Antrag:Bundesparteitag 2014.2/Antragsportal/SÄA004

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA004
Einreichungsdatum
Antragsteller

Thomas Blechschmidt

Mitantragsteller
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt A - §9a - Der Bundesvorstand
Zusammenfassung des Antrags Stabilisierter und mit den Ländern vernetzter Bundesvorstand
Schlagworte Bundesvorstand, Stabilisierung, Einbeziehung LaVos
Datum der letzten Änderung 31.05.2014
Status des Antrags

Pictogram voting delete.svg Abgelehnt

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Der Bundesvorstand

Antragstext

Der Bundesparteitag der Piratenpartei Deutschland möge beschließen:

(1) Der Bundesvorstand besteht aus zwei Arten unterschiedlich legitimierter Mitglieder.

1.9.1.1 Direkt durch Wahl der Mitgliederversammlung legitimierte Mitglieder: Dem Vorsitzenden und dessen Stellvertreter, dem politischen Geschäftsführer und optional dessen Stellvertreter, dem Schatzmeister und optional dessen Stellvertreter, und dem Generalsekretär und dessen erstem, und optional zweitem Stellvertreter. Optionale Stellvertreter haben keine eigene Stimme. Die Vorsitzenden und politischen Geschäftsführer sind für die politische Leitung und politische Außenvertretung, die Schatzmeister für die Finanzangelegenheiten, und die Generalsekretäre für die innerparteiliche Organisation und Verwaltung zuständig. Scheidet ein Amtsträger aus dem Vorstand aus, übernimmt dessen Stellvertreter sein Amt. Sollte kein Stellvertreter gewählt worden sein oder ist der Stellvertreter ebenfalls verhindert, können die verbliebenen Vorstandsmitglieder einen kommissarischen Vertreter aus einem Landesverbandsvorstand wählen.

1.9.1.2 Zusätzlich hat jeder Landesverband im Bundesvorstand eine Stimme. Diese wird durch ein Mitglied aus jedem Vorstand eines Landesverbandes vertreten. Den stimmberechtigten Vertreter bestimmen die Vorstände eines Landesverbandes selbst.

Antragsbegründung

Begründung: Der Bundesvorstand (so wie die Partei insgesamt) hat in den letzen Jahren immer wieder unter Überforderung (durch ein zu große Fülle an Aufgaben), mangelnder Rückendeckung aus den Landesvorständen, mangelnder Kommunikation mit den Landesvorständen und auch an ideologisch begründeter Inkongruenz des Wertefundaments einzelner Mitgleider leiden müssen. Zu viele BuVos sind in der Realität an eben dieser gescheitert. Es ist eine frappierende Art der Realsatire, wenn eine Partei, die es als demokratische Entwicklung und Zugewinn sieht, wenn sie ihre Vorstände jährlich wählt, während andere dies in weitaus größeren Zeitabständen tun, dann regelmäßig damit befasst ist, diese Vorstände nach weit kürzeren Zeiträumen neu zu besetzen.

Die vorgeschlagene Erweiterung dient durch ihre satzungsgemäße Vernetzung mit den LaVos zur Stabilisierung. Sinnvoll und hilfreich vor allem unter dem Aspekt, dass wir nach wie vor an der Ehrenamtlichkeit von Vorständen festhalten.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge

SÄA 001, SÄA 003,