Antrag:Bundesparteitag 2013.2/Antragsportal/SÄA014

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA014
Einreichungsdatum
Antragsteller

Clay

Mitantragsteller
  • Entropy
  • Inés
  • Wika
  • R2Dine
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt A - §9
Zusammenfassung des Antrags Landesverbände können zusammen auch einen Bundesparteitag beantragen. Weitere Bugfixes für die Einberufung von Parteitagen.
Schlagworte Einberufung, Bundesparteitag Landesverbände, Neuwahlen
Datum der letzten Änderung 01.11.2013
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Mitbestimmung von Landesverbänden und Einberufung von Bundesparteitagen

Antragstext

Der Bundesparteitag möge folgende Absätze von Abschnitt A §9a wie folgt ändern (Änderungen fett):

(2) Der Bundesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt insbesondere auf

a) Beschluss des Bundesvorstandes,

b) Antrag von einem Zehntel der stimmberechtigten Piraten, oder

c) Antrag von der Mehrheit der Landesverbände.

Alle dadurch beantragten Tagesordnungspunkte sind auf die Tagesordnung zu setzen. Der Vorstand soll jedes stimmberechtigte Mitglied in Textform (vorranging per E-Mail, nachrangig per Brief) mindestens 6 Wochen vorher einladen. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens 2 Wochen vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut auf der Webseite der Partei zu veröffentlichen. Des weiteren werden Mitglieder durch fristgemäße Ankündigung auf der Webseite der Partei eingeladen.

(3) Ist der Bundesvorstand handlungsunfähig, wird ein außerordentlicher Bundesparteitag einberufen. Dies geschieht in Textform mit einer Frist von vier Wochen gemäß der ergänzenden Bestimmungen in Absatz 2.

(5) Der Bundesvorstand muss sich unverzüglich mit einem Antrag befassen, wenn dieser durch

a) ein Zehntel der stimmberechtigen Piraten, oder

b) der Mehrheit der Landesverbände

beantragt wird.

Antragsbegründung

Dieser Antrag korrigiert die Passagen zur Einberufung von Bundesparteitagen und erfüllt fünf Zwecke:

Bisher kann de facto nur der Bundesvorstand entscheiden, ob, wann und welcher (Wahlen, Programm) Bundesparteitag einberufen wird. Mit dieser Satzungsänderung kann nun auch die Mehrheit der Landesverbände den Bundesvorstands beauftragen, einen Bundesparteitag nach ihren Vorstellungen einzuberufen. Diese Möglichkeit gibt es auch in anderen Parteien und grossen Verbänden und schränkt die Willkür des Bundesvorstands ein, bzw. lässt die Landesverbände eine Neuwahl des Bundesvorstandes ansetzen, wenn dieser sehr zerstritten ist.

Zweitens werden die überzogenen Antragshürden zu Einberufung und Antragstellung für einfache Mitglieder auf ein angemessenes Quorum gesenkt (Zehntel der Stimmberechtigten statt aller Mitglieder).

Drittens wird die Einberufung für Bundesparteitag auf primär öffentliche Ankündigung (Webseite) und nachrangig persönliche Einladung (Gebot aber nicht Pflicht für alle Stimmberechtigten) umgestellt. Dies ist mit Vereinsrecht vereinbar, senkt die Kosten (keine Pflicht Briefe an nicht Stimmberechtigte zu senden) und vermeidet das Risiko einer erfolgreichen Anfechtung des Bundesparteitags bei versehentlich nicht erfolgter Einladung einzelner Mitglieder.

Viertens können außerordentliche Parteitage damit auch anders als bisher für anderes als eine Neuwahl genutzt werden, z.B. wenn der Bundesparteitag eine Neuwahl doch nicht für sinnvoll hält. Die Einladungsfrist wird auf angemessen vier statt zwei Wochen erhöht.

Absatz fünf ist für den Notfall gedacht, wenn ein desolater Bundesvorstand Anträge verschleppen oder nicht behandeln will und um Anträgen grösseres politisches Gewicht verleihen zu können. Natürlich können weiterhin Einzelmitglieder Anträge an den Bundesvorstand stellen. Es wird lediglich die bereits existierende Regelung erweitert.

Erläuterungen

Antrag von Landesverband bedeutet: Beschluss des Landesvorstands oder Landesparteitags, wobei der Landesvorstand an Beschlüsse des Landesparteitags gebunden ist. Ein Landesverband kann auch in seiner Satzung festlegen, dass ein solcher Beschluss nur durch den Landesparteitag gefasst werden kann.

Eskalation: hält die Mehrheit der Landesverbände den Bundesvorstand für nicht mehr handlungsfähig, kann er diesen erst über Abs. 5 zu Massnahmen auffordern (z.B. Mediation, freiwilliger Rücktritt etc) und gleichzeitig beschliessen, bei fehlender Reaktion des Bundesvorstands, ein Antrag auf einen Wahlparteitag zu stellen.

Bisherige Absätze

§9a ...

(2) Der Bundesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein Zehntel der Piraten es beantragen. Der Vorstand lädt jedes Mitglied per Textform (vorranging per E-Mail, nachrangig per Brief) mindestens 6 Wochen vorher ein. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens 2 Wochen vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.

(3) Ist der Bundesvorstand handlungsunfähig, kann ein außerordentlicher Bundesparteitag einberufen werden. Dies geschieht schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes. Er dient ausschließlich der Wahl eines neues Vorstandes.

...

(5) Auf Antrag eines Zehntels der Piraten kann der Bundesvorstand zum Zusammentritt aufgefordert und mit aktuellen Fragestellungen befasst werden.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge