Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA347
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA347 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
Stephan Schurig, Johannes Britz, Anatol Stefanowitsch, Julia Probst, Petra Brandt |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Keine der Gruppen |
Zusammenfassung des Antrags | Deutsche Gebärdensprache als Amts- und Gerichtssprache anerkennen |
Schlagworte | Inklusion, Recht, Sprache, Behinderung |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelDeutsche Gebärdensprache als Amts- und Gerichtssprache AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, in das Wahlprogramm für die kommende Bundestagswahl unter dem Punkt "Integration und Inklusion" aufzunehmen: Deutsche Gebärdensprache als Amts- und Gerichtssprache Für die Mehrheit der mehr als 80.000 Gehörlosen in Deutschland ist die Deutsche Gebärdensprache (DGS) das bevorzugte oder sogar einzige Kommunikationsmittel. Der DGS kommt damit eine entscheidende Rolle bei der Sicherstellung einer Teilhabe von Gehörlosen an gesellschaftlichen Prozessen zu. Die Piratenpartei Deutschland setzt sich deshalb dafür ein, die Deutsche Gebärdensprache als Amts- und Gerichtssprache anzuerkennnen. Der Satz „Die Amtssprache/Gerichtssprache ist Deutsch“ ist in allen betreffenden Gesetzen zu ändern in „Die Amtssprachen/Gerichtssprachen sind Deutsch und Deutsche Gebärdensprache.“ AntragsbegründungIn Deutschland leben mehr als 80.000 Gehörlose, von denen die Mehrheit die Deutsche Gebärdensprache (DGS) als Muttersprache und somit als bevorzugte Kommunikationsform hat. Der DGS kommt damit eine entscheidende Rolle bei der Sicherstellung einer Teilhabe von Gehörlosen an gesellschaftlichen Prozessen zu. Das Behindertengleichstellungsgesetz erkennt die DGS bereits als eigenständige Sprache an (BGG, §6, Abs. 1) und spricht hör- oder sprachbehinderten Menschen das Recht zu, gegenüber staatlichen Institutionen die DGS zu verwenden, „soweit dies zur Wahrnehmung eigener Rechte im Verwaltungsverfahren erforderlich ist“ (BGG, §9). Das Sozialgesetzbuch nennt als einzige Amtssprache zwar Deutsch, spricht aber hörbehinderten Menschen ebenfalls das Recht zu, „zur Verständigung in der Amtssprache Gebärdensprache zu verwenden.“ Hier wird die DGS damit allerdings nicht als eigenständige Sprache, sondern als Form der Amtssprache Deutsch behandelt. Mit einer eindeutigen Anerkennung der DGS als zweiter Amts- und Gerichtssprache neben dem Deutschen würden diese Einzel-, bzw. Ausnahmeregelungen hinfällig und Gehörlose wären in ihrer Kommunikation mit staatlichen Institutionen anderen Bürger/innen durchgängig gleichgestellt. Außerdem wäre die Unklarheit bezüglich der Eigenständigkeit der DGS beseitigt. Eine Anerkennung der DGS als Amtssprache wäre außerdem ein starke Grundlage für weitere von uns geplante Initiativen, z.B. zur verpflichtenden Verwendung der DGS in der Hörgeschädigtenpädagogik und zur verpflichtenden Verdolmetschung von Fernsehsendungen in DGS. Andere Länder wie Neuseeland (1) und Island (2) haben die Gebärdensprache längst als Amtssprache aufgenommen. Uganda (3) hat zum Beispiel gesetzlich verankert, dass die Gebärdensprache gefördert wird.
Antragsteller_innenWeiterführende Links
Gesetze, in denen das Deutsche als Amtssprache festgelegt ist:
Die Gebärdensprache in deutschen Gesetzen: Diskussion
Konkurrenzanträge |