BE:Parteitag/2016.1/Antragskommission/Antragsportal/Programmantrag - 015
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Dies ist ein Antrag für den/die LMVB 2016.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich |
Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die LMVB eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen. |
Version Antragsformular LMVB161: 1.00
AntragsnummerP015 EinreichungsdatumAntragstitelUnterkapitel "Bessere Bezahlung von Lehrbeauftragten an Hochschulen" AntragstellerAntragstypProgrammantrag Art des ProgrammantragsWahlprogramm AntragsgruppeBildung AntragstextDie Landesmitgliederversammlung möge beschließen, den folgenden Text als Unterkapitel zu "Wissenschaft, Forschung und Hochschullehre" für das Wahlprogramm 2016 aufzunehmen:
Die Bezahlung für Lehrbeauftragte an allen Universitäten und Fachhochschulen in Berlin muss besser werden. AntragsbegründungLehrbeauftragte an den Berliner Hochschulen und Universitäten haben die prekärsten Arbeitsverhältnisse aller akademischen Beschäftigten überhaupt.
Seit 2008 gibt es in Berlin für Lehrbeauftragte einen Mindestlohn von 21,40 Euro für eine Stunde. Zusätzlich haben die meisten Berliner Hochschulen eigene Richtlinien verabschiedet, in denen sie die Stundensätze der Lehrbeauftragten nach Qualifizierung und Tätigkeit staffeln. Wer „Lehraufgaben wie Professoren“ wahrnimmt, bekommt an den Unis bis zu 36,70 Euro. Ausschliesslich habilitierte Lehrbeauftragte bekommen bis zu 52 Euro. Für nicht habilitierte Lehrbeauftragte ist eine Bezahlung von unter 52 Euro / LVS nicht zumutbar. Dies liegt darin begründet,dass sowohl die selbst zu organisierenden Sozialversicherungen als auch Steuern von diesem Betrag abzuziehen sind. Der Gesamtumfang der Lehrtätigkeit eines/einer Lehrbeauftragten darf je nach Hochschule 4 - 8 Lehrveranstaltungsstunden (LVS) je Semester an einer Einrichtung nicht überschreiten. Schlussendlich besitzen die Lehrbeauftragten keinerlei Arbeitnehmerrechte, da sie auf Selbständigenbasis arbeiten. Kündigungsschutz und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall existieren faktisch nicht. Lehraufträge dürfen nur für jeweils ein Semester erteilt werden. Die Befristung auf maximal 1 Semester Beschäftigungsdauer schafft besondere Unsicherheit. Lehrbeauftragte haben somit neben der ständigen Unsicherheit auch mit Problemen zu kämpfen, beispielsweise erschwert Kredite wegen fehlender finanzieller Absicherung zu erhalten. Liquid Feedbacknicht vorhanden Piratenpad
Datum der letzten Änderung23.01.2016
Status des AntragsTOP11
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Mit Änderung: Alt:
- Lehraufträge sind auch für Zeiträume länger als ein Semester vergeben.
Neu:
- Lehraufträge sind auch für Zeiträume länger als ein Semester zu vergeben.