Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA569

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA569
Einreichungsdatum
Antragsteller

[[Benutzer:LynX|carlo von lynX]]

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Urheberrecht„Urheberrecht“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.
Zusammenfassung des Antrags Änderungen am Urheberrechtswahrnehmungsgesetz, welche Problematiken behandeln, die alle Verwertungsgesellschaften betreffen.
Schlagworte Urheberrecht GEMA
Datum der letzten Änderung 01.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Gründliche Reform des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes (Thema GEMA)

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen, auf den Wahlprogrammpunkt "Urheberrecht" folgenden Wahlprogrammpunkt folgen zu lassen:

Reform der Verwertungsgesellschaften

X.1 Einleitung

Neben dem Urheberrecht muss auch das Gesetz zur Wahrnehmung der Rechte der Urheber durch die Verwertungsgesellschaften reformiert werden. Unser Reformentwurf reguliert diese erheblich strenger, damit diese nicht nur den Anforderungen an moderne Formen kreativen Schaffens entsprechen, sondern auch die über Jahrzehnte gewachsenen Ungerechtigkeiten und Fehlentwicklungen gestoppt werden.

X.2 Einnahmen und Transparenz

Die Verteilung der Einnahmen muss transparent gestaltet und stärker reglementiert werden. Genaue Einzelerfassung der Werksnutzung wird favorisiert. Alternativ sollen die Verwertungsgesellschaften klare, faire und nachvollziehbare Standardverträge für alle Einsatzzwecke bereitstellen. Der Abschluss von Sonderverträgen mit einzelnen Kulturnutzern ist zu untersagen, da er Willkür in der Tarifgestaltung je nach persönlichem Kontakt zu den zuständigen Mitarbeitern der Verwertungsgesellschaft fördert. Insgesamt erhält die Tarifgestaltung der Verwertungsgesellschaften einen Rahmen, weswegen absurd überhöhte Forderungen an die Kulturnutzer nicht mehr gestellt werden können.

X.3 Abschaffung der Monopolstellung

Die Piraten treten entschieden gegen die überkommene Vermutungen über die Rechteinhaberschaft ein. Vor allem die sogenannte GEMA-Vermutung sorgt für Rechtsunsicherheit und ungerechtfertige Zahlungsaufforderungen. Mit ihr findet eine Beweislastumkehr statt, da ein Nutzer von Inhalten nachweisen muss, dass die Verwertungsgesellschaft keine Rechte vertritt. Wenn eine Verwertungsgesellschaft behauptet, sie würde Rechte vertreten, ist es an ihr dieses nachzuweisen. Hierzu wird ein freier Zugang zur Datenbank der geschützten Werke gefordert, weswegen die Zuständigkeit einer Verwertungsgesellschaft auf elektronischem Wege manuell oder automatisiert überprüft werden kann.

X.4 Vertretungsfreiheit

Urheber sollen grundsätzlich für jedes Werk einzeln entscheiden können, ob sie dieses einer Verwertungsgesellschaft übertragen. Sie können in mehreren solchen Gesellschaften vertreten sein, sowie Werke verwertungsfrei direkt vermarkten oder verschenken.

X.5 Mehr Effizienz

Insgesamt müssen Verwertungsgesellschaften effizienter operieren. Nach Piratenansicht dürfen sie höchstens 10% ihrer Einnahmen für die Verwaltung beanspruchen. Der interne Gehaltsunterschied zwischen Mitarbeitern soll das zehnfache nicht übersteigen. Schließlich handelt es sich nicht um Unternehmen am freien Markt sondern um Verwaltungsapparate.

X.6 Freie Konkurrenz

Die Entstehung neuer Verwertungsgesellschaften wird unterstützt, unter anderem dadurch, dass sie auch liquid-demokratisch statt repräsentativ geführt werden dürfen.

X.7 Keine positive Diskriminierung

Nach Auffassung der Piraten ist es nicht Aufgabe einer Verwertungsgesellschaft, darüber zu entscheiden, welche Art von kulturellen oder künstlerischen Leistungen von Bedeutung sind. Positive Diskriminierung kulturell bedeutender Werke wird ebenfalls abgeschafft, stattdessen werden bestehende Fördertöpfe unterstützt.

X.8 Lockerung bei Vorsorge- und Unterstützungseinrichtungen

Es ist nicht Aufgabe einer Verwertungsgesellschaft, Vorsorge- und Unterstützungseinrichtungen für die Inhaber der von ihr wahrgenommenen Rechte oder Ansprüche einzurichten. Eine solche Auslagerung staatlicher Aufgaben lehnen die Piraten ab. Sofern eine über staatliche Mittel hinausgehende Vorsorge gewünscht ist, soll diese unabhängig geregelt werden. Den Mitgliedern einer Verwertungsgesellschaft steht es weiterhin frei, einen entsprechenden wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu unterhalten; lediglich der Zwang hierzu entfällt.

Antragsbegründung

Eine gründliche Reform der Verwertungsgesellschaften muss am Urheberrechtswahrnehmungsgesetz festgemacht werden. Die GEMA tritt zwar mit ihren Exzessen besonders hervor, aber im Grunde sind alle Anforderungen auch auf die anderen Verwertungsgesellschaften zu übertragen, damit man nicht wenige Jahre später das gleiche nochmal durch den Bundestag tragen muss. Somit ist es falsch dieses Gesetz mit Samthandschuhen anzufassen. Die Kernpunkte des Gegenantrages von DanielSan habe ich allerdings übernommen.

Es fand eine Liquid-Feedback-Befragung zum konkreten Gesetzesentwurf einer Reform des Urheberwahrnehmungsgesetzes statt, welcher fälschlicherweise als Programmantrag eingereicht wurde. Daniel Neumann hat diesen daher mit +213 Delegationen formell abgelehnt. Mit dieser angepassten Formulierung des Antrags als Änderung des Wahlprogramms ist der formellen Kritik Rechnung getragen (siehe auch Pad und Konversation in Twitter zwischen @vonlynX und @danielsan). Hätte DanielSan dem Text zugestimmt, wäre das Resultat der LQFB-Umfrage auf 392 zu 11 Stimmen gekommen, also 97% Zustimmung.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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