Antragsportal/Anträge BPT2011.1/PA077
<- Zurück zum Antragsportal
Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission. |
Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
---|---|
Antragsnummer | PA077 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
|
Antragstyp | Positionspapier |
Antragsgruppe | Infrastruktur und Verkehr„Infrastruktur und Verkehr“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“. |
Zusammenfassung des Antrags | |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 30.06.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
- |
AntragstitelAntragstitel::Wahrnehmung staatlicher Aufgaben durch Staat und Öffentlichkeit AntragstextDer Bundesparteitag möge als Positionspapier und Grundlage für Wahlprogramme beschließen: Wahrnehmung staatlicher Aufgaben durch Staat und ÖffentlichkeitHoheitliche AufgabenFür hoheitliche Aufgaben können allein staatliche Institutionen zuständig sein. Eine Verlagerung auf private Unternehmen widerspricht dem staatlichen Gewaltmonopol und zerstört den staatlichen Zusammenhalt und die Strukturen der Gesellschaft. Hoheitliche Aufgaben sind sämtliche von Staats wegen veranlasste Kontrollaufgaben und insbesondere alle Aufgaben, die unmittelbar in Freiheitsrechte von Personen eingreifen und dabei über individuelle Vereinbarungen zwischen Personen hinausgehen. Piraten treten allen Bestrebungen entgegen, hoheitliche Eingriffsrechte an Privatfirmen zu übertragen. Das betrifft personenbezogene Sicherheitskontrollen in Verkehrsanlagen ebenso wie die Kontrolle von technischen Einrichtungen, deren Funktionieren für das Leben und die Gesundheit der Menschen entscheidend ist; unangetastet bleiben sollen allerdings privatrechtliche Prüfstellen, die sich wie bei der Automobilprüfung als subsidäre Angebote bewährt haben. Ganz besonders ist eine Privatisierung von Aufgaben abzulehnen, wo Menschen in ihrer Freiheit beschränkt werden. Infrastruktursicherung und DaseinsvorsorgeBei den Einrichtungen zur Daseinsvorsorge ist zwischen der reinen Infrastruktur und der Nutzung der Infrastruktureinrichtungen zu unterscheiden. Infrastruktur bedarf der Organisation in staatlichen, kommunalen oder öffentlich-rechtlichen Strukturen, wenn eine Monopolbildung nicht zu vermeiden ist. Doch soll die Nutzung der Infrastruktur (also z.B. der Verkehr auf den Verkehrswegen) im Rahmen marktwirtschaftlichen Wettbewerbs konkurrierenden Unternehmen übertragen werden. In gleicher Weise ist auch bei anderen Infrastruktur-Einrichtungen der Zugang und die Nutzung durch verschiedene konkurrierende Unternehmen sicherzustellen. So sind Strom- und Gasnetz für alle Anbieter zu öffnen. Für Netze, die aufgrund ihrer Struktur nur in einem engen örtlichen Gebiet wirtschaftlich organisierbar sind, ist auch die Belieferung der Netze kommunalen Unternehmen zu übertragen (Wasserversorgung und Abwasserbehandlung). Eine besondere Situation besteht im Aufgabenbereich der Abfallbehandlung. Private Siedlungsabfälle bedürfen geringerer Kontrolle als Reststoffe aus gewerblicher Produktion. Die bisherigen Systeme privater Reststoff-Verwertung haben sich auch durch unzureichende Kontrollierbarkeit als in hohem Maße gefährlich für den Schutz und Erhalt der Umwelt erwiesen, das gilt gerade für Unternehmen außerhalb der Ballungszentren. Soweit nicht wirksame Kontrollmechanismen gefunden werden können, ist eine Überführung der Reststoff-Abfuhr und der Vorbereitung für ein Recycling in kommunale Unternehmen vorzusehen. Die technischen Bedingungen der Kommunikationsinfrastruktur sind inzwischen so vielfältig, dass eine Monopolbildung im Bereich der Infrastruktur nicht zu rechtfertigen ist, mittelfristig ist auch das Monopol der »letzten Meile« in den Festnetzangeboten zu überwinden. Andererseits hat sich im Bereich der Anbieter der Kommunikationsdienstleistungen ein Oligopol herausgebildet, das der Kontrolle durch die Netzagentur bedarf. Die Netzagentur hat auch dafür zu sorgen, dass ein flächendeckendes Angebot der Kommunikationsinfrastrukturen gewährleistet ist. Für die Aufsicht über das Angebot an Infrastruktur und über den Betrieb in den Netzen sind Institutionen zu schaffen, die organisatorisch selbstständig und unabhängig arbeiten können. Antragsbegründung(nicht Bestandteil des Antrags) Die Ausgangsinitiativen im LiquidFeedback-System vermengten ohne Not die verschiedenen Aspekte der hoheitlichen Aufgaben und der Daseinsvorsorge. Deshalb ist ein differenzierterer Antrag erforderlich, wie er hier eingebracht wird.
Diese Initiative klammert die Bereiche der Sozial- und Gesundheitsvorsorge zunächst vollständig aus, da hier sehr spezifische Aspekte zu berücksichtigen sind. Auch der Bereich der Bildungseinrichtungen bedarf separater Betrachtung. Gegenüber der Initiative im LiquidFeedback sind kleinere Änderungen vorgenommen worden, die hier in der Versionshistorie nachlesbar und in diesem Pad farblich markiert sind. Der Antrag wurde in LiquidFeedback erarbeitet und war dort erfolgreich mit: Ja: 172 (61%) · Enthaltung: 28 · Nein: 112 (39%) · Angenommen Diskussion
Konkurrenzanträge |