BE:Parteitag/2016.1/Antragskommission/Antragsportal/Programmantrag - 013

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den/die LMVB 2016.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die LMVB eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.
Version Antragsformular LMVB161: 1.00

Antragsnummer

P013

Einreichungsdatum

Antragstitel

Unterkapitel "Demokratieupgrade an Berliner Hochschulen"

Antragsteller

FJ


Antragstyp

Programmantrag

Art des Programmantrags

Wahlprogramm

Antragsgruppe

Bildung

Antragstext

Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, den folgenden Text als Unterkapitel zu "Wissenschaft, Forschung und Hochschullehre" für das Wahlprogramm 2016 aufzunehmen:

Berliner Hochschulen brauchen Demokratieupgrade

Die PIRATEN Berlin unterstützen den Prozess, an Berliner Hochschulen und Universitäten die Demokratisierung voranzutreiben. Ein echtes Demokratieupdate an den Universitäten verlangt danach, dass jedes Hochschulmitglied eine Stimme in den zentralen Gremien hat und dabei ein elektronisches Abstimmungs- und Delegationsverfahren die politische Meinungsfindung an Hochschulen für alle Mitglieder der Einrichtungen öffnet. Übergangsweise ist zu mindest der Prozess der Einführung einer Viertelparität voranzutreiben, nach dem derzeit bereits dafür gekämpft wird, die Sitze im erweiterten akademischen Senat der TU Berlin gleichmäßig über Studierende, Mitarbeitende und Hochschullehrer_innen zu verteilen.

Antragsbegründung

Wenn in einem Gremium 30.000 Menschen nur 10 von 61 Stimmen haben, aber 300 Menschen 31 von 61 Stimmen, dann ist das nicht gerecht. An den Berliner Universitäten, hier konkret im erweiterten akademischen Senat der Tu Berlin ist dies so. Dort haben Professorinnen und Professoren die absolute Mehrheit in den Gremien. Den Rest teilen sich Studierende, Akademische Mitarbeitende und Sonstige Mitarbeitende zusammen. Die Technische Universität Berlin versuchte bereits einmal, dies zu ändern.

Bereits am 15. Mai 2013 befasste sich der erweiterte Akademische Senat an der Technischen Universität Berlin mit einem Novum, das es nur kurz nach den Studierendenprotesten der 68-er mal für ein paar Jahre an den Berliner Universitäten gegeben hatte: Es sollte mit der neuen Grundordnung eine Viertelparität beschlossen werden, also eine Gleichverteilung der Stimmen auf Hochschullehrer, Wissenschaftliche Mitarbeitende, Sonstige Mitarbeitende und Studierende. Jede Statusgruppe, wenngleich unterschiedlich groß, so stehen 300 Profs 30.000 Studierende gegenüber, hätte dann ¼ der Sitze im erweiterten Akademischen Senat gehabt. Nach einem langen Wortgefecht im Akademischen Senat wurde diese Viertelparität tatsächlich beschlossen: Mit 35:22:0 (Ja:Nein:Enthaltung) Stimmen.

Da der Beschluss aber obwohl demokratisch gefällt, niemals umgesetzt wurde, klagten einige Mitglieder des EAS, unter ihnen Professorinnen und Professoren, sowie weitere Vertreter_innen aus allen Statusgruppen dagegen, diesen rechtmäßigen Beschluss einfach verschwinden zu lassen. Auch ich, Franz-Josef Schmitt, gehörte als Vorsitzender des Erweiterten Akademischen Senats an der TU Berlin zu den Klägern. Das Urteil sollte am 24. Juni 2015 gesprochen werden. Mit Spannung erwarteten die Klägerinnen und Kläger, die Vertretung der TU Berlin und der anwesende Vertreter der Berliner Senatsverwaltung die Urteilsverkündung. Doch das Verwaltungsgericht Berlin Mitte wollte hier einfach kein Urteil fällen, wie es scheint. Stattdessen wurde die Klage aus formalen Gründen für unzulässig erklärt.

Im Sommersemester wird deshalb der erweiterte Akademische Senat der TU Berlin wieder über die Viertelparität entscheiden. Mit dem Ziel einen kleinen Schritt in Richtung Demokratisierung der Hochschulen zu gehen. Das fällt genau in den Wahlkampf ! Wahrscheinlich werden hier im Juni 2016 die relevanten Entscheidungen gefällt ! Wir müssen dieses Thema einfach aufgreifen und uns klar positionieren - natürlich FÜR eine Stärkung der Demokratie.

Dabei ist der Prozess, in einigen ersten Gremien, zum Beispiel im erweiterten Akademischen Senat, der Hochschulen, die sogenannte Viertelparität einzuführen eigentlich nur eine Brückentechnologie. Dies entspricht einer Gleichverteilung der Stimmen auf Hochschullehrer, Wissenschaftliche Mitarbeitende, Sonstige Mitarbeitende und Studierende. Jede Statusgruppe, wenngleich unterschiedlich groß, muss zu mindest unverzüglich das gleiche Stimmgewicht bekommen. Langfristig ist eine echte Demokratisierung anzustreben, nach der jedes Mitglied eine Stimme hat.

Liquid Feedback

nicht vorhanden

Piratenpad


Datum der letzten Änderung

23.01.2016


Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

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Mit Änderung angenommen: ALT:

  • Mitarbeitend und Professor_innen zu verteilen.

Neu:

  • Mitarbeitende und Hochschullehrer_innen zu verteilen.