Antrag:Bundesparteitag 2014.2/Antragsportal/SÄA005

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2014.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA005
Einreichungsdatum
Antragsteller

Thomas Blechschmidt

Mitantragsteller
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt A - §6 - Ordnungsmaßnahmen„Satzungsabschnitt A - §6 - Ordnungsmaßnahmen“ befindet sich nicht in der Liste (Satzungsabschnitt A - §1, Satzungsabschnitt A - §2, Satzungsabschnitt A - §3, Satzungsabschnitt A - §4, Satzungsabschnitt A - §5, Satzungsabschnitt A - §6, Satzungsabschnitt A - §7, Satzungsabschnitt A - §8, Satzungsabschnitt A - §9, Satzungsabschnitt A - §10, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppeSÄA“.
Zusammenfassung des Antrags Konkretierung und Benennung von Ausschlußgründen - Modulare Abstimmung möglich
Schlagworte Ausschlugründe, PAV, Ordnungsmaßnahmen
Datum der letzten Änderung 31.05.2014
Status des Antrags

Pictogram voting delete.svg Abgelehnt

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

SÄA zu 1.6.2 Ausschluß von Mitgliedern

Antragstext

(2) Der Bundesparteitag der Piratenpartei Deutschland möge beschließen:

Ein Pirat kann nur dann ausgeschlossen werden, wenn er vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Piratenpartei Deutschland verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt. Zum vorsätzlichen Verstoß gegen die Ordnung gehören ausdrücklich:

(Modul 1)

  • die Verbreitung von politischen Inhalten und Ansichten über Foren, Plattformen und Arbeitswerkzeuge der Partei, die den beschlossenen Werteorientierungen, Grundsätzen und Positionen der Partei entgegenstehen sowie über andere öffentliche Medien.

(Modul 2)

  • Beleidigungen, Mobbing, verbale Abwertung, Aggression oder Gewalt gegen Mitglieder über Foren, Plattformen und Arbeitswerkzeuge der Partei sowie über andere öffentlichen Medien.

(Modul 3) Der Ausschluss wird vom Bundesvorstand beim zuständigen Schiedsgericht beantragt. In dringenden und schwerwiegenden Fällen, die sofortiges Eingreifen erfordern, kann der Vorstand das Mitglied von der Ausübung seiner Rechte bis zur Entscheidung des Schiedsgerichts ausschließen.

Antragsbegründung

Begründung: Es wird Zeit, die Partei auf ihren parteigenen Werkzeugen endlich arbeitsfähig zu machen und sämtlichen Akteuren und Aktivitäten, die keinerlei konstruktive Beiträge leisten, sondern nur ihr Ego promoten oder um selbiges mit Inbrunst kreisen, klare Grenzen zu setzen. Wir werden von Aussen und Innen oft als Kindergarten wahrgenommen und bezeichnet. Zur "Erziehung" von Kindern gehört es, Grenzen zu setzen. Genau sollten wir nun endlich auch in unserer Partei tun. Deshalb dient dieser Antrag dazu, innerparteiliche Compliance / Code of conduct / Verhaltensstandards zu einforderbaren Rechten gemäß Satzung zu machen.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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