Antrag:Bundesparteitag 2014.2/Antragsportal/X003
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2014.2. Anträge werden 7 Tage nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt und im Forum in der Kategorie Antragsdiskussion zur Diskussion gestellt. Im Forum sollen Argumente für und gegen den Antrag diskutiert werden.
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | X003 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Antragstyp | Positionspapier |
Antragsgruppe | Keine der Gruppen |
Zusammenfassung des Antrags | Bekräftigung zentraler Grundwerte der Piratenpartei (Bekenntnis zu Grundrechten und Grundgesetz; Ablehnung rechtswidriger Gewalt) |
Schlagworte | Grundsätze der Piratenpartei, Grundrechte, Rechtsstaat, freiheitlich-demokratische Grundordnung, Grundgesetz, Gewalt |
Datum der letzten Änderung | 27.06.2014 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelGrundsätze der Piratenpartei AntragstextDer Bundesparteitag möge folgendes Positionspapier beschließen: Die Piratenpartei als Grundrechtepartei bekennt sich zu unverletzlichen und unveräußerlichen Rechten jedes Menschen wie dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung, zu den Grundsätzen des demokratischen und sozialen Rechtsstaats und zu der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes insgesamt. Die Ablehnung dieser Werte widerspricht den Grundsätzen der Piratenpartei. Unsere freiheitliche, demokratische und rechtsstaatliche Grundordnung gegen ihre Gegner zu verteidigen ist Verantwortung jedes Mitglieds der Piratenpartei. Zur ihrer Verteidigung dürfen nur Mittel eingesetzt werden, die mit dieser Grundordnung vereinbar sind. Obwohl Demokratie und Freiheit mit einer Hand auf den Rücken gebunden verteidigt werden müssen, behalten sie trotzdem die Oberhand. Letztlich erhöht diese Bindung ihre Stärke. Der rechtswidrige Einsatz von Gewalt, seine Billigung, Androhung und der Aufruf dazu widersprechen ebenso den Grundsätzen der Piratenpartei wie die Verhöhnung der Opfer von Gewalt. Die Grundrechte gelten für alle Menschen, unabhängig von ihren politischen oder sonstigen Zielen. Sie gelten auch für Gegner von Freiheit, Demokratie und Menschenrechten und selbst in der Auseinandersetzung mit Systemen der Gewaltherrschaft. Die Würde jedes Menschen ist unantastbar. Unsere Grundwerte lassen sich nicht dadurch verteidigen, dass wir sie aufgeben. AntragsbegründungVerschiedene Vorfälle in den letzten Monaten und der Umgang damit haben Piraten vor die Frage gestellt, ob es sich noch um "ihre" Partei handelt, ob die Piratenpartei also noch zu denselben Grundsätzen steht wie 2006. Wegen dieser Verunsicherung lassen zahlreiche (zum Teil auch bekannte und verdiente) Mitglieder ihr Engagement in der Piratenpartei (z.B. im Europawahlkampf) zurzeit ruhen oder haben uns sogar schon endgültig den Rücken gekehrt. Um dieser Entwicklung entgegenzutreten, ist es erforderlich, zentrale Grundwerte der Piratenpartei zu bekräftigen, die – jenseits aller politischen Unterschiede – Konsens unter allen Piraten sein müssen, damit wir wieder gemeinsam und erfolgreich für unsere Kernziele wie Freiheit, Transparenz und Mitbestimmung kämpfen können. Unsere Antwort auf die Vorfälle in der Vergangenheit kann sich nicht in einem weiteren Personalwechsel erschöpfen. Zwar brauchen wir eine breite Diskussion in der Partei zu unserem Selbstverständnis, unserer Struktur und unserer Ausrichtung, die auf diesem Bundesparteitag nicht abschließend geführt werden kann. Diese Diskussion braucht aber einen Rahmen, einen Grundkonsens als Voraussetzung dafür, dass alle Piraten wieder an ihr teilzunehmen und sich einzubringen bereit sind. Der Antrag sieht deshalb vor
§ 1 der Bundessatzung wird so konkretisiert und ausgefüllt. Es wird klargestellt, dass sich die Piratenpartei auch im Jahr 2014 weiterhin zu diesen Grundsätzen bekennt. Diese Positionierung durch die Mitgliederversammlung wird den neuen Bundesvorstand darin unterstützen, sich eindeutig hinter diesen Grundkonsens zu stellen und Verstößen dagegen Konsequenzen folgen zu lassen. Zu den Formalitäten: Der Antrag ist zulässig. Der kommissarische Bundesvorstand hat zu einem Bundesparteitag eingeladen. Die Satzung sieht keine Beschränkung der auf einem Bundesparteitag zulässigen Anträge vor und ermöglicht auch dem Bundesvorstand eine Beschränkung auf bestimmte Antragsarten nicht; die Mitgliederversammlung entscheidet selbst über ihre Tagesordnung. Die Satzung hat Vorrang vor § 32 (1) 2 BGB. Der Satzung zufolge sind spätestens zwei Wochen vor dem Parteitag alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen; dies genügt, um eine Vorbereitung zu ermöglichen. Es ist ständige Übung auf Bundesparteitagen, die vom Bundesvorstand vorgeschlagene Tagesordnung während der Versammlung noch zu ändern. Auf dem Bundesparteitag 2012.1 in Neumünster ist ein sonstiger Antrag ohne vorherige Einreichung behandelt und angenommen worden. Wir werden beantragen, den Antrag an geeigneter Stelle zu behandeln. Diskussion
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