Antrag:Bundesparteitag 2013.2/Antragsportal/SÄA013

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA013
Einreichungsdatum
Antragsteller

Duesenberg

Mitantragsteller
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt A - §9
Zusammenfassung des Antrags Der Bundesvorstand kann dynamisch auf 6 bis 9 Ämter verändert werden, welchen klare Geschäftsbereiche zugeordnet sind
Schlagworte Vorstand, Geschäftsbereiche, Vorstandsgröße
Datum der letzten Änderung 03.12.2013
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt

Antragstitel

Kompakter Vorstand mit klar abgegrenzten Geschäftsgebieten

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschliessen, Abschnitt A: §9a (1) der Bundessatzung wie folgt zu ersetzen:

Der Bundesvorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dessen Stellvertreter, dem politischen Geschäftsführer und optional dessen Stellvertreter, dem Schatzmeister und optional dessen Stellvertreter, und dem Generalsekretär und dessen erstem, und optional zweitem Stellvertreter. Die Vorsitzenden und politischen Geschäftsführer sind für die politische Leitung und politische Außenvertretung, die Schatzmeister für die Finanzangelegenheiten, und die Generalsekretäre für die innerparteiliche Organisation und Verwaltung zuständig. Scheidet ein Amtsträger aus dem Vorstand aus, übernimmt dessen Stellvertreter sein Amt.

Antragsbegründung

Der bisherige Bundesvorstand mit 9 Mitgliedern ist unnötig gross. Die gleiche Arbeit liesse sich auch durch vermehrte Vergabe von Beauftragungen erledigen und dadurch sehr viel Geld (bis zu 42.000 EUR) und Zeit für den Vorstand bzw. dessen Wahl einsparen. Das gesparte Geld liesse sich z.B. für Wahlkampf, einen weiteren Parteitag oder finanzielle Unterstützung für den Vorstand nutzen. Durch die Reduktion auf bis zu 6 Vorstandsmitglieder (4 Ämter inkl. deren teils optionalen Stellvertreter) mit klar unterschiedlichen Aufgabengebieten wäre die Partei hinreichend gegen einen handlungsunfähigen Vorstand bei Rücktritten abgesichert. Weiterhin ist dadurch der Parteitag nicht gezwungen den Vorstand mit unnötigen "Verlegenheitskandidaten" aufzufüllen, die nur recht geringen Rückhalt in der Basis haben.

Die Beisitzer, die in der Öffentlichkeit teils nicht einmal als richtige Vorstandsmitglieder wahrgenommen werden, werden hiermit abgeschafft und durch stellvertretende Generalsekretäre ersetzt. Stattdessen können für jedes Amt Stellvertreter gewählt werden, so dass jeweils Ersatz vorhanden wäre. Diese könnten sich z.B. in einer Periode in ein Amt einarbeiten und bei der nächsten Wahl die Hauptfunktion übernehmen.

Konkret gibt folgende fixe Ämter: Vorsitzender und Stellvertreter, Politischer Geschäftsführer, Schatzmeister, Generalsekretär und Stellvertreter. Durch einfachen Beschluss des Parteitags können weiterhin jeweils ein Stellvertreter für den Politischen Geschäftsführer, Schatzmeister oder Generalsekretär gewählt werden. Dazu könnte z.B. vor der Wahl eines optionalen Amtes gefragt werden, ob es Bewerber für das Amt gibt, und dann offen abgestimmt werden, ob das jeweilige Amt besetzt werden soll.

Detaillierte Begründung

Auf Bundesebene fällt so viel Arbeit an, dass sie selbst mit einem wesentlich grösseren Vorstand nicht alleine bewältigt werden könnte. Daher delegiert der Vorstand die Arbeit an Parteimitglieder und Externe. Neben der sorgfältigen Auswahl von Beauftragten hat der Vorstand zwingend die von der Öffentlichkeit oder Parteiengesetz erwartete Aufgaben der Repräsentation (u.a. in Medien) und Geschäftsführung (Finanzen, Verträge) zu erfüllen.

Bei der aktuellen Grösse des Vorstands sind für die Basis die Aufgabenbereiche und Tätigkeiten der einzelnen Vorstandsmitglieder kaum noch überschaubar und nachvollziehbar. Für viele Aufgaben bestehen berechtigte Zweifel, ob dafür ein Vorstandsamt statt einer Beauftragung notwendig ist.

Auch ist der Aufwand pro Vorstandsamt für die Partei relativ hoch: Alleine die Wahl dauert ca. 2Std und kostet damit bei ca. 43EUR/Minute an einem BPT ca. 5.100 EUR. Diese wertvolle Zeit könnte man für Inhalte oder gründlicheres Grillen der anderen Ämter nutzen. Dazu kommen laut aktuellem Budgetplan ca. 9.000EUR/Jahr Reisekosten und Budget pro Vorstandsamt. Für 3 eingesparte Ämter fallen also bis ca. 42.000 EUR Kosten weg (allerdings wären dann die Kosten für die Beauftragten etwas höher).

Diese eingesparten Gelder liessen sich z.B. für Wahlkampf, einen weiteren Parteitag oder in Zukunft für einen bezahlten BuVo Nutzen, damit nicht nur wenige Privilegierte oder Lebenskünstler diesen Vollzeitjob übernehmen können und damit mehr fähige Kandidaten zur Auswahl stehen.

Daher soll die Vorstandsgrösse auf 6 bis max. 9 Mitglieder mit klar voneinander abgegrenzten Aufgabenbereichen reduziert werden. Diese Eingrenzung der Aufgaben erleichtert es dem BPT, dazu passende Kandidaten zu wählen.

Eine Aufgabenverteilung für die Ämter könnte wie folgt aussehen:

  • Vorsitzender und Stellvertreter, politischer Geschäftsführer: diese Ämter übernehmen die politische Repräsentation und vertreten die Parteipositionen gegenüber der Öffentlichkeit (incl. Medien). Sie sollen rhetorisch und medial geschult sein, das Parteiprogramm sehr gut kennen und mit den Pressesprechern eng zusammenarbeiten.
  • Schatzmeister und stellv. Schatzmeister: die Finanzierung ist essentiell für die Partei und sollte in der Hand von Fachleuten liegen, die politisch neutral sind. Wesentliche Aufgaben (Spenden §25, Rechenschaftsbericht §23 PartG) darf der gewählte Schatzmeister laut Parteiengesetz nicht delegieren, so dass bei einem Rücktritt die Partei finanziell handlungsunfähig wäre. Der Stellvertreter könnte sich um die Einnahmen, der Schatzmeister sich mehr um Ausgaben und Buchhaltung kümmern.
  • Generalsekretär und stellv. Generalsekretäre: die innerparteiliche Organisation und Demokratie, das Tagesgeschäft und die Mitgliederverwaltung liegt in der Hand der Generalsekretäre. Sie sollten Organisationstalente sein und sehr gut koordinieren und delegieren können. Die ein bis zwei Stellvertreter könnten sich auf Teilgebiete spezialisieren.

bisheriger Absatz

(1) Der Bundesvorstand besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem politischen Geschäftsführer, dem Generalsekretär sowie drei Beisitzern.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge

SÄA022