Antrag:Bundesparteitag 2013.2/Antragsportal/SÄA026

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA026
Einreichungsdatum
Antragsteller

Singu

Mitantragsteller
  • Drahflow
  • AutoreNonGrata
  • Jürgen Junghänel
  • BigArne
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt C- §6
Zusammenfassung des Antrags Wenn sich zwei Piraten ohne Vorstandsamt LV-übergreifend verklagen, wird der Gerichtsstand eindeutig geregelt.
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 30.11.2013
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting delete.svg Abgelehnt

Antragstitel

Eindeutiger Gerichtsstand bei LV-übergreifenden Verfahren

Antragstext

Par. 6 Abs. 1 der SGO wie folgt neu gefasst:

"Zuständig ist generell das Gericht der niedrigsten Ordnung im Gebietsverband des Antragsgegners zum Zeitpunkt der Antragstellung."

Par. 6 Abs. 2 entfällt.

Antragsbegründung

Wenn über Landesgrenzen hinweg geklagt wird, sollte in Anlehnung an Par. 12 der Zivilprozessordnung der Gerichtsstand beim Beklagten liegen, auch um eventuelle Kosten im Zweifel auf Klägerseite entstehen zu lassen.

Vorher:
(1) Zuständig ist generell das Gericht der niedrigsten Ordnung.
(2) Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach der Zugehörigkeit des Mitgliedes zum jeweiligen Landesverband zum Zeitpunkt der Antragsstellung.

Nachher:
(1) Zuständig ist generell das Gericht der niedrigsten Ordnung im Gebietsverband des Antragsgegners zum Zeitpunkt der Antragstellung.
(2) entfällt.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge

SÄA002