Antrag Diskussion:Bundesparteitag 2017.2/Antragsportal/SÄA004

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Änderungen

In der Finanzordnung im AbschnittD. STAATLICHE TEILFINANZIERUNG ohne weitere Bezeichnung der Stelle:


Für die Planung und die Entwicklung von Kampagnen zu Bundes- und Europa-Wahlkämpfen sollen jedes Jahr jeweils 10 Prozent der staatlichen Teilfinanzierung in ein Wahlkampfkonto zum Bundes- und Europa-Wahlkampf eingestellt werden. Die Verwendung der Mittel wird von einem vom Vorstand beauftragten Orgateam geplant. Vom Orgateam wird ein entsprechender Haushaltsplan aufgestellt und vom Bundesvorstand genehmigt. Wenn in einem Wahlkampf zur Bundes- und Europawahl nicht alle Mittel aufgebraucht werden, dann sollen diese in das Wahlkampfkonto für die nächste Bundes- und Europawahl überführt werden.


Meinungsbild

Dafür

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Dagegen

Diskussion

Pro

Contra

  • Der Antrag ist vermutlich unzulässig, da schon die Stelle nicht genau genug bezeichnet ist, an die Einfügung stattfinden soll. Des Weiteren halte ich es für keine gute Idee, die Planung von Mitteln in der Satzung vorzunehmen. --Gimli (Diskussion) 23:30, 11. Okt. 2017 (CEST)