Antrag:Bundesparteitag 2013.2/Antragsportal/SÄA032

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA032
Einreichungsdatum
Antragsteller

Klaus Peukert

Mitantragsteller
  • Swanhild Goetze
  • Gerhard Anger
  • Daniel Schweighöfer
  • Daniela Berger
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt B - neuer §
Zusammenfassung des Antrags Regelung der bereits bestehenden Verwaltungstreffen in der Satzung
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 30.11.2013
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting rename.png Zurückgezogen

Antragstitel

Länderrat - Richtig und sinnvoll - Ersatz des Finanzrates

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen: In Teil B der Bundessatzung wird Abschnitt 2.7 "F. Finanzrat" in "F. Länderrat" umbenannt und wie folgt neu gefasst:

§ 20 Mitglieder des Länderrates

Mitglieder des Länderrates sind zwei Mitglieder des Bundesvorstandes und je zwei Piraten aus jedem Landesverband. Die Mitglieder aus den Landesverbänden werden vom jeweiligen Landesvorstand beauftragt.

§ 21 Sprecher des Länderrats

Der Länderrat wählt zwei Sprecher aus seiner Mitte. Sie kommunizieren und dokumentieren die Arbeit des Länderrats.

§ 22 Tagungen des Länderrates

Die Tagungen des Länderrates werden mindestens zweimal jährlich durch den Bundesvorstand organisiert. Der Länderrat ist beschlussfähig, wenn in der Sitzung mindestens zehn Gliederungen vertreten sind.

§ 23 Aufgaben des Länderrates

Der Länderrat entscheidet über gemeinsame Fragen der gliederungsübergreifenden Organisation und Durchführung der Verwaltungsaufgaben in der Piratenpartei. Die Entscheidungen des Länderrates sollen von den Vorständen der Gliederung umgesetzt und unterstützt werden.

Antragsbegründung

Der Finanzrat gehört abgeschafft (siehe SÄA025) oder wenigstens durch etwas sinnvolles ersetzt. Dieser Antrag ist die sinnvolle Ersetzung als Alternative zur Abschaffung. Statt eines Debattierklubs ohne zählbare Ergebnisse regelt der neue Länderrat die bereits mindestens 2x jährlich stattfindenden Verwaltungstreffen in der Satzung und gibt ihnen so eine formale Legitimation.

Auf den Verwaltungstreffen finden de facto jetzt schon Absprachen unter den Verwaltungspiraten des Bundes und der Länder statt und werden Entscheidungen getroffen, die später lediglich formal noch in den Gliederungsgremien bestätigt werden. Die hier erteilte Satzungskompetenz erhöht die Legitimation der sowieso stattfindenden Prozesse und Kommunikation.

Durch die mit "sollen" defensiv gewählte Formulierung in § 23 (2) erhalten Gliederungen die Möglichkeit, weiterhin eigenständige Entscheidungen zu treffen, wobei dabei klar sein muss, dass eventuelle Mehraufwände dann zu Lasten der einen eigenen Weg gehenden Gliederung gehen.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge

SÄA025