Antrag:Bundesparteitag 2013.2/Antragsportal/SÄA057
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA057 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §9 |
Zusammenfassung des Antrags | Das Quorum für eine Einberufung des BPT wird auf eine realistische Größe gesenkt, der Basisentscheid zur Ermittlung dieses Votums zugelassen. |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 02.11.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelEinberufung des BPTs durch die Basis Einberufung des BPTs durch die Basis erleichtern - Basisentscheid konsequent nutzen AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen: Abschnitt A - §9b - Absatz 2 - Satz 2 der Bundessatzung wird wie folgt geändert (Änderungen fett): Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss, aufgrund eines Basisentscheids mit 3/4-Mehrheit oder wenn fünf Prozent der stimmberechtigten Piraten es beantragen. AntragsbegründungDer Antrag ist eine einfachere Alternative zu SÄA014.
Das aktuelle Quorum von 10% aller Piraten ist nahezu unmöglich zu erreichen (~3.000 Piraten). Eine Änderung der Berechnungsgrundlage ist daher sinnvoll, um das Quorum auf einen ausreichend hohen, aber nicht völlig realistischen Wert, zu senken. Aktuell gibt es bei ~30.000 Mitgliedern ca. 12.000 Stimmberechtigte. 5% wären ~600 Piraten, das ist pi mal Daumen eine einfache Mehrheit eines Standard-BPTs mit ~1.000 Teilnehmern. Das ist ziemlich OK. Der Basisentscheid soll an monatlichen Stichtagen stattfinden (geplant). Mit ihm kann die Basis bis zu 12x im Jahr über einen notwendigen außerordentlichen BPT entscheiden. Es braucht dann keine extra Prozesse/Infrastruktur für diese Fragen, wie es bei dem 5%-Quorum der Fall ist. Insbesondere entscheiden hier die Basismitglieder und damit potentiell die komplette Partei und nicht nur die Landesvorstände. SÄA014 sieht eine Einberufung auch durch die Landesverbände vor, erlaubt dabei aber ausdrücklich die Einberufung durch die Landesvorstände an Stelle der Landesverbände. Das würde bedeuten, dass bereits rund 40 Landesvorstandsmitglieder genügen, um das notwendige Quorum zu erreichen. Das ist dann doch arg weit abgesenkt und klar zu niedrig. Solange der Basisentscheid sich noch in der Implementierungsphase befindet greift das 5%-Quorum, danach ist die Nutzung des Basisentscheidsvotums einfacher. Das 5%-Quorum ist mit endgültiger Inbetriebnahme des Basisentscheids später das Fallback bei dessen eventueller Nichtverfügbarkeit (Technische/Logistische Probleme, Deadlock der Verantwortlichen o.ä.) Diskussion
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