Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/SÄA021
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA021 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
Bahnpirat, Deuterium, Enxiro, Shorty4Berlin und KaiN |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §2 |
Zusammenfassung des Antrags | Parteiamts- und Mandatsträger anderer Parteien am kurzfristigen Parteiübertritt hindern. |
Schlagworte | Satzung, Mandatsträger, Übertritt, Parteiwechsel |
Datum der letzten Änderung | 31.10.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelKarenzzeit für Mandatsträger aus anderen Parteien AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen die Satzung zu ändern und im Abschnitt A Grundlagen im §2 einen neuer Absatz einzufügen. Mitglied in der Piratenpartei Deutschland kann ein Mandatsträger oder Parteiamtsinhaber einer anderen Partei erst werden, wenn die ordentliche Beendigung seines Amtes oder Mandates länger als ein Jahr zurückliegt. AntragsbegründungEin Parteiamt bzw. Mandat erhält man nur dann, wenn man die Unterstützung der Parteimitglieder und/oder der Wähler hat. Wer ein Parteiamt oder Mandat inne hat, vertritt in dieser Funktion die Norm und Wertestruktur auf einer wesentlich tiefer gehenden Ebene als ein "normales" Parteimitglied. Damit einhergehend ist eine gewisse Loyalität zur Partei anzunehmen, welche man nicht einfach von heute auf morgen über Bord wirft. Wer dieses doch tut, kann nicht erwarten, dass die Mitglieder der aufnehmenden Partei dem Parteiamtsinhaber per Übertritt das Vertrauen aussprechen. Des Weiteren verletzt es den vom Wähler an den Mandatsträger gegebenen Auftrag. Das politische Profil einer Partei kann durch den Übertritt eines Mandatsträger beschädigt werden. Diskussion
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