Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/SÄA001

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA001
Einreichungsdatum
Antragsteller

Jan Hemme

Mitantragsteller
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt A - §11
Zusammenfassung des Antrags Die hier vorgeschlagene Satzungsänderung schiebt Lobbyständen bzw. Werbemaßnahmen von Unternehmen und Verbänden auf Bundesparteitagen der PIRATEN zukünftig einen Riegel vor.
Schlagworte Parteitag, Werbung, Sponsoring, Lobbyismus, Lobbying, Transparenz
Datum der letzten Änderung 31.10.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Kein Sponsoring und keine Werbestände auf Bundesparteitagen der PIRATEN

Antragstext

Der Bundesparteitag der Piratenpartei Deutschland möge beschließen:


Der aktuell gültigen Satzung der Piratenpartei Deutschland wird in Abschnitt A (Grundlagen) folgendes als § 11b (Sponsoring) hinzugefügt:


§ 11b - Sponsoring


(1) Sponsoring, Informations- und Werbestände sowie Give-aways und Verkaufsaktionen, die nicht von der Piratenpartei Deutschland durchgeführt werden, sind auf Bundesparteitagen nicht zugelassen.

(2) Der Junge Piraten e.V. ist von dieser Regelung ausgenommen.

Antragsbegründung

Auf Bundesparteitagen sollten keine Promotions- oder Verkaufsstände zugelassen werden - weder von Unternehmen (ob gewinnorientiert oder nicht) noch von NGOs oder Unternehmensverbänden.

Die inhaltliche Zusammenarbeit mit den PIRATEN nahestehenden zivilgesellschaftlichen Organisationen wird durch ein Sponsoringverbot auf Bundesparteitagen nicht berührt oder eingeschränkt.

  • Aktuell wird die Entscheidung über Zulassung oder Ablehnung wenig transparent, ohne klare Regelung und im Wesentlichen nicht nachvollzieh- oder zurechenbar auf ad-hoc Basis getroffen.
  • Auch wenn die Partei die Möglichkeit hat, Sponsoren individuell zuzulassen oder abzulehnen, würde eine generelle Entscheidung für Werbestände die Büchse der Pandora öffnen und bei den PIRATEN eine Praxis aus dem Werkzeugkasten der Lobbyisten etablieren, die von Befürwortern einer Stärkung von Zurechenbarkeit zwischen Interessenvertretung und politischen Entscheidungen, Anti-Korruptions-Aktivisten sowie Verbraucherschützern zu Recht kritisiert wird.
  • Eine Fortführung der bisherigen ad-hoc Entscheidungen beinhaltet die Gefahr, dass sich Sponsoring langsam einschleicht.

Verbände und Unternehmen versuchen sich über Sponsorenengagements auf Parteitagen Zugang zu Entscheidungs- und Mandatsträgern zu verschaffen - z.B. durch Informations- und Promotionsstände, Gewinnspiele und Give-aways. Dies ist mittlerweile gängige Praxis in der politischen Interessenvertretung gegenüber den im Bundestag vertretenen Parteien und es ist zumindest fragwürdig, ob diese Verlagerung der politischen Willensbildung in informelle Beziehungsnetzwerke außerhalb des formalen Gesetzgebungsprozesses mit den Zielen der Piratenpartei vereinbar ist.

  • Das Kriterium der Gemeinnützigkeit taugt nicht als Zulassungsvorraussetzung und Rechtfertigung für Sponsoring, da gemeinnützige Organisationen bei anderen Parteien in der Regel kostenlos werben dürfen und das Kriterium der Gemeinnützigkeit darüber hinaus ein rein steuerrechtlicher Tatbestand ist, der über die inhaltliche Zielrichtung einer Organisation nicht das Geringste aussagt.
  • Befürworter führen in der Regel an, dass Parteitage ohne die von Sponsoren zu entrichtenden Standmieten und Gebühren für Give-Aways nicht zu finanzieren seien - dabei machen die Sponsoringeinnahmen in der Realität nur einen Bruchteil der Gesamtfinanzierung der Parteien aus (sind aber mit Hinblick auf die Verschleierungsmöglichkeiten der Herkunft für beide Seiten, Sponsoren und Parteien, äußerst attraktiv.)

Sponsoring auf Bundesparteitagen ist daher abzulehnen - vor allem mit Blick auf die Glaubwürdigkeit des politischen Veränderungswillens der PIRATEN.

HINWEIS: Dieser Antrag flankiert die im PA001 "Transparenzpaket: Lobbying, Antikorruption und Sponsoring" formulierten Forderungen und wendet die dort für das Bundestagswahlprogramm vorgeschlagenen Maßstäbe auf die Bundesparteitage der Piratenpartei (und damit uns selbst!) an.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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