Antrag:Bundesparteitag 2013.2/Antragsportal/SÄA029
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA029 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt C - §12 |
Zusammenfassung des Antrags | Die handschriftliche Unterschrift unter den Urteilsausfertigungen der Beteiligten enfällt zugunsten einer zügigeren Urteilszusendung. |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 30.11.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelDas fertige Urteil ohne Reisezwang AntragstextPar. 12 Abs. 3 Satz 4 der SGO: "Die Verfahrensbeteiligten erhalten jeweils eine schriftliche, von allen beteiligten Richtern unterschriebene Ausfertigung." wird ersetzt durch: "Die Verfahrensbeteiligten erhalten zeitnah jeweils eine Ausfertigung des Urteils." AntragsbegründungDurch die räumliche Verteilung von Richtern in den Landesschiedsgerichten und im Bundesschiedsgericht stellt es ein logistisches Problem dar, das Urteil von allen Richtern unterschreiben zu lassen. Übliche Praxis für die Papierakten ist derzeit, dass sich Richter bei Parteitagen treffen, um die Urteile zu unterschreiben. Dies ist jedoch nicht zwingend zeitnah nach dem Beschluss des Urteils. Das Urteil sollte den beteiligten zeitnah zugestellt werden. Dazu reicht auch eine E-Mail mit PDF. Diskussion
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