Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/SÄA050

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA050
Einreichungsdatum
Antragsteller

Entropy

Mitantragsteller
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt A - §9
Zusammenfassung des Antrags Der Bundesvorstand wird auf 6 Mitglieder verkleinert, die verstärkt Aufgaben delegieren sollten. Dadurch eingesparte Zeit und Geld kann sinnvoller verwendet werden.
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 31.10.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Kleinerer Bundesvorstand ab der nächsten Wahl

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschliessen, Abschnitt A: §9a (1) der Bundessatzung wie folgt zu ersetzen:

Der Bundesvorstand besteht aus einem Vorsitzenden, einem Schatzmeister, einem Generalsekretär sowie jeweils einem Stellvertreter für die zuvor genannten Ämter.

und in §9a (10) Satz 2 den Punkt 1. durch "der Vorstand weniger als vier handlungsfähige Mitglieder besitzt." zu ersetzen, sowie die Ämter des aktuell amtierenden Bundesvorstands bis zu dessen Neuwahl unverändert zu belassen.

Antragsbegründung

Der bisherige Bundesvorstand mit 9 Mitgliedern ist unnötig gross. Die gleiche Arbeit liesse sich auch durch vermehrte Vergabe von Beauftragungen erledigen und dadurch sehr viel Geld (bis zu 42.000 EUR) und Zeit für den Vorstand bzw. dessen Wahl einsparen. Das gesparte Geld liesse sich z.B. für Wahlkampf, einen weiteren Parteitag oder finanzielle Unterstützung für den Vorstand nutzen. Durch die Reduktion auf insgesamt 6 Vorstandsmitglieder (3 Ämter inkl. deren Stellvertreter) mit klar unterschiedlichen Aufgabengebieten wäre die Partei hinreichend gegen einen handlungsunfähigen Vorstand bei Rücktritten abgesichert. Weiterhin ist dadurch der Parteitag nicht gezwungen den Vorstand mit unnötigen "Verlegenheitskandidaten" aufzufüllen, die nur recht geringen Rückhalt in der Basis haben.

Detaillierte Begründung

Auf Bundesebene fällt so viel Arbeit an, dass sie selbst mit einem wesentlich grösseren Vorstand nicht alleine bewältigt werden könnte. Daher delegiert der Vorstand die Arbeit an Parteimitglieder und Externe. Neben der sorgfältigen Auswahl von Beauftragten hat der Vorstand zwingend die von der Öffentlichkeit oder Parteiengesetz erwartete Aufgaben der Repräsentation (u.a. in Medien) und Geschäftsführung (Finanzen, Verträge) zu erfüllen.

Bei der aktuellen Grösse des Vorstands sind für die Basis die Aufgabenbereiche und Tätigkeiten der einzelnen Vorstandsmitglieder kaum noch überschaubar und nachvollziehbar. Für viele Aufgaben bestehen berechtigte Zweifel, ob dafür ein Vorstandsamt statt einer Beauftragung notwendig ist.

Auch ist der Aufwand pro Vorstandsamt für die Partei relativ hoch: Alleine die Wahl dauert ca. 2Std und kostet damit bei ca. 43EUR/Minute an einem BPT ca. 5.100 EUR. Diese wertvolle Zeit könnte man für Inhalte oder gründlicheres Grillen der anderen Ämter nutzen. Dazu kommen laut aktuellem Budgetplan ca. 9.000EUR/Jahr Reisekosten und Budget pro Vorstandsamt. Für 3 eingesparte Ämter fallen also bis ca. 42.000 EUR Kosten weg (allerdings sind dann die Kosten für die Beauftragten etwas höher).

Diese eingesparten Gelder liessen sich z.B. für Wahlkampf, einen weiteren Parteitag oder in Zukunft für einen bezahlten BuVo SÄA054 Nutzen, damit nicht nur wenige Privilegierte oder Lebenskünstler diesen Vollzeitjob übernehmen können und damit mehr fähige Kandidaten zur Auswahl stehen.

Daher soll die Vorstandsgrösse auf 6 Mitglieder mit klar voneinander abgegrenzten Aufgabenbereichen reduziert werden. Diese Eingrenzung der Aufgaben erleichtert es dem BPT, dazu passende Kandidaten zu wählen.

Eine Aufgabenverteilung für die Ämter könnte wie folgt aussehen:

  • Vorsitzender und stellv. Vorsitzender: diese Ämter übernehmen die politische Repräsentation und vertreten die Parteipositionen gegenüber der Öffentlichkeit (incl. Medien). Sie sollen rhetorisch und medial geschult sein, das Parteiprogramm sehr gut kennen und mit den Pressesprechern eng zusammenarbeiten. Der Stellvertreter könnte dabei eher die Aufgabe übernehmen, den Finger in die Wunden der anderen Parteien zu legen.
  • Schatzmeister und stellv. Schatzmeister: die Finanzierung ist essentiell für die Partei und sollte in der Hand von Fachleuten liegen, die politisch neutral sind. Wesentliche Aufgaben (Spenden §25, Rechenschaftsbericht §23 PartG) darf der gewählte Schatzmeister laut Parteiengesetz nicht delegieren, so dass bei einem Rücktritt die Partei finanziell handlungsunfähig wäre. Der Stellvertreter könnte sich um die Einnahmen, der Schatzmeister sich mehr um Ausgaben und Buchhaltung kümmern.
  • Generalsekretär und stellv. Generalsekretär: die innerparteiliche Organisation und Demokratie, das Tagesgeschäft und die Mitgliederverwaltung liegt in der Hand der Generalsekretäre. Sie sollten Organisationstalente sein und sehr gut koordinieren und delegieren können. Der Stellvertreter könnte sich eher auf die IT spezialisieren.

Manche glaube, ein Vorstand müsse aus einer ungeraden Anzahl von Mitgliedern bestehen, damit bei Beschlüssen immer eine eindeutige Mehrheit zustande kommt. Das ist jedoch nicht zu Ende gedacht, da bereits bei einer Enthaltung oder einem Rücktritt wieder eine gerade Anzahl vorliegt, und man z.B. in der GO festlegen könnte, dass bei Gleichstand der Vorsitzende entscheidet oder man einfach weiter diskutiert.

Eine solche Änderung der Vorstandsgröße sollte unbedingt vor einem Wahlparteitag (möglicherweise schon der BPT2013.1) durchgeführt werden, damit man sich entsprechend auf die Wahl vorbereiten kann.

Dieser Antrag konkurriert mit SÄA004.

bisherige Absätze

(1) Der Bundesvorstand besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem politischen Geschäftsführer, dem Generalsekretär sowie drei Beisitzern.

(10) Satz 2: Der Bundesvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn

  1. der Vorstand höchstens vier handlungsfähige Mitglieder besitzt.
  2. der Vorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge