Antrag:Bundesparteitag 2014.2/Antragsportal/SÄA005
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA005 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller | |
Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §6 - Ordnungsmaßnahmen„Satzungsabschnitt A - §6 - Ordnungsmaßnahmen“ befindet sich nicht in der Liste (Satzungsabschnitt A - §1, Satzungsabschnitt A - §2, Satzungsabschnitt A - §3, Satzungsabschnitt A - §4, Satzungsabschnitt A - §5, Satzungsabschnitt A - §6, Satzungsabschnitt A - §7, Satzungsabschnitt A - §8, Satzungsabschnitt A - §9, Satzungsabschnitt A - §10, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppeSÄA“. |
Zusammenfassung des Antrags | Konkretierung und Benennung von Ausschlußgründen - Modulare Abstimmung möglich |
Schlagworte | Ausschlugründe, PAV, Ordnungsmaßnahmen |
Datum der letzten Änderung | 31.05.2014 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelSÄA zu 1.6.2 Ausschluß von Mitgliedern Antragstext(2) Der Bundesparteitag der Piratenpartei Deutschland möge beschließen: Ein Pirat kann nur dann ausgeschlossen werden, wenn er vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Piratenpartei Deutschland verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt. Zum vorsätzlichen Verstoß gegen die Ordnung gehören ausdrücklich: (Modul 1)
(Modul 2)
(Modul 3) Der Ausschluss wird vom Bundesvorstand beim zuständigen Schiedsgericht beantragt. In dringenden und schwerwiegenden Fällen, die sofortiges Eingreifen erfordern, kann der Vorstand das Mitglied von der Ausübung seiner Rechte bis zur Entscheidung des Schiedsgerichts ausschließen. AntragsbegründungBegründung: Es wird Zeit, die Partei auf ihren parteigenen Werkzeugen endlich arbeitsfähig zu machen und sämtlichen Akteuren und Aktivitäten, die keinerlei konstruktive Beiträge leisten, sondern nur ihr Ego promoten oder um selbiges mit Inbrunst kreisen, klare Grenzen zu setzen. Wir werden von Aussen und Innen oft als Kindergarten wahrgenommen und bezeichnet. Zur "Erziehung" von Kindern gehört es, Grenzen zu setzen. Genau sollten wir nun endlich auch in unserer Partei tun. Deshalb dient dieser Antrag dazu, innerparteiliche Compliance / Code of conduct / Verhaltensstandards zu einforderbaren Rechten gemäß Satzung zu machen. Diskussion
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