BE:Parteitag/2015.1/Antragskommission/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 006

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den/die LMVB 2015.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die LMVB eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.
Version Antragsformular LMVB151: 1.06

Antragsnummer

S006

Einreichungsdatum

Antragstitel

Finanzordnung des letzten Jahres sinngemäß wiederherstellen

Antragsteller

Tobias Conrad, GB_W, Michael (@icke2AIDA)


Antragstyp

Satzungsänderungsantrag


Antragsgruppe

Satzung - §18

Antragstext

Die Mitgliederversammlung der Piratenpartei Berlin möge mit qualifizierter Mehrheit § 18 der Landessatzung wie folgt fassen:

§ 18 Finanz- und Beitragsordnung

  1. Es gilt die Finanzordnung der Bundespartei in der jeweils gültigen Fassung, sofern diese Satzung nichts abweichendes oder zusätzliches regelt. Abweichungen von und Zusätze zur Bundesfinanzordnung sollen in einem Anhang dieser Satzung angefügt werden. Der Anhang ist zu gliedern in abweichende Regelungen, die die Bundesfinanzordnung jeweils gestattet, und Zusätze, welche die besonderen Anliegen der Landespartei widerspruchsfrei zur Bundesordnung regeln.


ANHANG B: Zusätze zur und Abweichungen von der Finanzordnung des Bundes

§ 1 Zusätze

  1. Die Piratenpartei Deutschland Berlin nimmt pro Kalenderjahr Spenden in Höhe von maximal 10.000 € je Spender entgegen.

§ 2 Abweichungen

  1. Über Beitragsminderungen bei finanziellen Härten entscheidet der Landesverband.
  2. Nach Abzug des Bundesanteils am Mitgliedsbeitrag geht der restliche Beitrag an den Landesverband. Niedere Gliederungen erhalten keine prozentualen Anteile am Mitgliedsbeitrag. Der Landesverband stellt für die Sicherung der Arbeit auf Bezirksebene einen jährlichen Bezirksetat in Höhe von 23 % der im letzten geprüften Rechenschaftsbericht ausgewiesenen Einnahmen aus dem Landesanteil der Mitgliedsbeiträge zur Verfügung. Der Bezirksetat wird entsprechend dem Anteil der im Verwaltungsbezirk lebenden Einwohner an der Gesamteinwohnerzahl Berlins in 12 Bezirksbudgets aufgeteilt. Über die Verwendung des jeweiligen Bezirksbudgets entscheidet die Gebietsversammlung des entsprechenden Verwaltungsbezirkes.

Antragsbegründung

Auf der letzten Landesmitgliederversammlung LMVB14.2 wurde die "§ 18 FINANZ- UND BEITRAGSORDNUNG" in unserer Satzung radikal gekürzt.

Hierdurch flog unter anderem die sogenannten Bezirksbudgets aus der Satzung. Dieser Antrag will unsere alten Regelungen wieder in die Satzung bringen, die vor der Kürzung entweder als Abweichungen von oder als Zusätze zur Bundesfinanzordnung von uns auf Satzungsebene festgelegt waren. Die Finanzordnung des Bundes ist auch auf Satzungsniveau geregelt. Neben der Schaffung der sog. Bezirksbudgets war eine andere Grundidee unserer alten Lösung: Sofern bei uns Bezirksverbände gegründet werden, verbleibt bei diesem Thema so viel Kompetenz auf der Landesebene, wie die Bundessatzung hergibt.

Geschmackssache ist sicher mein Ansatz mit dem Anhang. Ich empfand die alten Lösung als unschön, sich innerhalb unserer Satzung mehrfach auf die Bundesfinanzordnung zu beziehen. Gerne würde ich dieses Geplänke mit der Bundesordnung aus unserer Satzung herausgetrennt wissen.


Piratenpad

nicht vorhanden


Datum der letzten Änderung

04.10.2015


Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

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Wurde auf der LMVB151 zurückgezogen!