Antrag:Bundesparteitag 2013.2/Antragsportal/SÄA019

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA019
Einreichungsdatum
Antragsteller

Singu

Mitantragsteller
  • Drahflow
  • AutoreNonGrata
  • Jürgen Junghänel
  • BigArne
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt C- §5
Zusammenfassung des Antrags Die Regelungen der ZPO zur Zulässigkeit von Befangenheitsanträgen sollen zwecks Verfahrensbeschleunigung wieder in die SGO integriert werden.
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 30.11.2013
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting delete.svg Abgelehnt

Antragstitel

Keine unnötige Verzögerung durch Befangenheitsanträge

Antragstext

In Par. 5 Abs. 3 der SGO wird am Ende ergänzt:

"Eine Partei kann einen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit nicht mehr ablehnen, wenn sie sich bei ihm, ohne den ihr bekannten Ablehnungsgrund geltend zu machen, in eine Verhandlung eingelassen oder Anträge gestellt hat. Insbesondere sind Befangenheitsanträge gegen mehrere Richter zu Beginn des Verfahrens und gleichzeitig zu stellen, sofern der Partei die Ablehnungsgründe zu diesem Zeitpunkt bekannt sind."

Antragsbegründung

Es gab Fälle von gezielt hintereinander gestellten Ablehnungen, um ein PAV hinauszuzögern. Obige Satzungsregelung würde hier Abhilfe schaffen. Entsprechende Regelungen sind (teilweise wortgleich) in der Zivilprozessordnung vorgesehen.

Der Absatz lautet dann:

(3) Die Verfahrensbeteiligten haben das Recht die Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit zu beantragen. Ebenso kann jeder Richter seine eigene Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit beantragen. Eine Partei kann einen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit nicht mehr ablehnen, wenn sie sich bei ihm, ohne den ihr bekannten Ablehnungsgrund geltend zu machen, in eine Verhandlung eingelassen oder Anträge gestellt hat. Insbesondere sind Befangenheitsanträge gegen mehrere Richter zu Beginn des Verfahrens und gleichzeitig zu stellen, sofern der Partei die Ablehnungsgründe zu diesem Zeitpunkt bekannt sind.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge

SÄA002