Antrag:Bundesparteitag 2013.2/Antragsportal/SÄA025
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA025 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt B - neuer § |
Zusammenfassung des Antrags | Ersatzlose Abschaffung des Finanzrats |
Schlagworte | Finanzrat, Abschaffung |
Datum der letzten Änderung | 03.12.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelIst das Kunst oder kann das weg? - Abschaffung des Finanzrates AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen: In der Bundessatzung wird Abschnitt B - 2.7 F Finanzrat - wie folgt neu gefasst: § 20 Mitglieder des Finanzrates entfallen § 21 Sprecher des Finanzrates
§ 22 Tagungen des Finanzrates
§ 23 Aufgaben des Finanzrates
AntragsbegründungDer Finanzrat hatte die Aufgabe Beschlussvorlagen für vier Themen zu finden und dem BPT vorzulegen. Das war so erfolgreich, dass es für die Höhe des Mitgliedsbeitrags und die beiden Punkte zur Aufteilung der Mitgliedsbeiträge in der gesamten Zeit des Bestehens seit Herbst 2011 keine Beschlußvorlage gab. Die zunächst beschlossene und beim BPT Bochum vorgestellte Beschlußvorlage zur Verteilung der Parteienfinanzierung wurde abgeschmettert. Erst nach vielen Sitzungen, darunter zahlreiche bei denen der Rat mangels anwesender Mitglieder nicht beschlußfähig war (wobei auf BPT13.1 die Beschlußfähigkeitsquoren gesenkt werden mussten!), wurde für den BPT 13.1 eine Vorlage erarbeitet, die die Satzung änderte. Der Bedarf, diese Regelung im Laufe jedes Jahres neu zu debattieren und Änderungen vorzuschlagen besteht nicht. Die Absprache und Kommunikation auf Verwalterebene zwischen Bund/Ländern ist auf den mindestens zweimal jährlich stattfindenden Verwaltungstreffen möglich und findet dort sowieso statt. Tatsächliche Verbesserungen und Veränderungen der letzten knapp zwei Jahre nahmen ihren Anfang in dort gefundenen Beschlußvorschlägen an die Länder. Es besteht kein Bedarf für ein Gremium, welches außer einem formalen Rahmen für lockere Gespräche rund um Mitgliedsbeitrag, seine Aufteilung und die Verteilung der Parteienfinanzierung keine Daseinsberechtigung hat. Das Gremium erfüllt keinen sinnvollen Zweck, bindet aber Ressourcen für RL-Treffen (Miete, Fahrtkosten), Zeit (Mumblesitzungen) und kostet Zeit auf 16 LPTs, die jeweils zwei Vertreter wählen müssen. Diskussion
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