BE:Parteitag/2017.2/Antragskommission/Antragsportal/Grundsatzprogramm - 001

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den/die LMVB 2017.2. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die LMVB eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.
Version Antragsformular LMVB172: 1.1.14-0111

Antragsnummer

GP001

Einreichungsdatum

Antragstitel

Digitalpolitik der PIRATEN Berlin

Antragsteller

FJ


Antragstyp

Grundsatzprogramm


Kapitel im Grundsatzprogramm

17 - Neue Gruppe

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen, einen Punkt Digitalpolitik im Grundsatzprogramm der PIRATEN Berlin als neuen Punkt 4 zwischen "Mehr Freiheit wagen" und "Bildung" einzufügen. Der Antrag kann auf Wunsch der Versammlung oder des Antragstellers modular abgestimmt werden, wobei jeder Gliederungspunkt einem Modul entspricht.



Digitale Agenda der PIRATEN Berlin



Digitalisierung und Industrie 4.0 bedeuten grundlegende Veränderungen der Kommunikation, Verwaltung, Gesellschaft, Demokratie und Industrie. Produktion wird in Zukunft über Unternehmensgrenzen hinausgehend vernetzt und individuell abgestimmt werden. Nicht nur die im Produktionsprozess erforderlichen Roh- und Hilfsstoffe und Ausgangsprodukte werden automatisch bestellt und geliefert sondern gerade auch die Wünsche der Kunden und die Auslieferung der Produkte werden fließend in Produktion und Bestellung integriert.
Wir PIRATEN sprechen uns dafür aus, dass die Chancen der Digitalisierung genutzt werden, so dass individuelle Bedürfnisse auch stärker über die Produktion entscheiden können, um Wirtschaft nachhaltiger zu gestalten.
Arbeit wird sich wandeln, da immer mehr Arbeitsprozesse durch die Digitalisierung automatisiert werden.
Aber bei der schnell voranschreitenden Digitalisierung bleibt leider der Schutz der Privatsphäre auf der Strecke. Vermeindliche Zwänge durch eine veränderte Sicherheitslage und das Spektrum der Möglichkeiten führen zur Aushöhlung der Grundrechte und einer massiven Ausdehnung der Überwachung durch die Sammlung persönlicher Daten. Gleichzeitig schützen restriktive Gesetze die Interessen der Konzerne, wie das rückständige Urheberrecht für digitale Güter zeigt. In kaum einem Land sind so viele digitale Inhalte für die Menschen unzugänglich wie in Deutschland. Die Grundlage für eine Gestaltung der Digitalisierung, die den Bedürfnissen der Menschen gerecht wird, bilden für uns folgende Punkte:



1. Bereitstellung von öffentlichen und freien Internetzugängen ohne Störerhaftung und Hackerparagraph



Wir PIRATEN sorgen dafür, dass in allen öffentlichen Einrichtungen flächendeckend mittels WLAN ein freier Internetzugang angeboten wird. Mit diesen Zugängen werden nicht nur die Informationsmöglichkeiten im öffentlichen Bereich verbessert, sie leisten auch einen Beitrag zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands als Bildungs-, Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort. Über die Bereitstellung hinaus ist die Vernetzung der Zugangspunkte untereinander umzusetzen und nach Möglichkeit in örtliche Freifunknetze einzubinden, um die Interaktion, den Wissens-, Meinungs- und Erfahrungsaustausch zwischen den Menschen zu ermöglichen. Telekommunikationsprovider werden dahingehend reguliert, dass die Datenvolumenbegrenzung von mobilen Internetverträgen ungültig ist.Dazu fordern wir die endgültige Abschaffung der Störerhaftung und werden uns für ein Gesetz einsetzen, das die Haftbarkeit für Handlungen im Internet grundsätzlich nur auf die Verursacher beschränkt. Betreiber aller Formen offener und anonymer Netzzugangssysteme dürfen nicht mehr für den Datenverkehr zur Verantwortung gezogen werden, der durch Dritte über den freigegebenen Netzzugang erzeugt wird. Ebenso ist der sogenannte „Hackerparagraph“ § 202c StGB abzuschaffen, da er für erhebliche Rechtsunsicherheit sorgt und Tür und Tor für willkürliche Verfolgung im IT-Sicherheitsbereich tätiger Personen öffnet.



2. Schutz der Freiheit und Privatsphäre im Internet



Der unzureichende Datenschutz im Internet führt immer wieder zu Datenverlust, Datendiebstahl und Datenmissbrauch. Gleichzeitig gefährden Überwachungs-, Filter-, Sperr- und Löschmaßnahmen, die Internet-Diensteanbieter im Interesse privater Rechteinhaber einsetzen, den freien Meinungs- und Informationsaustausch im Internet. Zur Stärkung des Datenschutzes und der Datensicherheit im Internet soll das Fernmeldegeheimnis um ein „Telemediennutzungsgeheimnis“ für Internet-Diensteanbieter ergänzt werden. Wir fordern außerdem, dass die Erstellung von Nutzerprofilen nur mit Einwilligung des Nutzers zugelassen werden darf, dass die Speicherfristen jedes Internetanbieters veröffentlicht werden und dass Nutzer besser vor unangemessenen, seitenlangen Datenverarbeitungs-Einwilligungsklauseln geschützt werden.



3. Schluss mit Vorratsdatenspeicherung, Videoüberwachung, Gesichts- und Gestenerkennung



Die PIRATEN Berlin lehnen eine verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten, auch bekannt als Mindest- und Höchstspeicherfrist, sowie eine Ausdehnung der öffentlichen Videoüberwachung, Gesichts- und Gestenerkennung ab. Anbieter von Internetzugängen und von Internet-Speicherdiensten dürfen künftig nicht mehr verpflichtet werden, Rechtsverletzungen anderer Personen nach Art einer Privatpolizei präventiv zu verhüten. Auch eine Überwachung der Internetnutzung durch Internet-Zugangsanbieter zur Versendung von Warnhinweisen oder Sperrungen des Internetzugangs („Three Strikes“) lehnen wir ab.



4. Freier Zugang zu öffentlichen Inhalten



Jahr für Jahr investiert die Allgemeinheit viele Milliarden Euro in die Erzeugung und Aufbereitung von Texten, Daten und Medien. Beispiele dafür sind die Ergebnisse der staatlich geförderten Forschung, die Produktionen der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten, die Erzeugnisse von Kulturbetrieben und Bildungseinrichtungen sowie der öffentlichen Verwaltung. Die Bürgerinnen und Bürger haben zu einem Großteil dieser Inhalte keinen oder nur sehr eingeschränkten Zugang, obwohl sie bereits für deren Herstellung bezahlt haben.
Das Urheberrecht ist entsprechend anzupassen, dass es bei öffentlich finanzierten Inhalten dahingehend geändert wird, dass die Urheber ihre Inhalte zwar selbst verwerten können, die nicht kommerzielle Nutzung jedoch ungehindert möglich ist.



5. Gemeinfreiheit aller amtlichen Werke



Um einen transparenten Staat und transparente Behörden sowie die Nachvollziehbarkeit von behördlichen Abläufen zu fördern und zu verbessern, müssen staatliche in Auftrag gegebene Werke in Zukunft für die Bevölkerung ohne Einschränkungen nutzbar sein.
Auf diese Weise soll verhindert werden, dass das Urheberrecht bei behördeninternen Fehlern vorgeschoben werden kann, um missbilligte Dokumente zurückhalten zu können.



6. Freier Zugang zu Bildung und Wissenschaft



Die Piratenpartei setzt sich für einen freien Zugang zu Wissen ein. Dies betrifft insbesondere den Zugang zu Bildungsressourcen (OER) und wissenschaftlichen Publikationen im Internet (open access). Wir sehen in uneingeschränkten OER und open access eine Voraussetzung, allen Menschen unabhängig ihrer sozialen Herkunft, ein größtmögliches Maß an Bildung, Weiterbildung und gesellschaftlicher Teilhabe zu ermöglichen. Gerade die besten Bildungsressourcen und neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse müssen allen Menschen kostenfrei im Internet zugänglich sein. Darauf hat jeder Mensch ein Recht.



7. Netzneutralität stärken und gesetzlich verankern



Wir PIRATEN setzen uns für eine gesetzliche Festschreibung des neutralen Charakters der Datendurchleitung im Internet ein (Prinzip der Netzneutralität), um Informations-, Presse- und Meinungsfreiheit zu sichern und die Innovationsfähigkeit des Netzes zu erhalten. Die Netzneutralität muss bedingungslos ermöglicht werden!
Der Zugang zum Netz ist jedoch von technischen und finanziellen Voraussetzungen abhängig, so dass noch keine flächendeckende Beteiligung der Menschen am kulturellen Austausch und Wissen der Gesellschaft gewährleistet ist. Wir sehen es im Rahmen der Daseinsfürsorge als eine essenzielle Aufgabe Deutschlands an, ein niederschwelliges Angebot an Internetzugangsmöglichkeiten für alle Menschen zu verwirklichen und zu fördern. Zugang zum Internet ist im 21. Jahrhundert entscheidend für die Teilhabe des Einzelnen an der Gesellschaft und deren Mitgestaltung.



8. Digitalen Spaltung überwinden



Die immer schneller werdende technische Entwicklung hat in den letzten Jahren dazu geführt, dass alltägliche Geräte und Technologien immer komplexer geworden sind. Diese erhöhte Komplexität führt zu einer immer größer werdenden digitalen Spaltung der Gesellschaft hinsichtlich des Verständnisses von Technik. In einer modernen Gesellschaft ist es notwendig, dass Menschen der Technik selbstbewusst gegenüberstehen. Nur so können sie ihre Grundrechte im 21 Jahrhundert wahrnehmen und an der Gesellschaft teilhaben. Wir PIRATEN setzen uns für kostenfreie, durch Deutschland geförderte Schulungsmöglichkeiten für alle interessierten Menschen ein, die die Möglichkeit bieten, die digitale Spaltung zu überwinden. Wir werden in Zusammenarbeit mit öffentlichen und gemeinnützigen Trägern sowie gemeinnützigen Vereinen flächendeckende Schulungsmöglichkeiten schaffen.

Antragsbegründung

mündlich

Liquid Feedback

nicht vorhanden

Piratenpad


Datum der letzten Änderung

09.12.2017


Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

TOP

21


@icke2AIDA aka Antragskommission - 29.11.17
  • An welcher Stelle im Grundsatzprogramm soll es als neues Kapitel (?) eingefügt werden?
  • erledigt. Super.


  • Modul 0 - Präambel: angenommen
  • Modul 1 - Hackerparagraph: angenommen
  • Modul 2 - Schutz der Freiheit und Privatsphäre im Internet: angenommen
  • Modul 3 - Schluss mit Vorratsdatenspeicherung, Videoüberwachung und Gesichtserkennung: angenommen
  • Modul 4 - Freier Zugang zu öffentlichen Inhalte: angenommen
  • Modul 5 - Gemeinfreiheit aller amtlichen Werke: angenommen
  • Modul 6 - Freier Zugang zu Bildung und Wissenschaft: angenommen
  • Modul 7 - Netzneutralität stärken und gesetzlich verankern: angenommen
  • Modul 8 - Digitalen Spaltung überwinden: Modul zurückgezogen