Antrag:Bundesparteitag 2013.2/Antragsportal/SÄA019
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA019 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt C- §5 |
Zusammenfassung des Antrags | Die Regelungen der ZPO zur Zulässigkeit von Befangenheitsanträgen sollen zwecks Verfahrensbeschleunigung wieder in die SGO integriert werden. |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 30.11.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelKeine unnötige Verzögerung durch Befangenheitsanträge AntragstextIn Par. 5 Abs. 3 der SGO wird am Ende ergänzt: "Eine Partei kann einen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit nicht mehr ablehnen, wenn sie sich bei ihm, ohne den ihr bekannten Ablehnungsgrund geltend zu machen, in eine Verhandlung eingelassen oder Anträge gestellt hat. Insbesondere sind Befangenheitsanträge gegen mehrere Richter zu Beginn des Verfahrens und gleichzeitig zu stellen, sofern der Partei die Ablehnungsgründe zu diesem Zeitpunkt bekannt sind." AntragsbegründungEs gab Fälle von gezielt hintereinander gestellten Ablehnungen, um ein PAV hinauszuzögern. Obige Satzungsregelung würde hier Abhilfe schaffen. Entsprechende Regelungen sind (teilweise wortgleich) in der Zivilprozessordnung vorgesehen. Der Absatz lautet dann: (3) Die Verfahrensbeteiligten haben das Recht die Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit zu beantragen. Ebenso kann jeder Richter seine eigene Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit beantragen. Eine Partei kann einen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit nicht mehr ablehnen, wenn sie sich bei ihm, ohne den ihr bekannten Ablehnungsgrund geltend zu machen, in eine Verhandlung eingelassen oder Anträge gestellt hat. Insbesondere sind Befangenheitsanträge gegen mehrere Richter zu Beginn des Verfahrens und gleichzeitig zu stellen, sofern der Partei die Ablehnungsgründe zu diesem Zeitpunkt bekannt sind. Diskussion
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