Antrag:Bundesparteitag 2019.1/Antragsportal/SÄA006
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA006 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §12 |
Zusammenfassung des Antrags | Unterstützer für Anträge streichen |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 29.03.2019 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelAnträge ohne Sperrklausel AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen: Abschnitt A §12 Abs 2 wird wie folgt geändert: (2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Bundesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des Bundesparteitages beim Bundesvorstand eingegangen ist. Antragsbegründungdiese Regelung kommt aus Zeiten als es noch sehr viele Anträge auf dem Parteitag gab - und dann waren da auch dinge wie "das Recht auf öffentliche Nacktheit" dabei. In den allermeisten Landesverbänden gibt es eine solche Regelung nicht und dennoch gibt es keinen Wildwuchs an Anträgen. Das ist eine künstliche Beschränkung, welche keine Notwendigkeit hat und nur eine Hürde ist. Im prinzip sogar eine Sperrklausel Diskussion
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