Antrag:Bundesparteitag 2019.1/Antragsportal/SÄA005
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA005 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt B - §7 |
Zusammenfassung des Antrags | Mitgliederverwaltung, Verzug |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 29.03.2019 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelMitgliederverwaltung, Verzug AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen: Abschnitt B §7 wird wie folgt geändert: (1) Ein Mitglied befindet sich im Verzug, wenn der Mitgliedsbeitrag nicht vollständig zur Fälligkeit entrichtet wurde. (2) Ein Mitglied, das sich um mehr als 12 Monate im Verzug befindet, kann aus der Mitgliederdatenbank gestrichen werden und verliert dadurch seine Mitgliedschaft in allen Gliederungen der Piratenpartei. Vor der Streichung ist das Mitglied mindestens zweimal zu mahnen. Zwischen den Mahnungen muss ein Abstand von mindestens 30 Tagen liegen. Die Versammlung möge beschließen unter Abschnitt B §7 Abs 2a folgende Punkt einzufügen: (2a) Sowohl die Landesverbände als auch der Bundesverband dürfen ein Mitglied bzgl. des Verzugs mahnen. AntragsbegründungDieser Antrag ist eine Klärung der bisherigen Darstellung. Häufig wird lediglich ein Teilbeitrag gezahlt, der zu Unsicherheit hinsichtlich des weiteren Vorgehen führt. Diskussion
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