Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA402

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA402
Einreichungsdatum
Antragsteller

TheCitizen

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Wirtschaft und Finanzen
Zusammenfassung des Antrags Es gibt eine Umverteilung von Einkommen und Vermögen vom Großteil der Bevölkerung und vom demokratischem Staat hin zu wenigen Oligopolen. Wir wollen dies stoppen und durch Wirtschafts- und Finanzpolitik strukturelle Vorteile von Oligopolen abbauen.
Schlagworte Wirtschaft, Wirtschaftspolitik, Oligopole, strukturelle Vorteile, Finanzpolitik, Kartellrecht, Umverteilung, Risikoübernahme, Steuern, Steuervorteile, Externalitäten
Datum der letzten Änderung 01.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Strukturelle Umverteilung zu Oligopolen beenden

Antragstext

Antrag an den Bundesparteitag der Piratenpartei Deutschland: Der Bundesparteitag möge beschließen, den unten folgenden Antragstext im Bereich "Wirtschaft und Finanzen" (oder einem vergleichbaren Bereich) in das Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 der Piratenpartei Deutschland aufzunehmen.

Strukturelle Umverteilung zu Oligopolen beenden

Es gibt eine strukturelle Umverteilung von Einkommen und Vermögen nach oben. Es wird vom Großteil der Bevölkerung der unteren, mittleren und moderat hohen Einkommens-/Vermögensschichten - und vom demokratischen Staat - weg und hin zu wenigen Oligopolen umverteilt. Dies gefährdet demokratische Grundprinzipien und Institutionen. Wir wollen diese Umverteilung stoppen. Dazu werden wir durch geeignete Wirtschafts- und Finanzpolitik, sowie die Möglichkeiten des Kartellrechts, kurzfristig schnell wirkende Korrekturen ergreifen, und mittelfristig ursächlich die strukturellen Vorteile von Oligopolen reduzieren: ihre besonderen Umgehungsmöglichkeiten bei Risiken, Steuern und Externalitäten; ihre besonderen Subventionen und Steuervorteile; ihre besonderen politischen Einflussmöglichkeiten.

Antragsbegründung

Es findet eine Umverteilung nach oben statt - vom Großteil der Menschen und vom demokratischen Staats weg und hin zu wenigen. Davon profitieren diese Oligopole (Banken, große Unternehmen, große Privatvermögen). Zum Beispiel kann diese Umverteilung durch staatliches Übernehmen des Risikos (aber nicht der Gewinne), Gewährung von Steuervorteilen, Steuererleichterungen oder Nichtbesteuerung (wie bei Finanztransaktionen), oder durch direkte Subventionen (wie z.B. bei Übernehmen der Energiekosten für Großverbraucher) geschehen. Oligopole werden somit strukturell bevorzugt. Gleichzeitig wird bei demokratischen Institutionen und Errungenschaften im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesen gespart. Dabei entsteht gefährlicher und spürbarer Schaden für die Demokratie. Außerdem werden die Schwächsten der Gesellschaft ungerechtfertigterweise stärker belastet als die Stärksten.

"Das Abschmelzen der Vermögenswerte der öffentlichen Haushalte sei bereits seit zwei Jahrzehnten zu beobachten. Im Zuge der Rettungsmaßnahmen anlässlich der Finanz- und Wirtschaftskrise sei "eine Verschiebung privater Forderungen und Verbindlichkeiten in staatliche Bilanzen feststellbar"." Süddeutsche Zeitung

"Reichtumsbericht: Reiche gewinnen, Staat und Arme verlieren" Tagesschau

"Das Auseinanderfallen der Gesellschaft, wie es der Armuts- und Reichtumsbericht widerspiegelt, wird dieses Land zerreißen. Es kann den fundamentalen Konsens zerstören und das parlamentarische System in eine tiefe Krise stürzen." Tagesspiegel

"Reichtum verpflichtet - den armen Gesetzgeber und den reichen Privatmann. Die Ungleichheit "darf ein gewisses Maß nicht überschreiten, sonst geht sie über in Unfreiheit", sagt der Rechtsdenker und frühere Verfassungsrichter Böckenförde." Süddeutsche Zeitung

"Seit August 2011 profitieren Unternehmen mit hohem Stromverbrauch von einer Sonderregelung. Auf Antrag können sie sich von den Netzentgelten befreien lassen, wenn sie mehr als 7000 Arbeitsstunden und zehn Gigawatt Strom pro Jahr abnehmen. Was die Betriebe sparen, muss an anderer Stelle aufgeschlagen werden. Die Kosten tragen damit in der Regel die Privatkunden und Firmen mit deutlich geringerem Verbrauch." Tagesschau

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge