Archiv:Antragsfabrik Bayern/Finanzordnung Leumundsprüfung

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Bayern von Dominique Schramm (NetAndroid).

Bitte diskutiere den Antrag und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik Bayern.


Antrag

Dieser Antrag wurde zum 3. Landesparteitag Bayern (2009) eingereicht, dort allerdings nicht behandelt und vertagt. Deshalb darf der Wortlaut des Antragstexts nicht mehr verändert werden. (Die Begründung schon)

Änderungsantrag Nr.
S-32 (2009: 11)
Beantragt von
Dominique Schramm (NetAndroid)
Betrifft
Finanzordnung des Landesverbands Bayern / § 8 (7)
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag möge beschliessen, dass der §8 (7) der Finanzordnung des Landesverbandes Bayern von ursprünglich

(7) Der Vorstand kann Dritte zur Spendenerhebung bevollmächtigen. Diese Dritten haben lückenlos die Spendenquellen aufzuzeichnen und anzugeben.

in folgenden Wortlaut geändert wird:

(7) Der Vorstand kann Dritte zur Spendenerhebung bevollmächtigen. Bevor die Bevollmächtigung erfolgt, hat der Vorstand den einwandfreien Leumund der zu bevollmächtigenden Person zu prüfen. Die bevollmächtigte Person hat alle Spendenquellen lückenlos aufzuzeichnen und anzugeben. Für fehlende Spendeneinnahmen als auch für fehlende Quellangaben haftet die bevollmächtigte Person. Unterlässt der Vorstand die ordentliche Leumundsprüfung haftet der Vorstand für Fehler der bevollmächtigten Person.

Begründung

ANTRAG WIRD NOCH UMFORMULIERT! Bei der Bevollmächtigung von Dritten zur Einnahme von Spendengeldern ist sicher zu stellen, dass es sich um vertrauenswürdige Personen handelt. Die Vertrauenswürdigkeit kann nur dann gegeben sein, wenn von der Person ein einwandfreier Leumund bekannt ist. Personen bei denen ein solcher Leumund fehlt, darf unter keinen Umständen Spendengelder anvertraut werden, da die Gefahr der Unterschlagung bei größeren Spendengeldern, aber auch bei kleinen Spenden zu groß ist. Gelegenheit macht Diebe und diese machen auch nicht innerhalb der Partei halt. Hier auf eine gutgläubige Bevollmächtigung zu vertrauen kommt einer Naivität gleich, die sich die Partei nicht leisten darf. Ferner müssen die Beauftragten auch für Fehler haften und entsprechenden Schadenseratz leisten. (in Anlehnung §266 StGB i.V.m §823 BGB)


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. ValiDOM 18:01, 7. Dez. 2009 (CET)
  2. Johannes Müller 19:35, 9. Dez. 2009 (CET)
  3. Anthem 23:09, 14. Dez. 2009 (CET)
  4. Benjamin Stöcker
  5. Trias 17:52, 17. Dez. 2009 (CET)
  6. Thomas Frömer
  7. Arthur Schibetz
  8. Michi insb. auf formellen Gründen
  9. Franz Rauchfuss
  10. Holger Klatt
  11. Roland Köhler
  12. rxl
  13. --Pirat91093 16:23, 29. Dez. 2009 (CET)
  14. Mark (Antragskommission Opf)
  15. Henri (Antragskommission Opf)
  16. Achim (Antragskommission Opf)
  17. Stefan Körner (Antragskommission Opf)
  18. Oliver (Antragskommission Opf)
  19. Alex (Antragskommission Opf)
  20. Gerd Grüttner
  21. Twix 20:10, 15. Jan. 2010 (CET)
  22. Thomas-BY
  23. Magnum
  24. Nerdicist
  25. Ninan
  26. Burnus
  27. Andreas Hölzl
  28. Haide F.S.
  29. Zwergenpaladin
  30. icho40 22:21, 3. Apr. 2010 (CEST)
  31. Merl
  32. Aleks A
  33. AndiPopp
  34. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Hierrüber gab es schone eine Diskussion zum letzten Landesparteitag. Bitte hier fortführen.

  • Der Antragsteller schreibt in seinem Antrag, er würde diesen noch umformulieren. Leider ist dies nicht mehr möglich. Deshalb sollten wir ihn ablehnen, damit der Antragsteller einen neuen (überarbeiteten) Antrag stellen kann. ValiDOM 18:01, 7. Dez. 2009 (CET)
Dem schließe ich mich an Johannes Müller 19:35, 9. Dez. 2009 (CET)
  • Es gibt keinen §8 in der Finanzordnung. Auch den zu ersetzenden Passus gibt es nicht. In der Satzung werden nirgends Spendenquellen erwähnt. Daher schon aus formalen Gründen dagegen. (Besser: neuen Antrag formulieren) --Anthem 01:30, 16. Dez. 2009 (CET)
  • Hier kann nicht die Bundessatzung (§8) geändert werden. Auch ist nicht definiert, wie die Leumundsprüfung erfolgen soll. Durch polizeiliches Führungszeugnis, Befragung von Nachbarn, Kollegen, Verwandten oder anders? Besser fände ich: 'Geldspenden dürfen nur unbar auf das Parteikonto angenommen werden.' Was ist aber mit Sachspenden, Werbegeschenken, etc.? -- Roland Köhler

    Nachtrag: Beispielweise siehe "Spendenleitfaden". Dies ist erst ein Entwurf. -- Roland Köhler

  • Argument 4
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