BE:Beschlussantrag Zweierbeschluss/2016-05-16/01
Antrag
Benennung von Vertretung gem. § 9 Abs. 3 S. 1 SGO für LSG Bbg 16/1(Titel) |
NR: 2016-05-16/01 |
- Text
- Das Landesschiedsgericht Brandenburg hat ein Verfahren eröffnet in dem als Antragsgegner unter anderem 2. Piratenpartei Deutschland Berlin vertreten durch den Landesvorstand, (kein Vertreter des Landesvorstands benannt) 3. Landesvorstand der Piratenpartei Deutschland Berlin (kein Vertreter benannt) aufgeführt sind. Mit Eröffnungsbeschluss vom 07.05.2016 hat das LSG Bbg den Landesvorstand aufgefordert nach § 9 Abs. 3 S. 1 SGO für die Antragsgegner zu 2. und 3. jeweils einen Vertreter zu benennen.
- Begründung
- Da ich in diesem Verfahren bereits die Aufstellungsversammmlung vertrete und den Geschäftsbereich Rechtliches im LaVo betreue, ist meine Benennung als Vertreterin für den Landesvorstand geboten, ich arbeite vertrauensvoll mit dem Justiziar des LV zusammen und kann daher den LaVo am besten in dieser Sache vertreten.
- LiquidFeedback
- (Link zur LiquidFeedback Initiative)
- Antragsteller
- Harmonie (Diskussion) 13:30, 16. Mai 2016 (CEST)(4 Tilden)
- Ergebnis
- angenommen
- Dafür
- Harmonie (Diskussion) 13:30, 16. Mai 2016 (CEST)
PetraStollTS (Diskussion) 13:38, 16. Mai 2016 (CEST) - Dagegen
- (Liste von Namen)
- Enthaltung
- (Liste von Namen)
- Redebedarf
- (Liste von Namen)
- Umsetzungsverantwortlich
- Harmonie (Diskussion)-