Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA358
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA358 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Grundsatzprogramm |
Antragsgruppe | Wirtschaft und Finanzen |
Zusammenfassung des Antrags | Ziel des Antrags ist es, in Zukunft wieder von Bankenrettungen durch Staaten abzuweichen und die Steuerzahler von diesem Risiko zu befreien. Die Haftung ist den Eigentümern zuzusprechen. Auch die Gläubiger sollen beteiligt werden. |
Schlagworte | Bankenrettung, Bankenpleite, Finanzkrise, Geschäftsbanken, Landesbanken |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelBankenpleiten sind durch die Eigentümer und Gläubiger zu tragen AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, folgenden Text als Modul im Programmteil "Wirtschaftspolitik" in das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland an geeigneter Stelle aufzunehmen: Bankenpleiten sind durch die Eigentümer und Gläubiger zu tragenSchieflagen, Insolvenzen, Abwicklungen von Banken dürfen nicht zu Lasten des Steuerzahlers gehen. Bei der Restrukturierung, Abwicklung bzw. Insolvenz von Banken sollen zunächst die Eigentümer der Bank haften. Danach müssen auch die Gläubiger der Bank an den Verlusten beteiligt werden. Dies kann u.a. dadurch erfolgen, dass die Gläubiger neues Eigenkapital durch Schuldumwandlung bereitstellen (z.B. Tausch von Gläubiger-Forderungen in Unternehmens-Anteile). Um das Risiko bei Landesbanken (deren Eigentümer auch die Bundesländer sind) zu reduzieren bzw. zu minimieren, ist deren Geschäftsfeld eng zu definieren. AntragsbegründungFür die Piratenpartei gibt es keine Too-big-to-fail-Banken (sogenannte systemrelevante Banken). Banken müssen pleite gehen können. Anteilseigner und Gläubiger (außer Einlagen bis mindestens zur Haftungsgrenze gemäß Einlagensicherungs- und Anlageentschädigungsgesetz EAEG oder ähnliches) haften für die entstehenden Verluste. Die auch in Aktien der Bank oder anderen Anlagen der Bank innewohnenden Risiken müssen dem Anleger wieder bewusst werden.
Diskussion
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