Antrag:Bundesparteitag 2013.2/Antragsportal/SÄA024
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA024 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt C- §5 |
Zusammenfassung des Antrags | Wenn durch Handlungsunfähigkeit eines LSG das BSG erste Instanz wird, soll stattdessen wieder ein LSG entscheiden dürfen. |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 30.11.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelBerufungsinstanz immer vorsehen AntragstextPar. 5 Abs. 7 der SGO wird nach Satz 1 folgender neuer Satz eingefügt: "Durch Beschluss kann dieses höhere Gericht den Fall an ein anderes Gericht verweisen, sofern es dort wieder nächsthöheres Gericht ist." AntragsbegründungUm die Berufungsinstanz Bundesschiedsgericht immer zuzulassen, muss das Bundesschiedsgericht die Verfahren wieder an benachbarte Landesschiedsgerichte verteilen können. Eine Formulierung a la "an ein Gericht verweisen, das auf gleicher Gliederungsebene eingerichtet ist, wie das ursprüngliche" würde normalerweise das gleiche bedeuten (und wäre verständlicher), aber im Falle von uneinheitlichen Gebietsverbandsstrukturen ist die obige Regelung flexibler. Diskussion
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