Staatszugehörigkeit zu ermöglichen, an kommunalen und staatlichen Bildungseinrichtungen auf qualitativ hohem Niveau die deutsche Sprache als Alltagssprache zu erlernen.
Asyl & Migrationspolitik
Berlin ist eine Stadt, die von der Vielfalt der verschiedenen Kulturen, Weltanschauungen, Religionen und Lebensmodellen lebt. Viele Flüchtlinge jedoch, die gerade erst vor Krieg und Verfolgung aus ihrem Ursprungsland geflohen sind, sehen sich hier in Deutschland Repressalien und einem Alltag voller Diskriminierungen ausgeliefert. Aus unserem Verständnis einer offenen, solidarischen und demokratischen Gesellschaft heraus lehnen wir diese Art des Umgangs mit Flüchtlingen in Berlin und auf Bundesebene ab. Daher müssen alle Verfahrensweisen in der Asylpolitik uneingeschränkt auf den Prüfstand. Sofern die Entscheidungskompetenz nicht in die Landesebene fällt, sind Entscheidungen im Bundesrat vorzubereiten und anzuregen. Die Flüchtlinge selbst und die bereits in dieser Thematik erfahrenen Organisationen sind dabei in den Diskurs stärker einzubeziehen.
Residenzpflicht abschaffen!
Gerade in unserer Stadt, die Jahrzehnte lang geteilt war, ist das Bewusstsein der Freizügigkeit stark verankert. Die überwundene Spaltung unserer Stadt hat den Berlinern gezeigt, dass man an jeder Seite einer Grenze eingeschlossen und ausgeschlossen ist. Diese Art von Grenzen, die für die Bürger dieser Stadt und viele Gäste unserer Stadt überwunden sind, sind für Flüchtlinge im Rahmen der Residenzpflicht existent. Auch wenn diese Grenzen nicht sichtbar sind, schränken sie die Flüchtlinge in ihrem Menschenrecht auf Freizügigkeit ein. Die PIRATEN Berlin setzen sich für ein Ende der Residenzpflicht ein. Jedem Flüchtling, der in Berlin lebt, ist die Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Gemeinschaft ohne Einschränkungen zu gewähren. Eine Einschränkung in der Wahl des Aufenthaltsortes ist nichts anderes als Inhaftierung in einem großflächigen Gefängnis. Die Möglichkeiten der Flüchtlinge, für ihre Rechte im Rahmen von Versammlungen einzutreten und an Treffen innerhalb von Organisationen teilzunehmen werden ebenso begrenzt wie familiäre und freundschaftliche Treffen.
Grundrechte auf alle Menschen ausweiten!
Wir nehmen die Diskriminierung von Flüchtlingen, die in ihrer Freizügigkeit, ihrer Selbstbestimmung, ihrer Meinungs- und Versammlungsfreiheit eingeschränkt werden, nicht hin. Die Gewährung dieser Grundrechte wird nicht nur durch das Grundgesetz und die Landesverfassung bestimmt, die Rechte gehören zur Grundlage jeder demokratischen Gesellschaft. Gemeinsam mit allen Berlinern wollen wir den Flüchtlingen in unserer Stadt beweisen, dass Demokratie und Grundrechte sich nicht nur auf die Bürger eines Staates oder Landes beschränken, sondern alle in unserem Land lebenden Menschen einschließen.
Lebenssituation von Flüchtlingen verbessern
Als Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation von Asylsuchenden und geduldeten Flüchtlingen werden wir außerdem folgende Punkte umsetzen.
• eine individuelle Betrachtung der Fluchtgründe von Asylbewerbern, die sich an der konkreten politisch-gesellschaftlichen Situation des jeweiligen Heimatlandes bemisst und außerdem die langfristige Abschaffung der Drittstaatenregelung
• Die Verletzung des Rechts auf ein zügiges Verfahren gemäß Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskommission (EMRK) durch Verschleppung wird beendet.
• die Schaffung von Beratungen, unter welchen Umständen eine Rückkehr in das jeweilige Ursprungsland möglich wäre, sofern dies vom Antragsteller gewünscht ist, bzw. wie eine Integration in unsere Gesellschaft zu gestalten ist
• eine Bleiberechtsregelung, die die gesamte Familie umfasst und die besondere Situation von Eltern und Kindern berücksichtigt
• ein generelles Ende der Praxis der Abschiebehaft, gerade bei Minderjährigen
• eine umfassende Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete und Erleichterungen, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen
• das Ende der isolierenden Lagerpolitik
• die Verbesserung der Unterbringungssituation von Flüchtlingen und den kostenfreien Zugang zu traditionellen und neuen Medien in Gemeinschaftsunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen
• den gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt und die weiterreichende Anerkennung von Qualifikationsnachweisen aus dem Heimatland, sowie Maßnahmen zur Weiterbildung, um die Integration auf dem Arbeitsmarkt zu erleichtern
• die Abschaffung diskriminierender Sondergesetze wie des Asylbewerberleistungsgesetzes
Bundesweit Piratenpartei Deutschland
Beschlossen auf dem Bundesparteitag 2011.2
Gemeinsam gegen Rassismus
Rassismus und kulturell begründete Diskriminierung sind nach wie vor ein gravierendes Problem, das dem friedlichen Zusammenleben in einer vielfältigen Gesellschaft im Wege steht. Gewalt und Einschüchterung aufgrund der Herkunft, Religion oder Kultur sind in jedem Fall inakzeptabel. Darum muss Rassismus und Ausländerfeindlichkeit jeder Form entschieden entgegengetreten werden, ebenso wie anderen Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Biologistische Weltbilder, in denen Menschen bestimmter Abstammung anderen als von Natur aus überlegen angesehen werden, sind wissenschaftlich widerlegt und unvereinbar mit den Werten und Zielen der Piratenpartei, ebenso wie jene Ideologien, die ganzen Bevölkerungsgruppen kollektive Hegemoniebestrebungen unterstellen, um die angebliche Notwendigkeit eines "Kampf der Kulturen" zu propagieren. Beispiele für derartige Ideologien sind Antisemitismus und Islamhass. Dabei gilt es das Augenmerk nicht nur auf den rechten Rand der Gesellschaft zu legen, sondern Vorurteilen und Intoleranz auch in der Mitte der Gesellschaft beim Alltagsrassismus, latent antisemitischen Stereotypen und der um sich greifenden Islamfeindlichkeit entgegenzutreten.
Die Piratenpartei möchte Kampagnen und Initiativen unterstützen, die sich zum Ziel gesetzt haben, das Verständnis zwischen verschiedenen Kulturen und Weltanschauungen zu verbessern, Vorurteile abzubauen und das Miteinander zu fördern. Ebenso solche, die rechtsextremen Aktivitäten entgegentreten und Menschen dabei helfen wollen, sich aus einschlägigen Kreisen zu lösen. (Antragnr PA164)
Migration bereichert die Gesellschaften
Wir sehen die Vielfalt, die auch durch das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft entsteht, als Bereicherung des gesellschaftlichen Lebens an. Wir erkennen den gegenseitigen Einfluss von Ausgrenzung durch die Mehrheitsgesellschaft und Segregation der als »fremd« gebrandmarkten Menschen und werten diese Situation als mit unseren Vorstellungen von Menschenwürde nicht vereinbar.
Die technische Möglichkeit, vergleichsweise einfach über weite Strecken zu reisen, hat auch die Bedingungen für Migration grundlegend verändert. Die Bundesrepublik Deutschland ist seit Jahrzehnten ein Einwanderungsland. Sie ist zudem Bestandteil der Europäischen Union, die sich in einem Prozess der fortschreitenden Integration befindet und zusätzliche Kompetenzen übernimmt. Damit steht die deutsche Migrationspolitik vor einer vierfachen Herausforderung: Die Entwicklung der Europäischen Union führt auch zur vollständigen Freizügigkeit ihrer Bürger Innerhalb der Europäischen Union gelten inzwischen Arbeitsfreizügigkeit und Niederlassungsfreiheit ihrer Bürger. Wir sehen die Entwicklung der Europäischen Union zu einer vollständigen Wohnsitz-Freizügigkeit. Dem müssen auch die sozialen Sicherungssysteme Rechnung tragen. Angebote zum Spracherwerb und kulturelle Vielfalt gehören zu dieser Entwicklung zwangsläufig dazu.
Die Ausgrenzung von Arbeitsmigranten über Generationen hinweg ist menschenunwürdig Menschen, die als Arbeitsmigranten oder aus ehemaligen Kolonien und Überseegebieten in die Europäische Union kamen, haben das Recht, hier heimisch zu werden. Dazu gehört die vollständige Integration in das Bildungswesen, in den Arbeitsmarkt und die Möglichkeit zur Teilhabe und Mitgestaltung des kulturellen und politischen Lebens.
Soweit in Staaten der Europäischen Union noch ein Staatsangehörigkeitsrecht gilt, das auf die Abstammung zurückgreift, sind zusätzliche Regelungen zu schaffen, die den hier Geborenen die Staatsangehörigkeit des EU-Staats ihrer Geburt als unmittelbares Recht zusprechen. Zur Integration in das politische und gesellschaftliche Leben ist daher über mindestens zwei Generationen eine mehrfache Staatsangehörigkeit zu akzeptieren. Die Integrationsleistung der aufnehmenden Staaten ermisst sich daran, wieweit die Bürger mit Migrationshintergrund aus eigener Entscheidung auf eine mehrfache Staatsangehörigkeit verzichten.
Es ist die Aufgabe der europäischen Staaten, für die reale Chance auf Bildung und beruflichen Erfolg von Menschen mit Migrationshintergrund zu sorgen. Es bedarf aktiven politischen Handelns, um Diskriminierungen abzubauen und ein gedeihliches Zusammenleben aller Menschen im Land zu erreichen. Um eine kommunale politische Mitwirkung zu erreichen, ist auch Menschen, die keine Staatsangehörigkeit eines EU-Staats haben, das Wahlrecht zu den kommunalen Vertretungskörperschaften am Ort ihres Lebensmittelpunktes zu sichern.
Europa braucht wirtschaftliche Migration
Für die wirtschaftliche Entwicklung der europäischen Staaten ist es zwingend notwendig, die Fähigkeiten und Fertigkeiten der hier lebenden Bürger zu fördern und zu nutzen. Die bisherigen Anstrengungen zu einer erfolgreichen Bildung der gesamten Bevölkerung lassen leider oft das Gegenteil vermuten. Doch die demographische Entwicklung der europäischen Staaten lässt die Perspektive zu, dass das allein für die wirtschaftliche Entwicklung und für die Sicherung der Sozialsysteme nicht ausreichen wird. Bis zum Aufbau eines weltweiten Ausgleichs wirtschaftlicher und sozialer Ungerechtigkeiten sind die Staaten Europas daher darauf angewiesen, dass Menschen hier ansässig werden und zur wirtschaftlichen Entwicklung beitragen. Dafür sind Regelungen zu schaffen, die die wirtschaftliche Immigration ordnen und die Wirtschaftsmigration von den Erfordernissen einer gesicherten Zuflucht vor Verfolgung und Kriegsfolgen klar trennen.
Die Fristen bis zu einem dauerhaft abgesicherten Aufenthaltsrecht und zur Chance einer Einbürgerung sind deutlich zu senken, besondere Anstrengungen der Migranten zu Spracherwerb und beruflicher Integration sind positiv zu unterstützen, ihr Fehlen nicht als Vorwand für Diskriminierung zu verwenden. Für die berufliche Integration sind die Regeln zur Anerkennung ausländischer Bildungs- und Ausbildungsabschlüsse zu vereinfachen. Internationale vertragliche Regelungen zur gegenseitigen Anerkennung von Bildungsabschlüssen sind vordringlich anzustreben.
Zuflucht vor Verfolgung und Krieg sicherstellen
Zuflucht zu gewähren vor politischer Verfolgung und den Folgen von Krieg und Bürgerkrieg gehört zu den elementaren Verpflichtungen des Völkerrechts. Diese Pflicht ist eine europäische Gemeinschaftsaufgabe. Dem widerspricht es, wenn europäische Staaten – darunter auch die Bundesrepublik Deutschland – sich dieser Aufgabe zu entziehen versuchen. Menschen, die in Europa Zuflucht suchen, haben das Recht auf ein menschenwürdiges Leben, auf Bewegungsfreiheit und die Teilhabe an der Arbeitswelt, an Bildung und Kultur. Das gilt bereits, wenn die Gründe der Flucht noch nicht anerkannt sind. Es gilt auch, wenn eine Rückkehr in das Herkunftsland nicht möglich ist. (Antragnr PA052)
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