Antrag:Bundesparteitag 2013.2/Antragsportal/SÄA022

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA022
Einreichungsdatum
Antragsteller

Klaus Peukert

Mitantragsteller
  • Swanhild Goetze
  • Gerhard Anger
  • Daniel Schweighöfer
  • Daniela Berger
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt A - §9
Zusammenfassung des Antrags Flexible Festlegung der Vorstandsgröße durch variable Anzahl der Beisitzer
Schlagworte Vorstandsgröße
Datum der letzten Änderung 30.11.2013
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting delete.svg Abgelehnt

Antragstitel

Darfs ein wenig mehr sein? Oder weniger? - Flexible Regelung der Vorstandsgröße

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen: Abschnitt A - §9a - Absatz 1 der Bundessatzung wird wie folgt neu gefasst:

Der Bundesvorstand besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem politischen Geschäftsführer, dem Generalsekretär sowie bis zu drei Beisitzern.

Antragsbegründung

Zu jeder Wahl wird an der Satzung rumgespielt um die Lieblingsgröße und -Zusammensetzung des Vorstandes festzulegen. Mal wird der PolGF abgeschafft, dann wieder eingeführt, mal sinds sieben, mal neun Vorstände. Das aktuelle Konstrukt hat sich, auch in der Größe aber ganz gut bewährt. Man hat aber gesehen, dass es auch zu siebent gegangen wäre. Der Wunsch nach einer flexiblen Regelung ist daher erstmal legitim.

Es jedes mal in der Satzung zu ändern ist aber Quatsch, dafür ist der BPT zu teuer. Statt nun gleich komplett neue Konzepte einzuziehen wird mit diesem Antrag der Status quo flexibler gestaltet. Die Partei weiß was sie hat und bekommt, die grundlegenden Kompetenzen nach Innen und Außen sind bekannt und die Ressorts können vom BuVo (können sie sowieso) untereinander passend geregelt werden.

Der BPT kann explizit per Beschluß ("Wir wählen diesmal nur einen Beisitzer") oder implizit durch den Wahlausgang ("Alle Kandidaten über 50% sind Beisitzer, bei weniger als 3 wird nicht nochmal gewählt, bei mehr als drei gewinnen die besten drei") für eine ihm genehme Vorstandsgröße entscheiden. Und das zu jeder Wahl neu, ohne dass vorher erst mal wieder die Satzung geändert werden muss.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge

SÄA013