Antrag:Bundesparteitag 2019.1/Antragsportal/PP010

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2019.1. Anträge werden 7 Tage nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt und im Forum in der Kategorie Antragsdiskussion zur Diskussion gestellt. Im Forum sollen Argumente für und gegen den Antrag diskutiert werden.

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PP010
Einreichungsdatum
Antragsteller

Thomas Ganskow

Antragstyp Positionspapier
Antragsgruppe Wirtschaft und Finanzen
Zusammenfassung des Antrags Wer bestellt, soll auch bezahlen
Schlagworte Konnexität, Gebühren
Datum der letzten Änderung 15.03.2019
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Konnexitätsprinzip umfassend durchsetzen

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen:

Die Piratenpartei stimmt nur dann einer gesetzgeberischen oder -einleitenden Entscheidung zu, wenn die daraus für die Bürger resultierenden Verwaltungsgebühren statt durch diese durch die öffentliche Hand gedeckt werden, sofern ansonsten keine Veranlassung gewesen wäre, die Handlung vorzunehmen, die zu den Gebühren führt und sofern die bisherigen Regelungen ausgereicht hätten, deren Zweck zu erfüllen.

Antragsbegründung

Die Regelung "Wer bestellt, bezahlt" ist als Konnexitätsprinzip bekannt und verbreitet. So ist bspw. in Niedersachsen die Aufhebung der Grundlagen für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen auf Landesebene bislang daran gescheitert, dass dann die finanziellen Ausfälle der Kommunen durch das Land würden gedeckt werden müssen.

Hier angesprochene Verwaltungsgebühren sind ähnlich gelagert. Sie entstehen, wenn die Gesetzgebung eine Regelung schafft, die dazu führt, dass Bürger dazu gezwungen sind, eine Handlung vorzunehmen, zu der ansonsten keine Veranlassung bestanden hätte.

So ist im Jahre 2006 durch eine EU-Richtlinie entschieden worden, dass europaweit einheiltiche Führerscheine eingeführt werden. Nicht nur, dass alle neuen Führerscheine ab einem festgelegten Zeitpunkt diese Form haben müssen, sondern dass zu abgestuften Zeitpunkten auch die bislang vergebenen Führerscheine diese neue Form haben müssen. Laut ADAC werden für den Umtausch etwa 25 Euro Verwaltungsgebühr fällig. [1]

[1] https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/aktuelles/fristen-fuehrerschein-umtausch/

Es ist nicht nachvollziehbar, warum derartige Kosten von den Bürgern getragen werden sollen. Sie sind nicht die Veranlasser der Kosten.

Dieses Positionspapier kann als Grundlage für Beschlüsse zu Programmen aller Ebenen gelten, auf denen Regelungen erlassen werden können, die zu den genannten Wirkungen für die Bürger führen. Dem Beispiel folgend, ist es besonders in der EU anzuwenden, da dortige Entscheidungen oftmals durch die Gesetzgebung der Staaten ratifiziert werden müssen. Wenn dort schon festgelegt ist, wer die resultierenden Gebühren zu tragen hat, kann sich ein Staat nicht an den Bürgern schadlos halten. Vielmehr ist es an den Verantwortlichen für eine Entscheidung auf EU-Ebene, dies entsprechend zu berücksichtigen.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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