BE:Beschlussantrag Umlaufbeschluss/2018-03-29/01

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Antrag

Änderung der Geschäftsordnung des Landesvorstandes (2/3 Mehrheit erforderlich gem. § 4a Abs. 7 der bisher gültigen GO):

NR: 2018-03-29/01
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Text
Die Geschäftsordnung des Landesvorstandes Berlin wird wie folgt geändert:
  • § 2 Vorstandssitzungen wird wie folgt geändert:
  • Abs. 1 Einladung lautet künftig:
Die Vorstandssitzungen finden monatlich i.d.R. am ersten Sonntag des Monats statt. Ein Vorstandsmitglied i.d.R. aus dem Geschäftsbereich Dokumentation gibt den nächsten Termin einer Vorstandssitzung frühzeitig auf https://wiki.piratenpartei.de/BE:Vorstand bekannt und schickt den Termin über die Ankündigungsmailingliste.
  • In Abs. 2 Außerordentlliche Sitzungen wir der vorletzte und letzte Satz ersatzlos gestrichen, sodass § 2 Abs. 2 künftig lautet:
Ein Drittel der Vorstandsmitglieder können unter Angabe des Beratungsgegenstandes eine außerordentliche Vorstandssitzung einberufen. Die Einladung ist mindestens 24h vorher wie unter (1) beschrieben zu veröffentlichen. Die Namen der einladenden Vorstandsmitglieder sind zu benennen.
  • In Absatz 3 Öffentlichkeit wird in Satz 2 das Wort "grundsätzlich" durch "nach Möglichkeit" ersetzt.Satz 3 und folgende werden ersatzlos gestrichen, sodass § 2 Abs.3 künftig lautet:
Vorstandssitzungen finden persönlich und/oder fernmündlich statt. Sie sind öffentlich und im Internet nach Möglichkeit direkt per Stream zugänglich.
  • Absatz 4: - Beschlussfähigkeit wird neu formuliert und lautet künftig:
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 Vorstandsmitglieder persönlich oder fernmündlich anwesend sind und mehr als die Hälfte der Stimmen aller Vorstandsmitglieder durch persönliche oder fernmündliche Anwesenheit oder Delegation der Stimme vertreten ist. Mehrfachdelegationen auf eine Person sind ausgeschlossen.
  • In § 3 Anträge Abs.1 Antragstellung wird ein dritter Satz hinzugefügt, sodass § 3 Abs. 1 künftig lautet:
Jede natürliche Person und jedes Organ der Piratenpartei Deutschland und ihrer Untergliederungen ist berechtigt, Anträge an den Vorstand zu stellen. Anträge auf Erteilung von Ordnungsmaßnahmen können nur Piraten stellen.
  • Der Inhalt des § 3 Abs. 2 Einzelentscheidungen wird gestrichen und ersetzt durch:
Folgende Einzelentscheidungen können ohne Beschlussfassung wie folgt getroffen werden:
  • Mitgliederbetreuung
Versand von Rundmails
Bewilligung von Anträgen über Beitragsminderung
  • Schatzmeister
Entscheidung über die Ablehnung von Spenden aus formalen Gründen
Entscheidung über die Annahme von Sachspenden bis zu einer Höhe von 1000,00 €
Bewilligung von Anträgen über Beitragsminderung
Erteilung und den Entzug von Bankvollmachten
  • IT
Lifecycle-Management von Webseiten, Blogs und anderen IT Systeme der Landes-IT
  • Liquid Democracy
Änderung der Themenbereiche, Regelwerke und anderer Konfigurationsoptionen des Liquid-Democracy-Systems nach entsprechendem Votum im System.
  • Gebietsversammlungen
Versand von Einladungen zu Gebietsversammlungen
  • Landesgeschäftsstelle
Auslage parteifremder Informationsmaterialien
  • Der § 3 Abs.3 Liquid Democracy wird um einen zweiten Satz ergänzt und lautet nun:
Anträge, die Entscheidungen politischer oder innerparteilich kontroverser Natur zum Gegenstand haben und keine Personenfragen betreffen, sind vor Antragstellung im Liquid-Democracy-System des Landesverbands abzustimmen. Insbesondere der Themenbereich "Vorstand" im LQFB ist bei wenig zeitkritischen und politisch kontroversen Gegenständen vor der Abstimmung als Umlauf vom Vorstand im LQFB abzustimmen, damit eine Diskussion und Meinungsbildung der Mitglieder stattfinden kann.
  • In § 3 Absatz 5 Veröffentlichungen von Anträgen wird der letzte Satz gestrichen; so dass dieser rnunmehr lautet:
Jeder an den Vorstand gestellte Antrag wird veröffentlicht. In Fällen, in denen dies vom Antragsteller zum Schutz von Persönlichkeitsrechten ausdrücklich erwünscht ist, geschieht dies ohne Angabe des Antragstellers bzw. nach Anonymisierung entsprechender persönlicher Daten im Antragstext.
  • Der § 3 Abs. 7 Einreichungsfrist wird ersatzlos gestrichen.
  • Der § 4 Beschlüsse in Abs. 2 Beschlussfassung wird " in namentlicher Abstimmung" gestrichen, sodass § 4 Abs. 2 künftig lautet:
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
  • In § 4 Abs.5 Vetorechte wird der letzte Satz ersatzlos gestrichen, so dass Abs. 5 künftig lautet:
Der Landesschatzmeister hat gemäß seiner Amtseigenschaft ein generelles Vetorecht in Finanzangelegenheiten, die den Betrag von 500,00 € überschreiten.
  • In § 4 Abs.6 Begründung von Abweichungen zu LD-Voten wird der letzte Halbsatz ersatzlos gestrichen sodass § 4 Abs. 6 künftig lautet:
Befindet der Vorstand über einen Antrag abweichend von einem Votum im Liquid-Democracy-System, muss diese Entscheidung explizit begründet werden.
  • In § 4a Umlaufbeschlüsse werden in Abs. 1 Antragseinreichung die letzten beiden Sätze gestrichen und ersetzt sodass § 4a Abs. 1 künftig wie folgt lautet:
Anträge auf Umlaufbeschlüsse können auf der Wikiseite http://wiki.piratenpartei.de/BE:Umlaufbeschluss gestellt werden. Die Vorstandsmitglieder stimmen dann auf dieser Wikiseite durch Nutzung der Optionen
Zustimmung
Ablehnung
Enthaltung
Redebedarf
ab. Sobald ein Vorstandsmitglied die Option Redebedarf gewählt hat wird die Behandluhng im Umlauf für 48 Std. gestoppt, damit eine Klärung innerhalb des Vorstandes herbeigeführt werden kann. Fehlen notwendige Informationen des Antragstellers, die nicht innerhalb von 48 Stunden nachgeliefert werden können, kann der UB auf die TO der nächsten öffentlichen Vorstandssitzung gesetzt werden.
  • Der bisherige § 4b Einzelbeschlüsse wird ersatzlos gestrichen
  • Der bisherige § 4c Zweierbeschlüsse erhält die Bezeichnung § 4 b.
  • Der § 4b Zweierbeschlüsse wird in Absatz 1 Beschlussrahmen insofern geändert, als die Tatbestände die oben in § 3 Abs. 2 unter Einzelentscheide aufgeführt werden entfallen und lautet künftig:
Für folgende Sachverhalte können jeweils zwei Mitglieder des Vorstandes Beschlüsse fällen:
  • Reisekosten und sonstige Ausgaben bis zu einer Höhe von 300,00 €
Beschluss durch den Schatzmeister und ein beliebiges weiteres Vorstandsmitglied
  • Beschluss von Beauftragungen in den Geschäftsbereichen
Beschluss durch für den die Beauftragung betreffenden Geschäftsbereich verantwortliches Vorstandsmitglied und ein beliebiges weiteres Vorstandsmitglied
  • Beschluss über die Freigabe von Druckerzeugnissen mit V.i.S.d.P.-Vermerk
Beschlussfassung durch ein für den Geschäftsbereich Öffentlichkeitsarbeit verantwortliches Vorstandsmitglied und ein beliebiges weiteres Vorstandsmitglied. Empfehlungen aus dem Berliner Liquid Feedback sind hierbei zu berücksichtigen.
  • Beschluss über das Einberufen von Gebietsversammlungen
Beschlussfassung durch ein für den Geschäftsbereich Gebietsversammlungen verantwortliches Vorstandsmitglied und ein beliebiges weiteres Vorstandsmitglied
  • Der § 5 Beauftragungen wird in Abs. 1 Ausschreibungen um einen 2. Satz ergänzt und lautet künftig:
Jedes Vorstandmitglied ist zur Ausschreibung von Beauftragungen für die ihm unterstehenden Geschäftsbereiche berechtigt. Eine Ausschreibung von Beauftragungen ist nicht zwingend erforderlich, insbesondere dann nicht , wenn die Beauftragung Verwaltungsaufgaben oder Gebiete betrifft, die bislang nicht angedacht waren und sich Bewerbungen spontan an den Vorstand wenden. Jede freiwillige ehrenamtliche Mitarbeit ist willkommen.
  • § 5 Abs. 3 und Abs. 4 werden ersatzlos gestrichen,
  • Der Abs. 5 wird als neuer Abs. 3 bezeichnet. und erhält als neue Überschrift:>br> Ende der Beauftragung
    Es wird ein neuer einleitender Satz eingefügt, sodass § 5 Abs. 3 künftig lautet:
Eine Beauftragung, die nicht auf natürliche Weise endet (Erledigung des Themas) oder auf Antrag des Beauftragten endet (Beendigung durch Wegzug oder Desinteresse o.ä.) kann auch durch Entzug enden: Beauftragungen können durch das für den betreffenden Geschäftsbereich verantwortliche Vorstandsmitglied und mindestens ein weiteres Vorstandmitglied oder auf Antrag jedes Mitgliedes des Vorstandes durch einfache Mehrheit wieder entzogen werden.
  • In § 6 Protokolle wird der Absatz 3 Ablage und Absatz 4 Protokolle nichtöffentlicher Sitzungsteile ersatzlos gestrichen.
  • Der Anhang A der Geschäftsordnung wird ersatzlos gestrichen.
Begründung
die GO alter Fassung ist sehr umfangreich (annähernd 10 ausgedruckte Din A 4 Seiten) und enthält viele reduntante sowie unpraktikable Bestimmungen.
LiquidFeedback
(Link zur LiquidFeedback Initiative)
Antragsteller
Harmonie (Diskussion) 20:21, 29. Mär. 2018 (CEST)
Ergebnis
angenommen
Dafür
Harmonie (Diskussion) 20:21, 29. Mär. 2018 (CEST)
FJ 22:08, 29. Mär. 2018 (CEST)
Marlene 01:01, 30. Mär. 2018 (CEST)
Aspirat (Diskussion) 15:26, 30. Mär. 2018 (CEST)
Maha (Diskussion) 13:09, 31. Mär. 2018 (CEST)
Ute! (Diskussion) 07:19, 4. Apr. 2018 (CEST)
Dagegen
(Liste von Namen)
Enthaltung
(Liste von Namen)
Redebedarf
(Liste von Namen)
Umsetzungsverantwortlich
-
Link zum Beschlussantrag
[[{{{Link}}}]]
Link zum Protokoll
[[{{{Protokoll}}}]]

Hallo: 29/01



Diskussion / Protokoll