BE:Pankow/Gebietsbeauftragte/GO

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Geschäftsordnung der Gebietsbeauftragtenversammlung Pankow

§1 Geschäftsverteilung

Die Geschäftsbereiche der Mitglieder der Gebietsbeauftragtenversammlung lauten wie folgt:

  • Johannes Lindenau, Gebietsbeauftragter
    • Kommunikation nach Außen und nach Innen
    • Erster Ansprechpartner nach Außen/Innen
    • Planung von Veranstaltungen
    • Wikipflege
    • sonstige Organisation
  • Georg Wehrmann, Gebietsbeauftragter
    • Kommunikation nach Außen und nach Innen
    • Erster Ansprechpartner nach Außen/Innen
    • Planung von Veranstaltungen
    • Wikipflege
    • sonstige Organisation
  • Oliver Waack, Finanzbeauftragter
    • Finanzen
    • Spenden
    • sonstige Organisation
  • Gordon Thomas, Liquidbeauftragter
    • Liquid-Feedback
    • Mitgliederverwaltung

§2 Gebietsbeauftragtenversammlung

(1) Der Termin und Ort für die nächste Gebietsbeauftragtenversammlung wird während der laufenden Gebietsbeauftragtenversammlung beschlossen und nach Sitzungsende veröffentlicht. Das Protokoll dient somit als Einladung für die kommende Sitzung. Der Termin wird auf der Mailingliste der Pankower Piraten bekanntgegeben.

(2) Auf Antrag unter Angabe einer Tagesordnung, der von einem Zehntel der stimmberechtigten Piraten Pankows gestellt wird, muss der Gebietsbeauftragtenversammlung innerhalb Wochenfrist zusammentreten.

(3) Die Gebietsbeauftragtenversammlung kann jederzeit eine außerordentliche Sitzung einberufen.

(4) Gebietsbeauftragtenversammlungen finden grundsätzlich öffentlich statt. Einzelne Tagesordnungspunkte können auf Beschluss der Gebietsbeauftragtenversammlung in einem nichtöffentlichen Sitzungsteil behandelt werden. Dies muss in jedem Einzelfall begründet werden.

§3 Anfragen

(1) Jede natürliche Person ist berechtigt, Anfragen an die Gebietsbeauftragtenversammlung zu stellen.

(2) Anfragen, die Entscheidungen politischer oder innerparteilich kontroverser Natur zum Gegenstand haben und keine Personenfragen betreffen, sollen wenn möglich vor Anfragestellung das Liquid-Democracy-System des Bezirks Pankow durchlaufen.

(3) Anfragen an die Gebietsbeauftragtenversammlung können gestellt werden durch:

  • mündlich
  • E-Mail an die Gebietsbeauftragtenversammlung pankow@berlin.piratenpartei.de
  • Bekanntmachung im Protokoll der nächsten Sitzung unter: wiki.piratenpartei.de/BE:Pankow/Gebietsbeauftragte

(4) Jede an die Gebietsbeauftragtenversammlung gestellte Anfrage wird auf der nächsten Gebietsbeauftragtenversammlung behandelt oder vertagt. Vertagte Anfragen brauchen nicht erneut gestellt zu werden. Sie werden in der darauffolgenden Gebietsbeauftragtenversammlung behandelt oder, wenn nötig, erneut vertagt.

§4 Entscheidungen

(1) Entscheidungen sollten nach Möglichkeit im Konsens getroffen werden. Sollte ein Konsens nicht erreichbar sein, wird die Entscheidung mit einfacher Mehrheit in namentlicher Abstimmung gefasst.

(2) Alle Entscheidungen der Gebietsbeauftragtenversammlung werden zeitnah im Wiki veröffentlicht.

(3) Liegen in einem Tagesordnungspunkt einer Gebietsbeauftragtenversammlung mehrere sich ausschließende Anfragen vor, wird zunächst entsprechend dem in der Berliner Wahl- und Geschäftsordnung beschriebenen Verfahren durch Wahl durch Zustimmung bzw. Stichwahl die Anfrage ausgewählt, die zur Abstimmung steht.

(4) Der Finanzbeauftragte hat ein generelles Vetorecht in Finanzangelegenheiten.

(5) Befindet die Gebietsbeauftragtenversammlung über eine Anfrage abweichend von einem Votum im Liquid-Democracy-System des Bezirks Pankow, muss diese Entscheidung explizit begründet werden.

(6) Entscheidungen können jederzeit nach Absprache der Mitglieder der Gebietsbeauftragtenversammlung getroffen werden.

§4b Einzelbeschlüsse

(1) Der/die Finanzbeauftragte/n des Bezirkes sind befugt, über die volle Höhe des Bezirksbudgets zu verfügen, sofern ein entsprechendes Meinungsbild in einem Liquid-Feedback-System, das von der GV-Pankow beschlossen wurde, vorliegt. Sofern nicht widersprechende Beschlüsse eines übergeordneten Organes vorliegen, können die Mitglieder der Gebietsbeauftragtenversammlung eigenständig über die Verwendung eines Betrages von maximal 100 € Monatlich bzw. 600 € jährlich aus dem Bezirksbudget entscheiden.

(2) In den folgenden Geschäftsbereichen können die Mitglieder der Gebietsbeauftragtenversammlung Entscheidungen innerhalb ihrer Zuständigkeit selbständig fällen:

  • Organisation (Planung von Veranstaltungen, etc.): Beschluss über *Veranstaltungsorte und -termine
  • Mitgliederverwaltung: Beschluss über den Versand von Rundmails
  • Gebietsversammlungen: Beschluss über das Stellen eines Antrages beim Landesvorstand zur Einberufung von Gebietsversammlungen, sowie den Versand von Einladungen zu Gebietsversammlungen.

(3) Alle Einzelbeschlüsse werden analog zu regulären Gebietsbeauftragtenversammlungsbeschlüssen im Wiki dokumentiert.

§5 Protokolle

(1) Über die Sitzungen ist mindestens ein Beschlussprotokoll zu führen welches veröffentlicht wird. Das Protokoll muss Anfragen, Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse enthalten. Es kann zusätzlich Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes wiedergeben.

(2) Die Gebietsbeauftragtenversammlung genehmigt das Protokoll spätestens in der darauffolgenden Sitzung.