Antrag:Bundesparteitag 2017.2/Antragsportal/SÄA004
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA004 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Keine der Gruppen |
Zusammenfassung des Antrags | Änderung der Finanzierung von Bundes- und Europa-Wahlkämpfen |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 08.10.2017 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelÄnderung der Finanzierung von Bundes- und Europa-Wahlkämpfen AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, an geeigneter Stelle der Satzung im Abschnitt D. STAATLICHE TEILFINANZIERUNG den folgenden Passus einzufügen: Für die Planung und die Entwicklung von Kampagnen zu Bundes- und Europa-Wahlkämpfen sollen jedes Jahr jeweils 10 Prozent der staatlichen Teilfinanzierung in ein Wahlkampfkonto zum Bundes- und Europa-Wahlkampf eingestellt werden. Die Verwendung der Mittel wird von einem vom Vorstand beauftragten Orgateam geplant. Vom Orgateam wird ein entsprechender Haushaltsplan aufgestellt und vom Bundesvorstand genehmigt. Wenn in einem Wahlkampf zur Bundes- und Europawahl nicht alle Mittel aufgebraucht werden, dann sollen diese in das Wahlkampfkonto für die nächste Bundes- und Europawahl überführt werden. AntragsbegründungBei der diesjährigen Bundestagswahl gab es erhebliche Probleme mit der Bereitstellung von Werbematerial aller Art. Dadurch konnte der Wahlkampf vor Ort erst verspätet gestartet werden und nicht effektiv geführt werden. Diese Probleme wurden hauptsächlich durch eine fehlende Finanzierung des Bundestagswahlkampfes verursacht. Um solche vermeidbaren Probleme in Zukunft zu vermeiden, soll ein Teil der staatlichen Teilfinanzierung für die Planung und die Entwicklung von Kampagnen zu Bundestags- und Europa-Wahlkämpfe verwendet werden. Diskussion
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