Antrag:Bundesparteitag 2017.1/Antragsportal/WP011

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2017.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer WP011
Einreichungsdatum
Antragsteller

FJ

Mitantragsteller
  • HaJoWei
  • Gabriele
  • Horst
  • Plutonium
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Internet und Netzpolitik
Zusammenfassung des Antrags Für rechtliche Verstöße jeder Art haften die Verursacher und nicht die Anbieter offener Internetzugänge.
Schlagworte Störerhaftung, freies Internet
Datum der letzten Änderung 26.03.2017
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen

Antragstitel

Endgültig Schluss mit der Störerhaftung !

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen, den folgenden Text im Wahlprogramm zur kommenden Bundestagswahl im Bereich Internet- und Netzpolitik an geeigneter Stelle einzufügen:

Die Störerhaftung wird abgeschafft

Wir fordern die endgültige Abschaffung der Störerhaftung und werden uns für ein Gesetz einsetzen, das die Haftbarkeit für Handlungen im Internet grundsätzlich nur auf die Verursacher beschränkt. Betreiber aller Formen offener und anonymer Netzzugangssysteme dürfen nicht mehr für den Datenverkehr zur Verantwortung gezogen werden, der durch Dritte über den freigegebenen Netzzugang erzeugt wird.

Antragsbegründung

Da wir Piraten uns für freies Internet einsetzen, ist es ein Muss, dass die Haftung (und sämtliche damit verbundenen Kosten) endlich auf diejenigen beschränkt wird, die einen Schaden verursachen und nicht diejenigen zur Rechenschaft gezogen werden können, die einen offenen Internetzugang anbieten.
In September 2016 entschied der EuGH C-484/14 (McFadden): "ein Geschäftsinhaber, der der Öffentlichkeit kostenlos ein WiFi-Netz zur Verfügung stellt, ist für Urheberrechtsverletzungen eines Nutzers nicht verantwortlich".Diese Aussage des EuGH könnte mitunter als verwirrend empfunden werden. Denn hierzulande drohte den WLAN-Betreiber ohnehin nur die Inanspruchnahme auf Unterlassen aufgrund der Störerhaftung. Gerade eine solche Inanspruchnahme (bzw. Verantwortlichkeit) lässt der EuGH aber weiter zu. Der EuGH hat nämlich in dem Urteil gleichzeitig entschieden, dass der WLAN-Betreiber wegen Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer sehr wohl auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann; ihm können dann auch diesbezügliche Abmahn- und Gerichtskosten auferlegt werden. Damit droht den WLAN-Betreiber gerade in den praxisrelevantesten Fällen, nämlich der Inanspruchnahme auf Unterlassen, weiter eine Inanspruchnahme und Kostentragung.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge

WP062