Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/SÄA063
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA063 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Keine der Gruppen |
Zusammenfassung des Antrags | Antrag Presseöffnung |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 02.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
Antragstiteldoppelt zu SÄA048 Antrag Presseöffnung AntragstextDer Bundesparteitag der Piratenpartei Deutschland möge beschließen, den folgenden Antrag an geeigneter Stelle der Satzung einzufügen: Für öffentliche Aussagen im Namen der Piratenpartei Deutschland gelten die folgenden Regelungen: 1. Pressemitteilungen im Namen der Piratenpartei Deutschland sollen durch die SG Presse oder den Bundespressesprecher herausgegeben werden. 2. Mitteilungen, die eine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland sind, müssen durch Grundsatzprogramm oder aktuelles Bundestagswahlprogramm gedeckt sein. 3. Die Piratenpartei Deutschland wird nach außen primär durch den Vorstand sowie zu diesem Zweck vom Vorstand oder dem Bundesparteitag beauftragte Personen oder Gruppen vertreten. Weiterhin haben Pressesprecher von Landes- und Kreisverbänden sowie Direkt- und Listenkandidaten die Möglichkeit, die Piratenpartei durch Pressemitteilungen oder andere öffentliche Äusserungen zu repräsentieren. Meinungen, welche vom Grundsatzprogramm oder dem Bundestagswahlprogramm abweichen, müssen als solche gekennzeichnet werden und sind nicht offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland. 4. Dokumentierte Arbeitsstände von AGs, Positionspapiere, politische Standpunkte, Meinungen und Visionen müssen als solche gekennzeichnet sein. Sofern diese Grundsatzprogramm oder Bundestagswahlprogramm widersprechen, muss dies zusätzlich dargestellt werden. 5. Persönliche Meinungen einzelner Piraten oder Gruppen innerhalb der Piratenpartei müssen im Rahmen von Pressemitteilungen oder anderen öffentliche Äusserungen gegebenenfalls als programmatisch nicht abgedeckt gekennzeichnet sein. Es ist darauf hinzuweisen, dass es sich nicht um eine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland handelt. 6. Äusserungen, welcher der Satzung widersprechen, dürfen nicht in einer Form geäussert werden, welche den Eindruck erwecken, dass dies eine Meinung der Piratenpartei Deutschland sei. AntragsbegründungEs wird bisher in der Medien- und Pressearbeit bei herauszugebenden Pressemitteilungen grundsätzlich die Beschränkung beachtet, dass eine Pressemitteilung durch das Grundsatz- oder zumindest das aktuelle Wahlprogramm inhaltlich gedeckt wird. Dies verhindert oftmals, dass erfolgreiche Medienarbeit zu Themen geleistet werden kann, die in den Programmen zwar noch nicht vertreten sind, in der Basis, kanalisiert in AGs oder ähnlichen Strukturen, jedoch bereits ausführlich bearbeitet werden und oftmals eine ernstzunehmende inhaltliche Meinungsäusserung in Form eines Arbeitsstandes darstellen können. Die Piratenpartei Deutschland erleidet dadurch direkt Schaden, da in der öffentlichen Meinung weiterhin das Bild vorherrscht, die Piraten hätten zu vielen wichtigen Themen keine Meinung. Wir empfehlen den Landesverbänden eine entsprechende Regelung in ihre jeweilige Satzung aufzunehmen. Diskussion
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