Antrag:Bundesparteitag 2024.1/Antragsportal/SÄA006
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA006 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsänderungsanträge„Satzungsänderungsanträge“ befindet sich nicht in der Liste (Satzungsabschnitt A - §1, Satzungsabschnitt A - §2, Satzungsabschnitt A - §3, Satzungsabschnitt A - §4, Satzungsabschnitt A - §5, Satzungsabschnitt A - §6, Satzungsabschnitt A - §7, Satzungsabschnitt A - §8, Satzungsabschnitt A - §9, Satzungsabschnitt A - §10, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppeSÄA“. |
Zusammenfassung des Antrags | Änderung von Regelungen bezüglich der Beitragsabführung an Untergliederungen |
Schlagworte | Mitgliedsbeiträge |
Datum der letzten Änderung | 15.09.2024 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelBeitragsabführung AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen: Die Satzung Abschnitt B: Finanzordnung wird wie folgt geändert: alt:
§ 8 Beitragsabführung neu:
§ 8 Beitragsabführung AntragsbegründungViele Gliederungen sind mit den Unterlagen der Buchhaltung jedes Jahr massiv im Rückstand. Dies erhöht den Aufwand und damit auch die Kosten für die Buchhaltung. Durch diese Regelung soll der Druck auf die Untergliederungen erhöht werden, ihre Unterlagen rechtzeitig einzureichen. Diskussion
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