Antrag:Bundesparteitag 2013.2/Antragsportal/SÄA032
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA032 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt B - neuer § |
Zusammenfassung des Antrags | Regelung der bereits bestehenden Verwaltungstreffen in der Satzung |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 30.11.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelLänderrat - Richtig und sinnvoll - Ersatz des Finanzrates AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen: In Teil B der Bundessatzung wird Abschnitt 2.7 "F. Finanzrat" in "F. Länderrat" umbenannt und wie folgt neu gefasst: § 20 Mitglieder des Länderrates Mitglieder des Länderrates sind zwei Mitglieder des Bundesvorstandes und je zwei Piraten aus jedem Landesverband. Die Mitglieder aus den Landesverbänden werden vom jeweiligen Landesvorstand beauftragt. § 21 Sprecher des Länderrats Der Länderrat wählt zwei Sprecher aus seiner Mitte. Sie kommunizieren und dokumentieren die Arbeit des Länderrats. § 22 Tagungen des Länderrates Die Tagungen des Länderrates werden mindestens zweimal jährlich durch den Bundesvorstand organisiert. Der Länderrat ist beschlussfähig, wenn in der Sitzung mindestens zehn Gliederungen vertreten sind. § 23 Aufgaben des Länderrates Der Länderrat entscheidet über gemeinsame Fragen der gliederungsübergreifenden Organisation und Durchführung der Verwaltungsaufgaben in der Piratenpartei. Die Entscheidungen des Länderrates sollen von den Vorständen der Gliederung umgesetzt und unterstützt werden. AntragsbegründungDer Finanzrat gehört abgeschafft (siehe SÄA025) oder wenigstens durch etwas sinnvolles ersetzt. Dieser Antrag ist die sinnvolle Ersetzung als Alternative zur Abschaffung. Statt eines Debattierklubs ohne zählbare Ergebnisse regelt der neue Länderrat die bereits mindestens 2x jährlich stattfindenden Verwaltungstreffen in der Satzung und gibt ihnen so eine formale Legitimation. Auf den Verwaltungstreffen finden de facto jetzt schon Absprachen unter den Verwaltungspiraten des Bundes und der Länder statt und werden Entscheidungen getroffen, die später lediglich formal noch in den Gliederungsgremien bestätigt werden. Die hier erteilte Satzungskompetenz erhöht die Legitimation der sowieso stattfindenden Prozesse und Kommunikation. Durch die mit "sollen" defensiv gewählte Formulierung in § 23 (2) erhalten Gliederungen die Möglichkeit, weiterhin eigenständige Entscheidungen zu treffen, wobei dabei klar sein muss, dass eventuelle Mehraufwände dann zu Lasten der einen eigenen Weg gehenden Gliederung gehen. Diskussion
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