Antrag:Bundesparteitag 2018.2/Antragsportal
Bundesparteitag_2018.2 | |
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Antragseinreichung
Programmanträge
Es gibt Anträge für das Grundsatzprogamm (GP) und das Wahlprogramm (WP). Im Gegensatz zum Wahlprogramm sollen Anträge für das Grundsatzprogramm über einen längeren Zeitraum, also über eine Wahlperiode hinaus, Bestand haben. Darum empfiehlt es sich, hier auf allzu konkrete Forderungen zu verzichten, sondern eher allgemeine Prinzipien, Werte oder Ziele zu bennenen. Eine Forderung nach Änderung eines bestimmten Gesetzesparagraphen ist zum Beispiel für das Grundsatzprogramm ungeeignet, denn sie müsste bei Umsetzung wieder aus dem Grundsatzprogramm entfernt werden. Da die Antragstexte nach Abstimmung nur noch redaktionell bearbeitet werden, sollte aber auch in einem Wahlprogramm möglichst allgemeinverständlich erklärt werden, welche Ziele oder Forderungen die PIRATEN haben und Formulierungen wie "Wir wollen im § 123 BGB im Punkt (2) Satz 3 das Komma durch ein und ersetzen." vermieden werden.
Satzungsänderungsanträge (SÄA)
Satzungsänderungsanträge (SÄA) ändern die Bundessatzung. Kein Programm, keine Positionierungen. Satzung. Es empfiehlt sich, möglichst defensiv zu formulieren. Das heißt Formulierungen wie "wird im § 9 am Ende ein neuer Unterpunkt eingeführt" sorgen für weniger Konfliktpotential bei konkurrierenden Anträgen als eine konkrete Benennung des Unterpunkts.
Positionspapiere (PP)
Positionspapiere entstanden als Ersatz für meist wortgleiche Programmanträge, die eine 2/3-Mehrheit verfehlt haben, aber in ihrer Tendenz positiv aufgenommen wurden. Sie sollen insofern eine Form defensiver Programmentwicklung darstellen. Sie dürfen in ihrem Inhalt nicht im Widerspruch zu Grundsatz- und Wahlprogramm stehen, beziehen sich damit logischerweise auf konkrete partikulare und Sonderfälle. Positionspapiere können aber natürlich bereits vor dem Parteitag eingereicht werden. Sie tauchen nicht im Wahl- oder Grundsatzprogramm auf, werden aber auf der Seite "Programm" verlinkt.
Sonstige Anträge (SO)
Sonstige Anträge sind alle Anträge, die nicht zu einer der anderen Antragsarten passen.
Wichtige Hinweise zur Antragseinreichung
Beachtet vor der Einreichung die Antragsordnung!
Wer Hilfe bei der Einreichung benötigt, kann sich per Mail an antragbpt@piratenpartei.de an die Antragskommission wenden. Die Antragskommission (AKO) begleitet die Antragseinreichung, prüft Anträge im Rahmen der Antragsordnung nach formalen Kriterien und entscheidet über deren Zulässigkeit.
Fristen
Satzungs-, Grundsatzprogramm- und Wahlprogrammanträge, müssen 4 Wochen vor dem Parteitag eingereicht sein. Der Termin des BPT 18.2 steht noch nicht fest.
Antragsteller
Programm- und Satzungsänderungsanträge müssen von 5 Mitgliedern, sonstige Anträge und Positionspapiere von einem Mitglied eingereicht werden. Für die nötige Überprüfung der Mitgliedschaft gibt es im Antragsformular das Feld "ID". Hier kann die Mitgliedsnummer oder die E-Mail-Adresse, die in der Mitgliederverwaltung hinterlegt ist, angegeben werden. Diese Daten werden ausschließlich dafür verwendet, um in Zweifelsfällen zu verifizieren, dass alle fünf angegebenen Antragsteller tatsächlich Mitglieder der Piratenpartei sind.
Achtung: Diese Daten sind zwar nicht in der Antragsoberfläche, aber im Wiki-Quellcode sichtbar! Mit Eintragen der Daten und Absenden des Formulars stimmen die Antragsteller der Veröffentlichung im Wikiquellcode zu (§ 4a Abs. 3 BDSG).
Die zur Identifizierung nötigen Daten können auch (innerhalb der Antragsfrist, am besten einige Tage vor Ablauf der Frist!) per Mail an antragbpt@piratenpartei.de geschickt werden.
Was sollte ich bei meinem Antrag beachten?
Hier gibt es einige nützliche Tipps: