Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/SÄA004

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA004
Einreichungsdatum
Antragsteller

Volkerneubert

Mitantragsteller
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt A - §9
Zusammenfassung des Antrags Es wird beantragt in der Satzung des Bundes den §9a Abs. 1 zu ändern.
Schlagworte stellvertretender Schatzmeister
Datum der letzten Änderung 31.10.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

stellvertretender Schatzmeister

Antragstext

Es wird beantragt in der Satzung des Bundes den §9a Abs. 1 wie folgt zu ändern:

Aktuelle Fassung § 9a - Der Bundesvorstand (1) Der Bundesvorstand besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem politischen Geschäftsführer, dem Generalsekretär sowie drei Beisitzern.

Neue Fassung § 9a - Der Bundesvorstand

(1) Der Bundesvorstand besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem stellvertretenden Schatzmeister, dem politischen Geschäftsführer, dem Generalsekretär sowie zwei Beisitzern.

Alternativ § 9a - Der Bundesvorstand (1) Der Bundesvorstand besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem stellvertretenden Schatzmeister, dem politischen Geschäftsführer, dem Generalsekretär sowie vier Beisitzern.

Antragsbegründung

Durch den Ausfall des Schatzmeisters, wie bereits in NRW geschehen, wird der Vorstand handlungsunfähig, da z.B. keine Rechnungen mehr beglichen werden können. Der stellvertretende Schatzmeister ist in den Vorstand aufzunehmen, damit im Falle, dass der Schatzmeister ausfällt, der Vorstand finanziell handlungsfähig bleibt. Durch den stellvertretenden Schatzmeister steht ein vollwertiger Ersatz bereit. Ob dabei der Vorstand vergrössert werden soll oder ein Beisitzer entfällt bleibt der Entscheidung der Mitglieder überlassen.


Ergänzung von Ron:

wir brauchen immer einen gewählten Schatzmeister, haben wir keinen, muss ein Parteitag einberufen werden, der einen neuen wählt

§ 23 Abs. 1 Satz 6 PartG

Der Rechenschaftsbericht der Gesamtpartei wird von einem vom Parteitag gewählten für die Finanzangelegenheiten zuständigen Vorstandsmitglied des Bundesvorstandes oder von einem für die Finanzangelegenheiten nach der Satzung zuständigen Gremium gewählten Mitglied des Bundesvorstandes zusammengefügt und unterzeichnet.

Begründung der gesetzlichen Änderung

Drucksache 14/8778 Seite 13, B. 11

Die Verantwortlichkeit der Parteivorstände für den Rechenschaftsbericht wird gesetzlich eindeutig gefasst. Die für die Finanzen verantwortlichen Vorstandsmitglieder der Parteien sind in Zukunft nicht mehr als einzige für Unrichtigkeiten haftbar. Vielmehr sind die Vorstände der Parteien insgesamt und insbesondere die Parteivorsitzenden, die ebenso wie die für die Finanzen verantwortlichen Vorstandsmitglieder in Zukunft die Pflicht zur Mitunterzeichnung haben, für die Richtigkeit der Rechenschaftsberichte verantwortlich. Gleichzeitig wird die Stellung der für die Finanzen verantwortlichen Vorstandsmitglieder der Parteien gestärkt, indem ihre Wahl durch den Parteitag verpflichtend vorgeschrieben wird.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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