Antrag:Bundesparteitag 2018.2/Antragsportal/SÄA001
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA001 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §9 |
Zusammenfassung des Antrags | Satzungsänderungsantrag zum BPT 18.2 betreffend §9a einfügen eines (12) Mehrheiten für Beschlüsse/Umlaufbeschlüsse |
Schlagworte | Satzungsänderung |
Datum der letzten Änderung | 17.11.2018 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelÄnderung des § 9a (12) Der Bundesvorstand Antragstext„Der Bundesparteitag möge beschließen, am Ende des §9a der Satzung des Bundesverbandes folgenden Text einzufügen: (12) Zur Beschlussfassung ist die einfache Mehrheit der teilnehmenden Vorstandsmitglieder notwendig. Dies gilt sowohl für einberufene Vorstandssitzungen, wie auch für Beschlüsse die zwischen den Vorstandsitzungen getroffen werden. Änderungen an der Geschäftsordnung erfordern eine 2/3 Mehrheit der Bundesvorstandsmitglieder.“ AntragsbegründungMit einer Entscheidung des BSG vom 25.09.18 [1] ist klargestellt, dass Regelungen über die Gültigkeit von Beschlussfassungen in der Satzung geregelt sein müssen. Die bislang übliche Praxis, die Regelungen zur Beschlussfassung in der Geschäftsordnung zu regeln, ist unzureichend. (1) https://piraten-bsg.de/xmlui/handle/123456789/360 Diskussion
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