Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Streichen von Interna

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den Bundesverband von Idee, BorisK.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel = Streichen von Interna
Änderungsantrag Nr.
TE020
Beantragt von
Idee, BorisK
Betrifft
Bundessatzung / Abschnitt A: §4 (2) [Streichung]
Beantragte Änderungen

Der BPT 2010.1 möge beschließen, dass § 4 Absatz 2 der Bundessatzung - 1 Abschnitt A: Grundlagen gestrichen wird:

(2) Interna können per mehrheitlichem Beschluss als Verschlusssache deklariert werden. Über Verschlusssachen ist Verschwiegenheit zu wahren. Verschlusssachen können per mehrheitlichem Beschluss von diesem Status befreit werden.
Begründung

Die Piratenpartei steht für Transparenz. Unliebsame Beschlüsse und Debatten zu Sach- und Personalfragen gehören nunmal auch zu den PIRATEN wie beliebte. Andere Parteien haben in ihren Bundessatzungen auch nicht diese "Klausel". Sind sie die transparenteren?

In vielen Landessatzungen wurde die Interna-Klausel nicht übernommen. Haben die LVs weniger wichtige Sachen?

Außerdem würde derjenige, der in Interna verwickelt ist, erpressbar, wenn die Verschwiegenheit nur einseitig nicht gewahrt würde oder etwas "durchsickert", das eine Person z.B. einen Amtsträger wie den Vorstandsvorsitzenden zu einer Handlung "motiviert", die er ohne die "Erpressung" nicht gemacht hätte.

(weitere Gründe: Sonst. Antrag Offenlegung von Interna Teil 1 Sonst. Antrag Offenlegung von Interna Teil 2)


Der für das Attribut „Paragraph“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Abschnitt A: §4 (2) [Streichung“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.




Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. BorisK 06:33, 26. Feb. 2010 (CET)
  2. Disi 08:52, 3. Mär. 2010 (CET)
  3. Donald 12:05, 3. Mär. 2010 (CET)
  4. NineBerry
  5. Thomas F
  6. Sebastian Pochert 19:00, 21. Mär. 2010 (CET)
  7. Jyw 17:01, 23. Mär. 2010 (CET)
  8. Trias
  9. MichaelG 10:56, 1. Apr. 2010 (CEST)
  10. Christian Hufgard 15:27, 2. Apr. 2010 (CEST)
  11. Leo Wandersleb 23:42, 2. Apr. 2010 (CEST) Verschlussachen sind unpiratig
  12. Sbeyer 15:04, 4. Apr. 2010 (CEST) unter Vorbehalt. Verschlusssachen ergeben dann Sinn, wenn man Persönlichkeitsrechte wahren will. Der Spagat zwischen Transparenz und Datenschutz ist eben nicht immer leicht.
  13. Andena 20:50, 4. Apr. 2010 (CEST)
  14. Gerhard Collmann
  15. Nplhse 12:35, 6. Apr. 2010 (CEST)
  16. Spearmind 19:10, 17. Apr. 2010 (CEST) wozu dann also noch extra Interna @Hans; warum keine Anträge per Nick in Antragsfabrik??? @Andi
  17. Ans 13:24, 18. Apr. 2010 (CEST)
  18. Aleks A
  19. Unglow Verschlusssachen völlig unnötig. Datenschutz regelt das Gesetz, dafür brauchen wir keine Verschlusssachen.
  20. StopSecret 09:25, 22. Apr. 2010 (CEST)
  21. Posbi 18:56, 22. Apr. 2010 (CEST)
  22. Datenritter 13:27, 23. Apr. 2010 (CEST) Verschlussachen sind was anderes als Geheimnisse bzw. Datenschutz-Geschichten.
  23. OliverNiebuhr (siehe Sbeyer und Datenritter)
  24. Salorta
  25. Mtu
  26. Christian Specht 13:10, 11. Mai 2010 (CEST)
  27. Friedel 08:03, 13. Mai 2010 (CEST)
  28. Christian 13:27, 13. Mai 2010 (CEST) Das Bundesdatenschutzgesetz regelt was nicht veröffentlicht werden darf. Mehr Geheimniskrämerei entspricht nicht unbedingt dem Ideal der Piraten.

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Haide F.S.
  2. Chrit Auch Piraten haben Sachen, die nicht an die Glocke gehängt werden sollten.
  3. Neismark
  4. danebod
  5. TheRonin Die Möglichkeit zu haben, bedeutet ja nicht alles zur Verschlussache zu machen.
  6. Gerald
  7. SteffenO 13:54, 2. Apr. 2010 (CEST)
  8. Mean2u 14:59, 2. Apr. 2010 (CEST)
  9. Andreas Heimann 15:23, 3. Apr. 2010 (CEST)
  10. Hans Immanuel Die Partei wird auch Arbeitgeber, spätestens dann gibts gesetzlich vertrauliche Dinge
  11. DeBaernd 19:58, 12. Apr. 2010 (CEST)
  12. Thomas-BY
  13. ZombB 22:05, 13. Apr. 2010 (CEST)
  14. AndiPopp - Kein Antragsteller vorhanden (Nick ist kein Antragsteller!)
  15. Nico.Ecke
  16. Twix 15:37, 16. Apr. 2010 (CEST)
  17. icho40
  18. Bragi
  19. archifact
  20. occcu
  21. enni
  22. wigbold : sowieso paradox. Auch Persönlichkeitrechte können betroffen sein.
  23. Corax 18:38, 24. Apr. 2010 (CEST)
  24. -- Privacy 22:59, 26. Apr. 2010 (CEST) Piraten stehen nicht nur für Transparenz, sondern auch für Privatsphäre. Aber auch Dinge wie die Absprache, wer wann den Schlüssel zum Tresorraum verwaltet hütet, gehören nicht in aller Breite in die Öffentlichkeit
  25. HKLS 21:08, 27. Apr. 2010 (CEST) Personalsachen sind vertraulich
  26. Jan Möglichkeit muss IMHO vorhanden sein, siehe vorangegangene Argumente.
  27. rxl
  28. Rüdiger 'rpr' Pretzlaff
  29. RicoB CB 14:48, 1. Mai 2010 (CEST)
  30. Käptn Blaubär je nachdem um was es geht, könnte es auch für die berufliche Zukunft schlecht sein, wenn es in die Öffentlichkeit gerät. Und vielleicht ist es ja gar nicht wahr.
  31. Nesges
  32. Rainer Sonnabend
  33. Zwergenpaladin
  34. Gewuerzwiesel
  35. ThYpHoOn 18:00, 9. Mai 2010 (CEST)
  36. BuMa Andere Parteien haben wahrscheinlich nicht solche Klausel, weil sie gar keine Regeln darüber haben, sondern Sachen nach Belieben unter Verschluss gehalten werden.
  37. Augenklappe
  38. Sven423 13:58, 13. Mai 2010 (CEST)

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Magnum
  2. zero-udo
  3. Nicole.Staubus 20:03, 4. Mai 2010 (CEST)
  4. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

Gibt es eine Art Halbwertzeit fuer Verschlusssachen? Muesste nicht zumindest ein neuer Vorstand (jaehrlich) all diese uebergebenen Verschlusssachen neu pruefen? Siehe Antragsfabrik/Offenlegung der Interna Teil 2 (Disi 16:52, 2. Mär. 2010 (CET))

Nein, von einer "Halbwertszeit" steht in der Satzung nichts. Man kann VS satzungsgemäß von dem Status befreien, aber dann verbliebe noch die Verschwiegheit. Wie sollte der neue Vorstand von Verschlußsachen (VS) erfahren? Es steht nicht in der Satzung, wo VS archiviert werden, wenn sie archiviert werden. Es würde gar nicht auffallen, wenn die VS dem neuen Vorstand nicht übergeben würden. Wenn Stillschweigen vereinbart wurde, wer soll den neuen Vorstand/den BPT informieren? Wie stellt man sich eine Entlastung der Vorstandsmitglieder vor? In der Satzung steht ja noch nicht mal wer etwas zur VS erklären kann. Sehr ominös die Interna-Klausel. --Idee 00:56, 3. Mär. 2010 (CET)

Es gibt bestimmte Vertragsdinge und den großen Bereich IT-Sicherheit, in dem imho nicht alles öffentlich gemacht werden darf. Personenbezogene Informationen sind allerdings per BDSG von der Veröffentlichung ausgenommen. Insofern fände ich es begrüßenswert, wenn Personalsachsen ausdrücklich ausgenommen würde, ansonsten sollte es nur für bestimmte, eng begrenzte Dinge ausgeschlossen werden können.

Neismark, wenn man die Interna-Klausel streicht, beschließt man nicht zwangsläufig die Veröffentlichung der Daten, die zunächst unter die Interna-Klausel fielen. Wenn Verträge geschlossen wurden, dann gehört dazu auch der Name der Vertragspartner. Es gehen ja schon wichtige Protokolle und Beschlüsse "unter" und man muss sie umständlich irgendwo zusammen suchen.--Idee 19:18, 17. Mär. 2010 (CET)


Definition der Begriffe fehlt

Zudem sind die Begriffe in § 4 Absatz 2 Bundessatzung nicht (genau genug) definiert: "Interna" = (innere) Angelegenheiten mit oder ohne Außenwirkung ?

"mehrheitlicher Beschluss" = einfache, relative, absolute Mehrheit vom BV oder BPT ?

"Verschlusssache" = Daten, Akten geschreddert, wo archiviert?

"Verschwiegenheit" = Wer? Die Betroffenen oder auch die im Einfluß der Satzung, also PIRATEN, die von der Verschlussache Kenntnis erlangt haben?

"Verschlusssachen können per mehrheitlichem Beschluss" = Welcher mehrheitliche Beschluss ist es diesmal?

  • Bitte definiert wählbare Vetrauensleute, die die Sachen anschauen. Interna werden nicht umsonst verschlusssache.
Wenn der Antrag nach der Wahl des neuen Vorstandes abgearbeitet wird, sollte es doch kein Problem geben, den neuen Vorstand darüber zu informieren. Allerdings sollte der aktuelle Vorstand nicht vor der "Informationsübertragung" entlastet werden, ohne dass der neue Vorstand dies "empfiehlt". Siehe auch die Sonstigen Anträge zur Offenlegung der Interna.
--Idee 22:57, 28. Feb. 2010 (CET)

öffentlich?

Ich denke das Problem ist, dass der Paragraph eine Möglichkeit gibt, "geheim" Sachen unter Verschluss zu bringen. Ich vermute, der Paragraph ist gedacht für Mitgliederdatenbank, Konto, bestimmte ML etc. Ich schlage daher vor, den Paragraph nicht abzulehnen, sondern das Wort "öffentlich" einzufügen. Somit gäbe es keine geheimen Beschlüsse über geheime Sachen mehr. --Trias 23:12, 11. Mär. 2010 (CET)

In der Satzung steht das so nicht. Das sind nur Deine Vermutungen.
-Mitgliederdatenbank: Datenschutzerklärung und Schweigepflicht für diejenigen, die man verpflichten möchte. Man braucht dazu keinen Satzungseintrag und noch weniger eine Mehrheit.
-Konto: Der BundesSchatzi führt das Konto derart transparent...
-ML: Das erklär mal... man kann doch ML nur für bestimmte Nutzer öffnen und andere sperren...wozu also die Verschwiegenheitspflicht?
Was meinst Du mit "öffentlich" einfügen. Wer erklärt, was öffentlich ist? Wie gesagt, die Wörter und der Sinn der Klausel wird nicht definiert.
--Idee 01:45, 12. Mär. 2010 (CET)
mit öffentlich meinte ich, dass du offenbar befürchtest, dass Verträge o. Ä. geheim bleiben. Das kann ich natürlich auch nicht gutheißen. Allerdings ist mir auch kein Beschluss über Interna bekannt (dir?), was ja nach Satzung ausdrücklich gefordert ist. --Trias 14:46, 24. Mär. 2010 (CET)

Interna Regel und Finanzordnung

§ 8 - Finanzierung (6) Verträge mit Dritten sind gegenüber den Mitgliedern offenzulegen.

Diese beiden Regelungen könnten sich "widersprechen", eben dann, wenn man mit der Interna Regel Verträge mit Dritten zur Verschlusssache erklärt. --Idee 07:35, 3. Apr. 2010 (CEST)