Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/SÄA057

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA057
Einreichungsdatum
Antragsteller

[[Benutzer:Dichter|Gregory Engels]]

Mitantragsteller
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt A - §2
Zusammenfassung des Antrags Piraten ohne Deutsche Staatsbürgerschaft sollen nicht automatisch ihre Parteimitgliedschaft verlieren wenn sie ins Ausland gehen. Ebenso sollen die in Ausland lebende Menschen auch ohne deutschen Pass Mitglied werden dürfen.
Schlagworte Mitglieder, Ausländer, Diskriminierung, Staatsangehörigkeit, Wohnsitz
Datum der letzten Änderung 31.10.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Keine Diskriminierung von Ausländern in der Satzung der Piratenpartei

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen in der Bundessatzung im §2 (1) die Wörter "Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und jede Person mit Wohnsitz in Deutschland", im §5(1) die Wörter ", Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland bei Ausländern" zu streichen, im §2(1) das Wort "die" nach den Wörter "Deutschland werden," in das Wort "der" zu ändern. und im §3(5) das Wort "Deutschen" gegen das Wort "Personen" zu ersetzen

Aktuelle Fassung:

§ 2 - Mitgliedschaft

(1) Mitglied der Piratenpartei Deutschland kann jeder Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und jede Person mit Wohnsitz in Deutschland werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und die Grundsätze sowie die Satzung der Piratenpartei Deutschland anerkennt. (...)

§ 3 - Erwerb der Mitgliedschaft
(...)
(5) Über Aufnahmeanträge von Deutschen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, entscheidet der Bundesvorstand.

§ 5 - Beendigung der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Verlust oder Aberkennung der Wählbarkeit oder des Wahlrechts, Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland bei Ausländern oder dem Ausschluss aus der Partei.

Neue Fassung:

§ 2 - Mitgliedschaft

(1) Mitglied der Piratenpartei Deutschland kann jeder werden, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und die Grundsätze sowie die Satzung der Piratenpartei Deutschland anerkennt.
(...)

§ 3 - Erwerb der Mitgliedschaft
(...)
(5) Über Aufnahmeanträge von Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, entscheidet der Bundesvorstand.

§ 5 - Beendigung der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Verlust oder Aberkennung der Wählbarkeit oder des Wahlrechts oder dem Ausschluss aus der Partei.

Differenz

§ 2 - Mitgliedschaft

(1) Mitglied der Piratenpartei Deutschland kann jeder Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und jede Person mit Wohnsitz in Deutschland werden, dier das 16. Lebensjahr vollendet hat und die Grundsätze sowie die Satzung der Piratenpartei Deutschland anerkennt. (...)

§ 3 - Erwerb der Mitgliedschaft (...) (5) Über Aufnahmeanträge von Deutschen Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, entscheidet der Bundesvorstand.

§ 5 - Beendigung der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Verlust oder Aberkennung der Wählbarkeit oder des Wahlrechts, Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland bei Ausländern oder dem Ausschluss aus der Partei.

Antragsbegründung

Die aktuelle Fassung des Satzungsparagrahen §2(1) steht im Widerspruch zu dem §1(1) der Satzung: "(1) Die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) ist eine Partei im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und des Parteiengesetzes. Sie vereinigt Piraten ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit, des Standes, der Herkunft, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung und des Bekenntnisses, die beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates und einer modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung geprägt vom Geiste sozialer Gerechtigkeit mitwirken wollen. Totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen jeder Art lehnt die Piratenpartei Deutschland entschieden ab."

Neben FDP und der NPD sind die PIRATEN die einzige der in den Parlamenten vertretenen Parteien in Deutschland die die Aufnahme von im Ausland lebender Mitglieder verwehrt, sofern diese keine Deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Im Übrigen können auch deutsche Piraten Mitglied in z.B. Piratenparteien der Schweiz oder Luxemburgs werden, aber nicht umgekehrt.

So eine Regelung passt nicht zu den Grundsätzen der Piratenpartei Deutschlands und ist entsprechend abzuschaffen. Die Kontrolle des Vorstandes über die Aufnahme der Mitgliedschaft in solchen Fällen ist weiterhin notwendig, um mit den Regelungen des §2(3)1. PartG konform zu sein. (Maximal bis zu Hälfte der Mitglieder dürfen Ausländer sein)

Dieses Antrag wurde schon bei früheren Parteitagen (seit Bingen) gestellt, wurde aber bislang noch nie behandelt.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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