Antrag:Bundesparteitag 2013.2/Antragsportal/SÄA001
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA001 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
Markus Gerstel |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §3 |
Zusammenfassung des Antrags | Führt eine explizite Regelung für die Wiederaufnahme von von der Partei ausgeschlossenen Piraten, und solche die während eines laufenden Ausschlussverfahrens ausgetreten sind, ein. Füllt eine Regelungslücke. |
Schlagworte | Parteiausschluss, Eintritt |
Datum der letzten Änderung | 30.11.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelWas nach dem Parteiausschlussverfahren passiert AntragstextAn § 3 Abs. 2 der Bundessatzung wird angefügt: Aufnahmeanträge von ehemaligen Piraten, die zwischen Eröffnung und Abschluss eines gegen sie gerichteten Parteiausschlussverfahrens die Partei verlassen haben, oder rechtswirksam aus der Partei ausgeschlossen wurden, müssen zusätzlich vom Bundesvorstand genehmigt werden. AntragsbegründungAktuell gibt es einen ganz einfachen Weg, wie man in der Partei einen Parteiausschluss umgehen kann: Man verlässt einfach die Partei, das Verfahren muss dann zwingend eingestellt werden. Anschließend läuft man zu einem anderen Verband, und wird dort einfach wieder Mitglied. Alles was man braucht ist also einen freundlich gesonnenen Kreis- oder Ortsverband. Eine Wiedereintrittsmöglichkeit von erfolgreich aus der Partei ausgeschlossenen Personen ist bislang ungeregelt. Hinweis: SÄA006 ist konkurrierend, wobei er weiter geht als SÄA001 Diskussion
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