Antrag:Bundesparteitag 2014.1/Antragsportal/WP005

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2014.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer WP005
Einreichungsdatum
Antragsteller

PIRATAXEL für Avaune

Mitantragsteller
  • Susanne Wiest
  • Thomas Ganskow
  • Peter König
  • Frank Hoeschen
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Europa
Zusammenfassung des Antrags Wir PIRATEN wollen EU-weit die notwendigen steuerrechtlichen Voraussetzungen für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens in jedem EU-Mitgliedsstaat schaffen.
Schlagworte Das Stichwort hat die maximale Länge von 85 Zeichen überschritten.
Datum der letzten Änderung 08.12.2013
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Steuerliche Änderungen zur Vorbereitung eines bedingungslosen Grundeinkommens

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen, den folgenden Text im (ggf. nationalen Teil des) Wahlprogramm(s) zur kommenden Europawahl im Kapitel "Steuern und Haushalt" einzufügen:

Wir PIRATEN wollen EU-weit die notwendigen steuerrechtlichen Voraussetzungen für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens in jedem EU-Mitgliedsstaat schaffen. Langfristig streben wir ein EU-weites bedingungsloses Grundeinkommen an.
Hierzu sehen wir es zunächst als erforderlich an, die Wirtschaftskreisläufe der jeweiligen Mitgliedsstaaten steuerrechtlich zu schließen, damit die Staatshaushalte durch Stabilisierung gesunden können. Dadurch wird es möglich, durch eine allgemeine 50%-ige Besteuerung neben den bisherigen staatlichen Aufgaben nach solidarischen Teilungskriterien ein Grundeinkommen und die erforderliche Krankenversorgung bedingungslos zu gewähren.

Die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie der EU beinhaltet an verschiedenen Stellen systematische, steuerlich bedingte Wertabflüsse und Kostenspiralen, welche die wirtschaftliche Stabilisierung eines Staates und damit die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens erschweren. Nach dem für die Mehrwertsteuer geltenden Bestimmungslandprinzip entsteht einem Staat bei Export einen Verlust des jeweiligen inländischen Produktionswertes in Höhe der dort geltenden Mehrwertsteuer, während der importierende Staat in Höhe seiner Mehrwertsteuer an der ausländischen Produktion gewinnt.

Nicht nur Exporte sind EU-weit von der Mehrwertsteuer befreit, sondern auch Mieten, gesundheitliche und soziale Leistungen. Der ursprünglich sozialpolitisch motivierte Zweck wurde mit den Steuerbefreiungen gerade nicht erreicht; im Gegenteil: durch die Steuerbefreiung verteuern sich die Leistungen stetig, während die Sozialsysteme vieler Mitgliedsstaaten vor dem Zusammenbruch stehen.

Die Piratenpartei setzt sich daher für eine Änderung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie ein. Wir fordern die Einführung des Herkunftslandprinzips bei der Mehrwertsteuer, damit der Produktionswert eines Staates vollständig im jeweiligen Inland verbleiben kann. Darüber hinaus befürworten wir PIRATEN die Abschaffung der Mehrwertsteuerbefreiungen bei den Mieten, sozialen und gesundheitlichen Leistungen, damit die Mehreinnahmen dem ursprünglichen sozialpolitischen Zweck zugeführt werden können.
Soweit nicht in einem Mitgliedstaat eine andere allgemeine Besteuerung von 50% vorgesehen ist, werden wir PIRATEN darauf hinwirken, dass die EU-Mitgliedstaaten inländisches Einkommen unter Gewährung eines Grundfreibetrages für das Existenzminimum mit 50% Steuern und ggf. Sozialversicherungsbeiträge allgemein belasten, um die staatlichen Wirtschaftskreisläufe zu stabilisieren und individuelle Bereicherung zulasten der Gemeinschaft zu verhindern.

Antragsbegründung

In einer sozialen Gemeinschaft sehen wir PIRATEN es als Achtung der Menschenwürde an, jedem Menschen die eigene Existenz - das Überleben - bedingungslos zu ermöglichen. Dies kann gelingen, wenn jeder 50% seiner Einkünfte über die Erwerbsbelastung oder 50% seines Konsums über eine Konsumbesteuerung der Gemeinschaft zur Verfügung stellt, um seinen Anteil aus dem Gesamteinnahmen anschließend individuell oder gemeinschaftlich rückgewährt zu bekommen. Die Einnahmen werden dann nicht nur dazu verwendet, um gemeinschaftliche Aufgaben zu bewältigen, Krankenversorgung zu gewähren und individuelle Bedürftigkeit zu befriedigen, sondern auch, um ein Grundeinkommen bedingungslos auszuzahlen, damit jeder sowohl individuell nach seinen Fähigkeiten als auch gemeinschaftlich anteilig gleich an der Gesellschaft partizipieren kann.

Prinzipien und Zusammenspiel der Steuern

Derzeit sind alle Mitgliedstaaten vertraglich verpflichtet, Mehrwertsteuer auf die Lieferung von Waren und Dienstleistungen zu erheben. Alle Mitgliedsstaaten erheben daneben Einkommensteuer und ggf. Sozialversicherungsbeiträge in sehr unterschiedlicher Höhe. Es werden daher sowohl die Einkünfte aller EU-Bürger mit Steuern und Abgaben belegt, als auch der Verbrauch von Gütern innerhalb der EU.
Exporte in das Ausland oder in einen anderen Mitgliedstaat sind hingegen von der Mehrwertsteuer befreit. Importe erfolgen an Unternehmer netto ohne Mehrwertsteuer; im Inland wird dann inländische Umsatzsteuer erhoben und zeitgleich die gezahlte Umsatzsteuer um Vorsteuerabzug zugelassen, so dass der importierende Unternehmer zunächst nicht belastet ist. Erst bei Warenumsatz an den privaten Endverbraucher nimmt der Staat die Mehrwertsteuer ein, die er dann nicht mehrdem Käufer als Vorsteuer erstatten muss.
Die Mehrwertsteuer auf die Lieferung von Waren folgt damit dem Bestimmungslandprinzip, denn der Mehrwert eines innerhalb der EU hergestellten Produktes oder Produktionsteils fließt dem Land zu, für welches es bestimmt ist, d.h. in welchem das (daraus entstandene) Endprodukt vom Konsumenten verbraucht wird. Allen übrigen an der Produktion beteiligten Staaten hingegen geht der Mehrwert aus der jeweils eigenen Produktion durch den Export verloren.
Die Mehrwertsteuer auf Dienstleistungen und andere sonstige Leistungen folgt hingegen dem Herkunftslandprinzip, denn die Besteuerung erfolgt in dem Staat, indem die Dienstleistung oder sonstige Leistung erbracht wurde.

Während Staatshaushalte vorwiegend importierender Mitgliedsstaaten von den Exportsubventionen in Höhe der Mehrwertsteuer profitieren, leiden die Staatshaushalte vorwiegend exportierender Länder unter dem Einnahmen-Verlust bei der Mehrwertsteuererhebung und müssen den Ausgleich für den Einnahmenausfall in einer höheren Einkommensversteuerung zulasten der eigenen Bevölkerung suchen.

Die Einkommensbesteuerung erfolgt weltweit in dem Land, in dem eine Person ihren Wohnort oder gewöhnlichen Aufenthalt bzw. ein Unternehmen seinen Geschäftssitz oder seine Betriebsstätte hat. Sie unterliegt nicht EU-weiten Regelungen, sondern in der Einkommensversteuerung sind die einzelnen Staaten souverän. Bilaterale Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung sehen grundsätzlich vor, dass Einkünfte in demjenigen Staat der Besteuerung unterliegen, in welchem sie erbracht wurden oder entstanden sind, während der Wohnsitzstaat die ausländischen Einkünfte von der Besteuerung freistellt und im Ausland entrichtete Steuern auf die inländische Gesamtbelastung ggf. anrechnet. Die Einkommensbesteuerung folgt daher wie die Umsatzsteuer auf Dienstleistungen und andere sonstige Leistungen dem Herkunftslandprinzip.

Auswirkungen des Bestimmungslandprinzips

Wird in einem Land mehr verbraucht als produziert, bedeutet dies auch immer, dass der entsprechende Staat und seine Bevölkerung über die Verhältnisse lebt und sich verschuldet, wenn es nicht anderen Staaten durch sonstige Leistungen dienlich ist, von dort Subventionen erhält oder über andere Einnahme-Quellen verfügt. Der Verzicht auf die Mehrwertsteuereinnahmen bei Export ist eine solche Subvention. Durch das nicht nur EU-weit sondern auch durch zahlreiche bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen festgelegte Bestimmungslandprinzip bei der Mehrwertsteuer leisten nicht nur reiche Industrienationen entsprechend ihres Exportvolumens einen finanziellen Beitrag zur technischen und wirtschaftlichen Entwicklung des Konsums in Ländern, welche hinter dem Fortschritt Zentraleuropas hinterherhinken.
Alle Staaten innerhalb der EU mit Importüberschuss aber auch alle Staaten außerhalb der EU profitieren von den Subventionen des jeweilig exportierenden Mitgliedstaates, der bei Export in ein Drittland, welches nicht zur EU gehört, den Verlust des innerhalb der EU geschaffenen Mehrwertes für alle beteiligten Staaten ebenfalls manifestiert. Nicht nur bedürftige Staaten werden mit den Exportsubventionen bedacht, auch reiche Nationen profitieren vom europäischen Exportprodukt.

Das Bestimmungslandprinzip hat darüber hinaus unsoziale und entwicklungshemmende Wirkung im produzierenden Staat. Wird nämlich die Produktion oder Veredelung eines für eine reiche Industrienation bestimmten Produkts in einen Staat mit niedrigerem Lohnniveau verlegt, ist damit nicht nur ein niedriger Endproduktpreis gewährleistet, und die Industrienation hat sich um den Mehrwert des ausländischen Produktionsteils bereichert, es besteht darüber hinaus im produzierenden Staat weniger die Möglichkeit, dass die Bevölkerung durch eigene Kraft langfristig einen stabilen Staatshaushalt erreicht.
Während die Menge des Konsums importierter Produkte durch die Bevölkerung die Höhe der staatlich empfangenen Subventionen bestimmt und so die Abhängigkeit von reichen Industrienationen verstärkt, verliert dem Staat die Mehrwertsteuereinnahme aus der Produktion seiner Bevölkerung und subventioniert gleichzeitig die verbrauchende Industrienation. Reichen darüber hinaus im produzierenden Staat die Löhne kaum aus, eine Familie zu ernähren, kann der dortige Staatshaushalt auch keine hohen Einnahmen durch die Erhebung von Einkommensteuer erwarten, welche den erarbeiteten Lohn zusätzlich schmälern würden.

Einführung des Herkunftslandprinzips

Um die Schließung der Wirtschafts- und Konsumkreisläufe zu forcieren, wirtschaftliche Stabilität und Wirtschaftswachstum aus eigener Kraft zu ermöglichen und Abhängigkeiten zu verhindern, ist es zielführend, den gesamten Produktionswert, den die jeweilige Bevölkerung geschaffen hat, durch Umstellung des am Verbrauch orientierten Bestimmungslandprinzips auf das an innerstaatlicher Produktion orientierte Herstellungs- bzw. Ursprungslandprinzip im jeweiligen Staat zu belassen.
Die Einführung des Herkunftslandprinzips bei der Mehrwertsteuererhebung soll nicht nur den Mitgliedsstaaten sondern es global ermöglichen, den Produktions- und Konsumkreislauf innerhalb eines jeweiligen Staates oder Staatenbundes zu schließen, in wirtschaftsschwachen Staaten einen gesunden, an der jeweiligen produktiven Eigenleistung der Bevölkerung orientierten Staatshaushalt voranzutreiben und Subventionen nötigenfalls transparent und zielgerichtet zu vergeben.

Kostenspiralen im Miet- Gesundheits- und Sozialwesen

Auch Mieten, gesundheitliche und soziale Leistungen sind von der Mehrwertsteuer befreit. Die ursprünglich sozialpolitisch motivierte Regelung hat sich deshalb als Kostenspirale herausgestellt, die ihren Zweck verfehlt. Der Bundesregierung ist dies seit dem Jahr 2010 gutachterlich bekannt (vgl. Analyse und Bewertung der Strukturen von Regel-und ermäßigten Sätzen bei der Umsatzbesteuerung unter sozial-, wirtschafts-, steuer-und haushaltspolitischen Gesichtspunkten; Endbericht eines Forschungsgutachtens im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), S. 169, Saarbrücken, im September 2010)
Vermieter, Ärzte, Banken und andere medizinisch und sozial Leistende sind im Gegensatz zu allen anderen Unternehmern - auch Exporteuren - vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Finanziell sind sie benachteiligt, denn ihnen ist es mit der Mehrwertsteuerbefreiung verwehrt, die in ihren Betriebsausgaben enthaltene und gezahlte Mehrwertsteuer als Vorsteuer erstattet zu bekommen. Mit anderen Worten: ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen zahlt effektiv z.B. 1,- € netto für einen Bleistift, da es von dem gezahlten Preis in Höhe von 1,19 € bei der Umsatzsteuervoranmeldung 0,19 € wieder erstattet bekommt; Konsument, Vermieter, Versicherungsvermittler, Arzt oder Krankenhaus etc. zahlen hingegen 1,19 € für den identischen Bleistift. Die höheren Kosten sind wiederum in dem Produkt- oder Dienstleistungspreis bzw. Honorar oder der Miete enthalten, da diese auch die regelmäßig anfallenden Betriebsausgaben decken sollen.
Während der Staat aus den Anschaffungs- und Betriebskosten aller Wohnhäuser, Arztpraxen, Krankenhäusern und Reha-Zentren die Mehrwertsteuer einnimmt, steigen seit Geltung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie zum 01.01.1968 die Ausgaben im gesundheitlichen Bereich jährlich um den verwehrten Vorsteuerabzug auf Gebäude, medizinisches Gerät und andere umsatzsteuerpflichtige Anschaffungen und Dienstleistungen. Es verteuert sich die Miete, das Arzt- oder Krankenhaus-Honorar und die Bankgebühr um den Mehraufwand der leistenden Vermieter, Mediziner und Banken, den diese gegenüber allen anderen Unternehmern tragen.
Die staatlichen Einnahmen aus dem verweigerten Vorsteuerabzug z.B. im medizinischen Bereich werden hingegen nicht wieder in den Gesundheitsfonds eingespeist, um den ursprünglich verfolgten sozialpolitischen Zweck der Mehrwertsteuerbefreiung zu erfüllen. Statt dessen leiden die Sozialsysteme innerhalb der EU unter den immer weiter steigenden Gesundheitsausgaben, während deren Einnahmen von der Arbeitslosen-Quote und dem Lohnniveau eines Staates - in Deutschland zudem von der Beitragsbemessungsgrenze und der Art der Einkünfte - abhängt.

Wir PIRATEN setzen sich für eine langfristige Stabilisierung der Gesundheitskosten, sozialen Leistungen und Mieten ein, indem die Mehrwertsteuerbefreiungen in diesen Wirtschaftszweigen entfällt und den betroffenen Unternehmen Vorsteuerabzug gewährt wird. Eine etwaige Mehrbelastung der Bevölkerung soll durch Transferleistungen, z.B. die Höhe des Grundeinkommens und Anpassung der einkommensteuerlichen Freibeträge ausgeglichen werden, während Wohnkonsum nicht weiter durch die Steuerbefreiung subventioniert wird.
Langfristig kann durch Beseitigung der Mehrwertsteuer-Befreiungen und -Ermäßigung die Schere zwischen Arm und Reich national, kontinental und global geschlossen werden.

50%ige allgemeine Erwerbsbelastung

Die Erwerbsbelastung innerhalb der EU-Staaten ist derzeit aufgrund der staatlichen Souveränität unterschiedlich hoch. Daher besteht derzeit ein starkes Lohngefälle zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten. Folge hiervon ist die Ansiedlung von Unternehmen in Mitgliedsstaaten, in denen eine geringe Erwerbsbelastung vorgesehen ist, zulasten der Wirtschaft und Staatshaushalte anderer Mitgliedsstaaten mit höherer Erwerbsbelastung innerhalb der EU schwanken die Einkommensteuer-Sätze von 10-59% in der Spitze.
In manchen Mitgliedsstaaten wird das Existenzminimum von der Einkommensteuer freigestellt, während in anderen Staaten bereits der erste verdiente Euro einer meist niedrigen Einkommensteuer unterliegt. Die Sozialversicherungssysteme sind auf unterschiedlichem Niveau sowohl auf Seiten der Beitragserhebung als auch bei den Leistungen.
In EU-Mitgliedsstaaten, in denen kein Teil des Einkommens existenzsichernd von der Erwerbsbesteuerung freigestellt oder das Überlebensnotwendige durch staatliche Transferleistungen gesichert wird, verschlimmert sich die Situation für die Bevölkerung drastisch bei einer wachsenden Arbeitslosenquote. Das Existenznotwendige wird dann ggf. von der Familien- oder örtlichen Gemeinschaft erbracht.

Regelmäßig hängt der Ausbau der sozialen Systeme aber auch die derzeitige Wirtschaftskraft und Verschuldung eines Mitgliedsstaates von der früheren oder derzeitigen Quote der Erwerbsbelastung ab. Unterschiedlich hohe Steuer- und Abgabenbelastungen tragen zu wirtschaftlichem Ungleichgewicht innerhalb der EU bei. Diejenigen Staaten, die lange Zeit durch geringe Erwerbsbelastung individuelle Bereicherung über 50% ermöglichten, während sie gemeinschaftliche Aufgaben vernachlässigten oder nicht weiter ausbauten oder sich verschuldeten, bitten aktuell die übrigen Mitgliedsstaaten um Hilfe, welche nur teilweise aufgrund einer 50%igen oder höheren Einnahmenquote auf Kosten ihrer eigenen Bevölkerung zu der geforderten Hilfe in der Lage sind.

Wir PIRATEN wollen die solidarische Gemeinschaft der EU transparent gestalten und individuelle Bereicherung zulasten einer Gemeinschaft vermeiden. Wir streben eine europäische Gemeinschaft an, die das würdevolle Überleben eines jeden Individuums und jeder Region innerhalb der Gemeinschaft sichert. Wir fordern, dass die jeweiligen Mitgliedsstaaten eine größere Verantwortung für eine vergangene staatliche Misswirtschaft auf Kosten Dritter übernehmen, indem sie durch Anhebung des Belastungsniveaus auf mindestens 50% die finanziellen Belastungen der übrigen Mitgliedsstaaten für die Zukunft begrenzen.
Ein ähnliches Niveau bei der jeweiligen innerstaatlichen Erwerbsbelastung trägt maßgeblich zur Vermeidung von gemeinschaftsschädigender Bereicherung bei und ist zudem in der Lage, bis zur Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens die Existenz Bedürftiger sozial abzusichern oder zumindest zum Überleben beizutragen und den jeweiligen Staatshaushalt zu stabilisieren.
Bei der Bemessung der allgemeinen Staatsquote erkennen wir PIRATEN soziale Teilungsgrundsätze an, bei denen alle Mitglieder einer jeden Gemeinschaft nach ihrer Leistungsfähigkeit 50% beitragen, um einen sozialen Ausgleich innerhalb der Bevölkerung zu ermöglichen und andere Staatsaufgaben zu erfüllen. Bei Auskehrung der Staatseinnahmen werden dann zunächst individuelle Benachteiligungen und Bedürftigkeit der Mitglieder ausgeglichen und anschließend die übrigen Einnahmen individuell oder gemeinschaftlich anteilig gleich für gemeinschaftliche Aufgaben verwendet und wieder in den Kreislauf eingebracht.

Prinzipiell kann die Steuer oder Abgabe in einer 50%igen Einkommensbelastung, in der Erhebung einer 100%igen Verbrauchssteuer auf Produkte und Dienstleistungen oder in einer anderen allgemeinen 50%igen Steuer bestehen. Für die Gewährung eines Grundeinkommens ist eine allgemeine 50%ige Abgabenbelastung unerlässlich, um innerhalb der Bevölkerung eines Staates oder Staatenbundes existenzielle und soziale Bedürftigkeit zu befriedigen und den Staatshaushalt stabil zu halten.
Wenn jeder Einzelne nach seinem Leistungsvermögen 50% beiträgt, kann er seinen Anteil von den staatlichen Gesamteinnahmen zurück erhalten, indem er von allgemeinen Staatsausgaben anteilig profitiert und ihm ein steuerfreies Grundeinkommen und ihm nach individueller Bedürftigkeit Mehrbedarf gewährt wird.
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Kontakt zu den Antragsstellern:
Verena Nedden
PIRATAXEL
Weitere Informationen:
Konsumsteuersystem
Stell dir vor es ist Einkommen und alle haben es! Gemeinschaftliches Konsumsteuersystem
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Dieser Antrag wird als Gesamtantrag gestellt. Siehe auch folgende getrennte Alternativanträge:
WP006 zur Änderung der EU-Merhwertsteuer-Systemrichtlinie
WP007 zur Angleichung der allgemeinen Besteuerung innerhalb der EU

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge